Billigere EU-Ausländer verdrängen Schweizer aus dem Arbeitsmarkt

In weniger als zwei Monaten, am 27. September 2020, stimmen wir über die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» ab. Ein Blick zurück auf die Abstimmung über die Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU vom 21. Mai 2000 führt zur für den Bundesrat zentralen Studie von 1999 von Professor Thomas Straubhaar «Integration und Arbeitsmarkt: Auswirkungen einer Annäherung der Schweiz an die Europäische Union». Nachfolgend werden drei Behauptungen von 1999 mit den heutigen Fakten verglichen.

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)

In weniger als zwei Monaten, am 27. September 2020, stimmen wir über die Volkinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» ab. Ein Blick zurück auf die Abstimmung über die Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU vom 21. Mai 2000 führt zur für den Bundesrat zentralen Studie von 1999 von Professor Thomas Straubhaar «Integration und Arbeitsmarkt: Auswirkungen einer Annäherung der Schweiz an die Europäische Union». Nachfolgend werden drei Behauptungen von 1999 mit den heutigen Fakten verglichen.

Erste Behauptung von 1999

«Durch die gegenseitige Öffnung der Arbeitsmärkte und eine reziprok gewährte Personenfreizügigkeit wird keine starke Einwanderung in die Schweiz ausgelöst. Plausibilitätsüberlegungen lassen eine Obergrenze des Einwanderungspotentials von (netto) 10’000 EU-Angehörigen vermuten. Eine höhere Wahrscheinlichkeit hat jedoch die Erwartung, dass das Einwanderungspotential (netto) weniger als 8’000 EU-Angehörige pro Jahr erreichen dürfte.»

Basierend auf dieser Einschätzung machte der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein über die Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU vom 21. Mai 2000 folgende Aussagen:

Quelle: Volksabstimmung vom 21. Mai 2000, Bilaterale Abkommen mit der EU, Erläuterungen des Bundesrates, S. 11.

Die Fakten heute

Seit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahre 2007 bis 2019 hat die Bevölkerung der Schweiz allein wegen der Zuwanderung um eine Million Ausländer zugenommen. Das entspricht in etwa dem Kanton Bern. Rund zwei Drittel dieser Personen stammten aus den EU-Staaten und kamen via Personenfreizügigkeit in die Schweiz. Rund ein Drittel der Zuwanderer stammt aus dem Rest der Welt, Flüchtlinge und Wirtschaftsmigranten eingeschlossen.

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis von BFS, «Internationale Wanderungen der ständigen Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter». Für Zahlen betreffend 2019 (inklusive Einwanderungen von EFTA-Bürgern), siehe Medienmitteilung des SEM vom 30.01.2020.

Alleine im April 2020 – also noch während des Corona-bedingten Lockdowns – drängten rund 10’000 EU-Ausländer in den Schweizer Arbeitsmarkt. Im Mai 2020 waren es erneut über 8’000 EU-Ausländer, trotz offiziell geschlossenen Grenzen. Wie die Statistiken des Bundes zeigen, ist es ein Märchen, dass es sich bei den EU-Zuwanderern um dringend benötigte Fachkräfte handelt. Nur gerade 399 der im April zugewanderten EU-Ausländer sind im Medizin- und Gesundheitsbereich tätig. Gemäss Statistik verzeichneten das Gast- und das Baugewerbe, die Landwirtschaft sowie der Bereich Planung, Beratung und Informatik am meisten Zuwanderer. Im Mai war es ähnlich: Nur 387 EU-Ausländer wanderten ein, um im Gesundheitswesen zu arbeiten. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise und der massiven Arbeitslosigkeit in den EU-Staaten wird sich ein Grossteil der Menschen dort aufmachen, um in der Schweiz um jeden Preis und zu jedem Lohn Arbeit oder einen Platz in unserem Sozialsystem zu finden.

Zweite Behauptung von 1999

«Durch die gegenseitige Öffnung der Arbeitsmärkte und eine reziprok gewährte Personenfreizügigkeit ist kein genereller Druck auf das Schweizer Lohnniveau oder ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit zu befürchten. Der Sozial-Leistungs-Tourismus innerhalb der EU ist weitgehend ausgeschlossen. Eine Wanderung der Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger wird verhindert.»

Die Fakten heute

Eine im Auftrag des Bundesamtes für Migration von der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) erstellte Studie kommt zum Schluss, dass sich die Einwanderung zwar substanziell auf das BIP ausgewirkt hat (weil mehr Einwohner in der Schweiz auch mehr konsumieren und produzieren), dass aber das BIP pro Kopf seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit stagniert. Für die breite Bevölkerung bedeutet die Personenfreizügigkeit daher keine Wohlstandszunahme, sondern vor allem eine Mehrbelastung im Alltag.

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis von BFS, BIP pro Einwohner zu laufenden Preisen.

Die Nivellierung des Schweizerischen Lohnniveaus nach unten hat schon lange begonnen und wird sich noch weiter akzentuieren. Denn viele EU-Einwanderer sind bereit, unter dem Schweizer Durchschnittslohn zu arbeiten. Insbesondere die Löhne bei Neuanstellungen geraten durch die masslose Zuwanderung billiger EU-Arbeitskräfte unter Druck. Besonders Arbeitnehmende aus EU-Südländern sind bereit tiefere Löhne zu akzeptieren als zum Beispiel Schweizer. Oft sind die neuen Zuwanderer auch billiger als die ansässigen Ausländer, die dann jedoch nicht in ihre Heimat zurückkehren, sondern zuerst Arbeitslosengeld und später oft Sozialhilfe beziehen.

Das Personenfreizügigkeitsabkommen vom 21. Juni 1999 beinhaltet die Einräumung des Rechts für alle EU-Ausländer auf Aufenthalt und Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz, sowie auf Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Schweizer. Konkret bedeutet dies, dass auch bei den Sozialversicherungen den mehr als 500 Millionen EU-Ausländern die gleichen Rechte wie den Schweizern eingeräumt werden. In diesem Zusammenhang hält das Aargauer Verwaltungsgericht fest, dass «von den Arbeitnehmern zwar eine wöchentliche Soll-Arbeitszeit von zwölf Stunden gefordert werden und die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung von der Erfüllung dieser Voraussetzung abhängig gemacht werden kann, die gleichzeitige Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen jedoch nicht zu einer Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung führen darf».

Der Ausländeranteil bei den Arbeitslosen lag im Juni 2020 bei 46%, während ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in der Schweiz bei rund 25% liegt. Noch 2003 lag dieser Anteil unter 36%. Von den 272’738 Personen, die 2018 wirtschaftliche Sozialhilfe empfingen, waren rund 47.5% Ausländer – Tendenz steigend. Unabhängig von der Unterscheidung in wirtschaftliche Sozialhilfe, Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich oder Sozialhilfe im Asylbereich bezogen in der Schweiz im Jahr 2018 rund 337’500 Personen mindestens einmal Sozialhilfe. Davon sind rund 196’000 Personen oder 58 Prozent ausländischer Nationalität. Sechs von zehn Sozialhilfebezüger sind somit Ausländer.

Mit der Corona-Krise droht der Schweiz eine neue Zuwanderungswelle. Die gestiegene Arbeitslosigkeit in unseren Nachbarstaaten wird dazu führen, dass viele ihr Glück in der Schweiz suchen werden, mit entsprechend niedrigerer Lohnvorstellung. Diese Billig-Konkurrenz aus der EU wird die Arbeitnehmenden in der Schweiz weiter verdrängen. Damit werden zahlreiche Schweizer arbeitslos.

Dritte Behauptung von 1999

«Von der ursprünglichen Gastarbeiter-Wanderung wenig qualifizierter Arbeitskräfte ist bei der innergemeinschaftlichen Migration heute kaum mehr etwas zu sehen. Vielmehr geht der Trend hin zu einer Wanderung von Hochqualifizierten

Die Fakten heute

Über ein Drittel der EU-Zuwanderer kommt nicht wegen der Arbeit in die Schweiz. So wanderte rund ein Viertel im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein, sprich es handelte sich um Kinder, Ehegatten oder Grosseltern von EU-Zuwanderern, die bereits früher in der Schweiz weilten. 4.5% der Zuwanderer kamen 2018 in die Schweiz ohne Erwerbstätigkeit, beispielsweise Stellensuchende oder Rentner. 7.4% waren Studenten oder gelangten in die Schweiz für eine anderweitige Aus- oder Weiterbildung.

Quelle: Eigene Darstellung (Auswahl wichtigster Berufe) auf Basis von SEM (Einwanderung ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung mit Erwerb vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 und Einwanderung ständige ausländische Wohnbevölkerung vom 01.01.2004 bis am 31.12.2019). Die vier Gruppierungen (Familiennachzug, Personen, welche für den Bildungserwerb in der Schweiz eingewandert sind (Aus- und Weiterbildungen), Personen ohne Erwerbstätigkeit (z. Bsp. Rentner) und Personen, welche zum Arbeiten in die Schweiz eingewandert sind (Einwanderung nach Berufsangabe)) ergeben die Gesamtmenge (100%). Theoretisch können Doppelzählungen nicht ausgeschlossen werden.

Die erdrückende Mehrheit der Zugewanderten und Grenzgänger arbeitet in Berufen, in denen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt genügend einheimische Bewerber vorhanden wären. Dies lässt nur den Schluss zu, dass die Zuwanderer vor allem deshalb eingestellt werden, weil Zuwanderer sind in erster Linie günstiger sind.

Eine Studie des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit zeigt, dass nur jeder Fünfte in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeitet (von den zwischen 2007 und 2014 in die Schweiz zugewanderten Arbeitskräften); im Tessin (15.1%) und in Genf (14.6%) ist es gar nur jeder siebte Einwanderer.

Quelle: Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich (2016). Berufe mit hohem Fachkräftemangel. Wie stark reduziert die Zuwanderung den Mangel? S. 12.

Schlussfolgerung

Die Schweiz hat mit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit der EU ab 2007 die Steuerungsmöglichkeiten der Einwanderung aus der Hand gegeben. Seither bestimmen nicht mehr wir selbst, wer in die Schweiz kommen darf, denn alle EU-Ausländer haben heute grundsätzlich das Recht, samt Familie und völlig unabhängig von Ausbildung oder Qualifikationen in die Schweiz einzuwandern. Die Schweiz ist wegen ihres hohen Lohnniveaus, den ausgebauten Sozialleistungen und der herausragenden Lebensqualität ein Magnet für viele Zuwanderer. Jedes Jahr ziehen deshalb viel mehr Ausländer in die Schweiz, als die Schweiz verlassen. Diese Masse an Ausländern in so kurzer Zeit stellt eine enorme Belastung für unsere Heimat, Infrastruktur, Sozialwerke, Umwelt und Integrationsfähigkeit dar.

Mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative 2014 verlangte das Schweizer Volk, dass dieser Rechtsanspruch auf Zuwanderung beseitigt wird. Die Schweiz soll wieder selber entscheiden können, welche und wie viele Arbeitskräfte sie aufnehmen will, denn die Schweiz kann jederzeit einseitig Arbeitskräfte ins Land holen, wie sie dies bei den Drittstaaten (für Personen von Staaten ausserhalb der EU) seit Jahrzehnten tut. Doch die Mehrheit von National- und Ständerat setzte den Volkswillen nicht um, weil den Grosskonzernen billige Ausländer und kurzfristige Profite mehr wert sind, als das langfristige Wohl der Schweiz. Mit der Annahme der «Begrenzungsinitiative» kann das Schweizervolk diese Masslosigkeit beenden und die Zuwanderung wieder selbstständig steuern. Ein Ja zur Begrenzungsinitiative ist ein Ja für eine massvolle Zuwanderung.

Argumentarium Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)
 
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