Editorial

Auf Kosten der Allgemeinheit ein Anwalt?

Was sich die arbeitende Bevölkerung selbst leisten muss, soll nun für Personen im Asylprozess ganz selbstverständlich werden. Familien und die steuerzahlenden Bürger müssen sich fragen, ob sie nicht vielleicht den falschen Pass besitzen…

Barbara Steinemann
Barbara Steinemann
Nationalrätin Watt-Regensdorf (ZH)

1,5 Mio. Migranten würden im Jahr 2015 auf illegale Weise nach Europa kommen, titelte „LeMatin“ am 29. November. Viele davon dürften die Schweiz anpeilen – es locken schliesslich hier üppige Sozialleistungen und medizinische Versorgung auf höchstem Niveau. Aber Bund, Kantone und Gemeinden sind bereits heute mit der Infrastruktur und den damit verbundenen stark steigenden Sozialkosten am Anschlag. Das ist eine Folge des Missmanagements der Ausländerbehörden und der ausufernden Auslegung der Asylgesetzgebung. 

Wer profitiert von immer mehr Asylbewerbern?
Der Gratisanwalt und die damit verbundenen erhöhten Chancen auf ein Bleiberecht gefallen nicht nur den Multikulti-Träumern, sondern vor allem auch der kräftig wachsenden Sozialindustrie, denn je weniger Asylanten abgeschoben werden, umso zahlreicher ist ihre Klientel. Geschäftstüchtige Sozialarbeiter haben die zahllosen Migranten aus der Dritten Welt längst als Goldgrube entdeckt und aus deren Entwicklungsrückstand ein blühendes Geschäftsfeld auf Kosten der Steuerzahler gemacht. 

Enteignungen zugunsten von Asylbewerbern? – Nicht mit der SVP 
Im Zuge der aktuellen Asylgesetzrevision werden nicht nur Leistungen ausgebaut, sondern zur Vertuschung der behördlichen Überforderung auch die Eigentumsgarantie und die Autonomie anderer Gemeinwesen eingeschränkt. Der Markt für günstige Wohnungen und geeignete Unterkünfte ist leergefegt, und jeder weitere Asylbewerber verschärft die Situation weiter. Den damit verbundenen logistischen Schwierigkeiten soll nach Ansicht des Bundesrates und der Mehrheit des Parlamentes neu mit Enteignungen entgegengetreten werden. Zur Unterbringung und logistischen Bewältigung der ganzen Migrationsströme aus der Dritten Welt sollen nun also private Hauseigentümer per Zwangsmassnahme ihrer Liegenschaften und zugleich Private, Kantone und Gemeinden diesbezüglich ihrer Einspracherechte beraubt werden. Das sind verfassungsmässige Rechte, die hier auf bedeutende Weise beschnitten werden.

Wenn es um Grundrechte geht, dann verstehen Medien und Politiker in der Regel keinen Spass. Ausgerechnet jene, die ständig unsere Rechte und unsere Freiheit bedroht sehen, schweigen jetzt, wo diese zugunsten von Asylbewerbern eingeschränkt werden sollen!

Im Zusammenhang mit der konzept- und grenzenlosen Zuwanderung direkt in unsere Sozialsysteme wird immer mehr Bürgern klar, welche Kosten und Probleme damit dauerhaft verbunden sind. Der Ausgang vergangener Abstimmungen hat gezeigt, dass die SVP punkto Einwanderung die Meinung von vielen Schweizern vertritt. Und wir haben auch jetzt sehr gute Gründe, gegen diese Revision das Referendum zu ergreifen. Unterschreiben Sie bitte den entsprechenden Bogen, damit wir diese Fehlentwicklungen an der Urne bekämpfen können. 

 

Barbara Steinemann
Barbara Steinemann
Nationalrätin Watt-Regensdorf (ZH)
 
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