Editorial

Arbeitslosenversicherung: Klärung zwingend notwendig

Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, die Lohnabzüge für die Arbeitslosenversicherung auf den 1. Januar 2011 zu erhöhen. Offen gelassen hat er, ob auf den gleichen Zeitpunkt die…

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)

Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, die Lohnabzüge für die Arbeitslosenversicherung auf den 1. Januar 2011 zu erhöhen. Offen gelassen hat er, ob auf den gleichen Zeitpunkt die Gesetzesrevision mit Anpassungen auf der Leistungsseite in Kraft gesetzt wird, falls das Stimmvolk am 26. September der entsprechenden Vorlage zustimmt. Dieses Vorgehen ist für die SVP inakzeptabel. Die Sanierung der Arbeitslosenversicherung wurde vom Parlament als Gesamtpaket mit in etwa ausgeglichenen Mehreinnahmen und Ausgabenkürzungen beschlossen. Wird das Paket nun auseinandergerissen, ist dies nicht korrekt. Der Bundesrat muss hier rasch eine Klärung herbeiführen. Die SVP wird bei Bundespräsidentin Leuthard intervenieren.

Die SVP-Delegierten haben sich mit 240 zu 2 Stimmen deutlich hinter die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gestellt. Eigentlich wollte die SVP auf der Ausgabenseite noch weiter gehen, hat schliesslich aber einem Kompromiss mit einem ausgeglichenen Massnahmenpaket zum Durchbruch verholfen. Dies nicht zuletzt, weil der Bundesrat ohne die Revision verpflichtet wäre, die Lohnprozente weit stärker anzuheben (0,5% statt 0,2%).

Für die SVP, aber auch für die Wirtschaft war indes immer klar, dass das Paket als Gesamtes in Kraft zu setzen ist. Es kann nicht sein, dass beispielsweise während eines Jahres höhere Lohnabzüge gemacht werden, ohne dass die Massnahmen auf der Leistungsseite gleichzeitig umgesetzt werden. Wenn es Gründe dafür gibt, die ausgabenseitigen Massnahmen nicht auf den 1. Januar 2011 einzuführen, gehören diese ebenfalls auf den Tisch. Dann ist eine gesamthafte Verschiebung der Inkraftsetzung ins Auge zu fassen.

Der Bundesrat spielt einmal mehr ein gefährliches und wenig transparentes Spiel. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben ein Anrecht zu wissen, woran sie sind. Deshalb hat eine Klärung dieser Frage durch den Bundesrat rasch zu erfolgen. Nicht wenige bürgerliche Exponenten dürften ihre aktive Unterstützung der anlaufenden Abstimmungskampagne für die Revision ebenfalls von einem klaren Entscheid des Bundesrates abhängig machen. Die SVP gelangt deshalb mit einem Schreiben an Bundespräsidentin Leuthard und fordert rasch einen klärenden Beschluss des Bundesrates.

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)
 
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