Editorial

Angriff auf Freiheit und Selbstbestimmung der Schweiz

Im vergangenen Jahr gedachten wir den geschichtlichen Ereignissen von 1315 (Schlacht am Morgarten), 1515 (Schlacht bei Marignano) und 1815 (Wiener Kongress). Und schon bald könnte ein Ereignis von ähnlich grossem Gehalt anstehen: Die Selbstbestimmungs-Initiative!

Lukas Reimann
Lukas Reimann
Nationalrat Wil (SG)

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Wer sich mit der Schweizer Geschichte auseinandersetzt, wird beeindruckt von einem über Jahrhunderte gewachsenen und gefestigten Willen zur Wahrung der Selbstbestimmung. Die Geschichte der Schweiz und auch ihr weltweiter Erfolg beruhen auf einer konsequenten Entwicklung von Freiheit und Unabhängigkeit. Daraus gingen die Direkte Demokratie und die einmaligen Mitbestimmungs- und Volksrechte hervor. Eindrücklich steht für diesen „Schweizer Standpunk“ die Rede von Carl Spitteler – gehalten am 14. Dezember 1914 in den Wirren des 1. Weltkrieges und in der Sorge um den Zusammenhalt und die Existenz unseres Landes: „Vor allem müssen wir uns klar machen, was wir wollen. Wollen wir oder wollen wir nicht ein schweizerischer Staat bleiben, der dem Auslande gegenüber eine politische Einheit darstellt? Wenn nein, wenn jeder sich dahin mag treiben lassen, wohin ihn seine Privatneigung schiebt und wohin er von aussen gezogen wird, dann habe ich Ihnen nichts zu sagen. Dann lasse man’s meinetwegen laufen, wie es geht, und schlottert und lottert. Wenn aber ja, dann müssen wir inne werden, dass die Landesgrenzen auch für die politischen Gefühle Marklinien bedeuten. Alle, die jenseits der Landesgrenze wohnen, sind unsere Nachbarn, und bis auf weiteres liebe Nachbarn; alle, die diesseits wohnen, sind mehr als Nachbarn, nämlich unsere Brüder. Der Unterschied zwischen Nachbar und Bruder aber ist ein ungeheurer. Auch der beste Nachbar kann unter Umständen mit Kanonen auf uns schiessen, während der Bruder in der Schlacht auf unserer Seite kämpft. Ein grösserer Unterschied lässt sich gar nicht denken. 

Wir werden etwa freundnachbarschaftlich ermahnt, die politischen Grenzen nicht so stark mit dem Gefühl zu betonen. Wenn wir dieser Ermahnung nachgäben, so würde folgendes entstehen: Anstelle der überbrückten Grenzen nach aussen würden sich Grenzen innerhalb unseres Landes bilden, eine Kluft zwischen der Westschweiz und Südschweiz und der Ostschweiz. Ich denke, wir halten es lieber mit den bisherigen Grenzen. Nein, wir müssen uns bewusst werden, dass der politische Bruder uns nähersteht als der beste Nachbar und Rassenverwandte. Dieses Bewusstsein zu stärken, ist unsere patriotische Pflicht. Keine leichte Pflicht. Wir sollen einig fühlen, ohne einheitlich zu sein. Wir haben nicht dasselbe Blut, nicht dieselbe Sprache, wir haben kein die Gegensätze vermittelndes Fürstenhaus, nicht einmal eine eigentliche Hauptstadt.  (…) Die richtige neutrale Einstellung zu den übrigen Staaten wäre für uns Deutschschweizer eigentlich leicht, da hier die Versuchungen zur Parteilichkeit wegfallen. Ja! Wenn wir nur immer auch als Schweizer fühlten und urteilten! Wenn wir nicht mit fremden Köpfen dächten und mit fremden Zungen sprächen! Wenn wir uns nicht unsere Meinung vom Auslande suggerieren liessen!“

Ausländische Richter und Bürokraten wollen das letzte Wort
Vor ganz ähnlichen, existenziellen Herausforderungen steht die Schweiz auch jetzt! Bei fast allen politischen Sachgebieten haben heute nicht mehr das Schweizer Volk und von ihm ausgehend die Schweizer Richter und die Schweizer Regierung das letzte Wort, sondern ausländische Bürokraten und Richter. Selbst in der Bundesverfassung festgeschriebene Volksentscheide werden nicht mehr umgesetzt, weil internationales Recht missbraucht wird, um missliebige Volksentscheide zu umgehen. Das ist ein brandgefährlicher Angriff auf die schweizerischen Volksrechte!

In den vergangenen Jahren uferten etwa die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) immer weiter aus. Sie griffen damit weit in die Souveränität der Schweiz ein – obwohl bei der Unterzeichnung der EMRK keine Rede von derart weitgehenden Beurteilungen und Verurteilungen aller möglichen und unmöglichen Rechtsbereiche der Schweiz war. Ob Regelung der Abfalltrennung, Schutz von Schwerkriminellen vor einer Ausweisung oder Aushebelung der Schweizer Asylpolitik: Zu allem und jedem wollen die fremden Richter das letzte Wort – für immer.

Die SVP-Selbstbestimmungsinitiative fordert deshalb eine Kehrtwende zurück zum bewährten und erfolgreichen Weg der Freiheit und der Unabhängigkeit! Das Schweizer Volk und die Schweizer Verfassung sollen das oberste Organ für staatliches Handeln sein. Nicht länger lassen wir uns fremdbestimmen durch abgehobene Richter und dubiose Bürokraten aus dem Ausland! Die Schweiz ist aus dem unbändigen Drang unserer Vorfahren nach Selbstbestimmung entstanden. Diese Werte bilden auch aktuell die Grundlage für die Erfolgsgeschichte unseres Landes. 

Der politischen Elite ist die Direkte Demokratie schon lange ein Dorn im Auge
Der Angriff auf die Volksrechte reicht von den ausländischen Richtern bis ins Schweizer Parlament: Linken Politikern sind die Volksrechte schon länger ein Dorn im Auge. Sie möchten wie ihre Vorbilder – die Brüsseler Bürokraten – ohne lästige Volksentscheide regieren und bestimmen. Ach wie bequem wäre es doch, wenn nicht noch der lästige Bürger das letzte Wort hätte. Schweigen und zahlen soll das Volk in ihren Augen. Deshalb wurden gleich mehrere Vorlagen ins Parlament geschickt, welche die Direkte Demokratie einschränken sollen. Die Politiker, welche mit dieser Vorlage der Direkten Demokratie und den Volksrechten den Sarg nageln, behaupten, der Pöbel könne und dürfe nicht über so wichtige Fragen entscheiden. Dafür seien doch Experten, Gelehrte, Richter und sie – die Elite – da. Doch sie irren! Fehlentscheide werden viel seltener durch das Volk als durch einzelne Personen getroffen. Das Volk stimmt in der Regel für das Gemeinwohl. Es stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Wenn nur noch einzelne Politiker entscheiden, dann spielen Machtinteressen und Beeinflussungen durch Filz wie persönliche finanzielle Vorteile oder Privilegien eine wichtigere Rolle. Acht Millionen Bürgerinnen und Bürger sind kaum zu manipulieren und repräsentativer im Entscheid als acht abgehobene Einzelpersonen irgendwo im Ausland. 

Nur mit der Selbstbestimmungs-Initiative können wir die Pläne der Demokratie-Abbauer rechtzeitig stoppen und den erfolgreichen Schweizer Weg der Freiheit, der Unabhängigkeit und der Selbstbestimmung fortsetzen. Nur mit einem Ja zur Initiative bleiben das Schweizer Volk als oberste Instanz im Land und die Direkte Demokratie erhalten!

 

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Lukas Reimann
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