Editorial

Bundesgericht hintergeht Volk und Parlament

Gerichte haben die Aufgabe, Gesetze möglichst nach dem Willen des Gesetzgebers – also dem Volk und dem Parlament – auszulegen und zu vollziehen. Mit seinen jüngsten Entscheiden beschränkt sich das Bundesgericht offensichtlich nicht auf diese Aufgabe, sondern versucht, seine eigenen politischen Vorstellungen gegen Volk und Parlament durchzusetzen.

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)

Noch widerhallt der Schall und ist der Rauch vom letzten November nicht verflogen, und schon blamiert sich das Bundesgericht mit einer neuen Fehlleistung. Setzen wir uns gegen fremde Richter ein, damit die eigenen Richter unsere demokratischen Institutionen gleich selber links liegen lassen? Wohl kaum!

Personenfreizügigkeit und Masseneinwanderung
Sie erinnern sich an das Urteil vom letzten November: Das Bundesgericht will das Personenfreizügigkeitsabkommen in jedem Fall dem Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungsinitiative vorziehen – egal, wie das hängige Umsetzungsgesetz herauskommen mag. Mit diesem Widerspruch zur bisherigen Praxis, nach der dem Umsetzungsgesetz klar Vorrang einzuräumen gewesen wäre, missachtet das Bundesgericht die Volksmehrheit der Masseneinwanderungsinitiative und versucht zudem, das Parlament in ein EU-kompatibles Umsetzungsgesetz zu drängen. Die Unterhändler und der Bundesrat werden zu EU-Marionetten degradiert und der internationalen Lächerlichkeit preisgegeben (was aber noch nicht alle von ihnen gemerkt haben).

Allerdings ist in dieser Problematik das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Streitpunkte liegen offen auf dem Tisch und erfordern kein Spezialwissen, über welches das Parlament nicht verfügen würde. Die SVP setzt alles daran, dem demokratischen Willen zum Durchbruch zu verhelfen.

Kartellgesetz
Weniger wichtig, aber dafür umso schwieriger dürfte dies bei der neuen Fehlleistung des Bundesgerichts im Wettbewerbsrecht werden. Das Kartellgesetz ist wirklich ein Buch mit sieben Siegeln, das die meisten Parlamentarierinnen und Parlamentarier – mich eingerechnet – materiell überfordert. Trotzdem ist es keine Wissensanmassung, das jüngste Urteil des Bundesgerichts als unhaltbare Missachtung des Parlaments zu bezeichnen. Dazu sind einfachste formelle Kenntnisse ausreichend. Um was geht es?

Mit seinem Urteil vom 26. Juni 2016 hat das Bundesgericht die Entscheide der Vorinstanzen Wettbewerbskommission und Bundesverwaltungsgericht gestützt und dabei seine eigene Praxis umgestossen. Bisher mussten die Behörden bei Preis-, Mengen und Gebietsabreden richtigerweise einen ökonomisch fundierten Nachweis liefern, dass durch diese Abreden der Wettbewerb tatsächlich erheblich beeinträchtigt war. Nur mit diesem Nachweis durften sie die Abreden als unzulässig beurteilen und die Kartellisten büssen. Im Fall von Elmex-Produkten haben die Vorinstanzen nun hingegen die Abredebeteiligten gebüsst, ohne diesen bisher üblichen Beweis erbracht zu haben.

Die Vorinstanzen haben so die Angeklagten behandelt, als wären ihre Abreden mit einem gesetzlichen Kartellverbot belegt. Dem ist aber nicht so. Wir haben nach wie vor eine Missbrauchsgesetzgebung, in der ein solches faktisches Kartellverbot keinen Platz hat. Indem das Bundesgericht jetzt aber die Vorgehensweise der Vorinstanzen deckt, überschreitet es offensichtlich seine Kompetenzen zur Rechtsauslegung und masst sich Gesetzgebungskompetenzen an, die ausschliesslich dem Parlament oder dem Volk vorbehalten sind.

Dieses Vergehen gegen die Gewaltentrennung des höchsten Gerichts ist besonders anstössig, weil am Willen der Parlamentsmehrheit nicht die geringsten Zweifel bestehen. Wieso ist dem so? Nun, zu den Zeitpunkten, zu denen die Wettbewerbskommission und dann das Bundesverwaltungsgericht ihre Entscheide getroffen hatten, haben die Bundesverwaltung und das Parlament im Rahmen einer Kartellgesetzrevision tatsächlich über die Einführung gewisser Kartellverbote debattiert. Von den von Bundesrat Schneider-Ammann vorgeschlagenen Teilkartellverboten wäre auch die Elmex-Abrede betroffen gewesen. Die Wettbewerbskommission und das Bundesverwaltungsgericht – auch sie ganz offensichtlich in dreister Überdehnung ihrer Kompetenzen – haben sozusagen einen Entscheid des Parlaments vorwegnehmen wollen. Schon das war falsch.

Am 17. September 2014 hat aber das Parlament die gesamte KG-Revision bachab geschickt. Hauptgrund waren die von Bundesrat Schneider-Ammann angestrebten Teilkartellverbote. Mit anderen Worten, hat das Parlament die Einführung von Kartellverboten mit deutlicher Mehrheit und jedenfalls mit einer Klarheit, die keine Fragen offen liess, abgelehnt. Völlig unverständlich – eine rechtsstaatlich geradezu beispiellose Frechheit – ist es deshalb, wenn das Bundesgericht nur knapp zwei Jahre nach der gescheiterten KG-Revision das abgelehnte Verbot nun im Vollzug einführen will.

Den Bogen überspannt
In einer offenen, demokratischen Gesellschaft ist es durchaus sinnvoll, wenn die Gerichte ihren Interpretationsspielraum und Gesetzeslücken im Rahmen ihrer Kompetenzen, nach bestem Wissen und Gewissen und im Sinne des Gesamtinteresses ausnützen. Damit haben aber die zwei jüngsten Beispiele des Bundesgerichts rein nichts zu tun. Es handelt sich vielmehr um bewusste Aktionen einer Mehrheit der Richter, Volks- und Parlamentsentscheide zu hintergehen, um ihre eigenen politischen Interessen durchzusetzen. Beim Bundesgericht besteht dringender Handlungsbedarf!

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)
 
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