Editorial

Demokratische Abläufe respektieren: Nationalrat macht wichtigen Schritt Richtung Normalität

Im März 2020 erklärte der Bundesrat die „ausserordentliche Lage“. Gestützt auf das Epidemiengesetz und andere Bestimmungen wurde die Schweiz fortan zentral geführt. Der Bundesrat konnte via Verordnung selbst verfassungsmässige Rechte ausser Kraft setzen. So kann es nicht weitergehen. Nun gilt es, so rasch als möglich zum verfassungsmässigen Zustand zurückzukehren: Das Parlament muss seine Verantwortung wahrnehmen, die demokratischen Abläufe sind einzuhalten. Es ist erfreulich, dass der Nationalrat diesem Anliegen fast einstimmig zugestimmt hat.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)

Das neue Corona-Virus stellte die Welt innert kurzer Zeit auf den Kopf. Bundesbern steuerte das ganze Land zentral; die Kantone hatten nur noch eingeschränkte Kompetenzen. Für den Rechtsstaat und die Demokratie sind solche Situationen eine enorme Bedrohung.

Rechtssicherheit und Demokratie wahren

Notstandssituationen sind immer gefährlich: Krisen, Kriege oder Katastrophen fordern den Rechtsstaat heraus. Weil die Abläufe der Gesetzgebung oft zeitraubend und langwierig sind, behilft man sich in solchen Situationen mit Notrecht. Regierung und Verwaltung werden weitgehende Befugnisse übertragen. Eine Herausforderung bleibt immer der Schritt zurück zur Normalität: Hat die Verwaltung einmal Kompetenzen erhalten, gibt sie diese nur ungern wieder aus den Händen.

Im Zweiten Weltkrieg geriet die Schweiz letztmals in eine vergleichbare Situation. Weil sich das damalige Vollmachtenregime nicht auf die Verfassung abstützen konnte, wurde es heftig kritisiert. Zu Recht. Damals konnte der Bundesrat ohne Gesetzes- oder Verfassungsgrundlage rechtsetzende Verordnungen erlassen. Da die Bedrohung durch fremde Mächte enorm war, nahm die Bevölkerung diese Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat in Kauf. Und auch hier erwies sich der Schritt zurück zur Normalität als grosse und aufwendige Herausforderung: Beendet wurde der ausserordentliche Zustand erst 1952. Letzte Relikte aus dieser Zeit – wie z.B. die direkte Bundessteuer – existieren noch heute.

Richtige Lehren ziehen

Diese Erfahrungen müssen uns eine Lehre sein. Forderungen, welche geltende Gesetze oder gar verfassungsmässige Prinzipien auf den Kopf stellen wollen, sind dezidiert abzulehnen. Dass die einzelnen Massnahmen, welche in der Notstandssituation verordnet worden waren, nun schrittweise aufgehoben werden, ist begrüssenswert. Doch der nächste Schritt muss nun folgen: Die demokratischen Rechte müssen wieder vollumfänglich zum Tragen kommen.

Vor diesem Hintergrund ist das Covid-19-Gesetz, welches praktisch nur aus Delegationsnormen besteht, kritisch zu hinterfragen. Ein Gesetz, bei welchem bald jeder Artikel mit den Worten „Der Bundesrat kann…“ beginnt, ist faktisch eine Farce und wird auch der Verantwortung, welche die Bundesversammlung als oberste Behörde trägt, nicht gerecht. Nun ist das Parlament gefordert – und der Nationalrat hat die Zeichen der Zeit zum Glück erkannt. Mit meinem Antrag wollte ich die Exekutive verpflichten, beim Erlass oder der geplanten Änderung einer Verordnung die zuständigen Parlamentsorgane vorgängig zu konsultieren. Zudem muss die Regierung regelmässig, frühzeitig und umfassend über ihre Massnahmen informieren. Dieser Vorschlag wurde fast einstimmig und mit Unterstützung sämtlicher Fraktionen angenommen. Dies ist erfreulich.

Schon vor Monaten habe ich an dieser Stelle gewarnt: Neben den oft diskutierten gesundheits- und wirtschaftspolitischen Aspekten dürfen die Fragen zu unserer Verfassungsordnung nicht vergessen werden. In ausserordentlichen Lagen drohen die gravierendsten – oft irreversiblen – Schäden im staatspolitischen Bereich. Hier ist die Politik gefordert. Der Nationalrat hat dies erkannt: Das Abstimmungsergebnis von 192 zu 2 Stimmen ist von beeindruckender Klarheit.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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