Editorial

Die Gefahr von „Völkerrecht vor Schweizer Recht“

Der Vorrang des „Völkerrechts“ gegenüber dem „Schweizer Recht“ (also jenem Recht, über welches in unserem Parlament und an der Urne entschieden worden ist), führt dazu, dass die direkte Demokratie weitgehend ausgehebelt wird. Dies ist ein gefährlicher Weg, denn damit entfernt sich die Festsetzung des Rechts immer mehr von der Bevölkerung. Verbunden damit ist auch eine tiefere Akzeptanz des Rechts. Die Selbstbestimmungs-Initiative will dies verhindern.

Luzi Stamm
Luzi Stamm
Nationalrat Baden-Dättwil (AG)

Die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative der SVP (Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“) machen geltend, dass juristisch gesehen Völkerrecht dem Schweizer Recht übergeordnet sei. Diese Haltung ist für unsere weltweit einmalige direkte Demokratie eine tödliche Gefahr.

Wer die folgende Passage aus einem Schweizer Universitäts-Lehrbuch liest, beginnt zu ahnen, was auf uns zukommt, wenn der Vorrang von allgemeinem Völkerrecht vor Schweizer Recht in die Tat umgesetzt wird (im Buch „Einführung in die Rechtspraxis“ (ISBN 978-3-7255-5379-2) ist auf den Seiten 188/189 – für   gesun­den Menschen­verstand kaum mehr verständlich – folgendes festgehalten (kursiv):

Die wichtigsten Quellen des Völkerrechts sind

  • Völkervertragsrecht,
  • Völkergewohnheitsrecht,
  • allgemeine Rechtsgrundsätze der zivilisierten Völker,
  • gerichtliche Entscheidungen und Lehrmeinun­gen als Hilfsmittel zur Feststellung der Rechtsnormen.

Nicht erwähnt sind neuere Regelungsformen wie na­mentlich die int. Regimes und das sog. „soft law“, d.h. „weiches“ Recht. Dazu gehören etwa Resolutionen inter­na­tio­naler Organisationen, internationale Übereinkünfte, die bewusst nicht als völ­ker­rechtliche Verträge ausgestaltet wurden, oder völkerrechtliche Verträge, die zwar angenommen und unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft getreten sind. Sie sind zwar rechtlich (noch) nicht voll verbindlich, haben aber dennoch ein gewisses Gewicht.

Völkerrecht als trojanisches Pferd

Zivilisierte Völker? Lehrmeinungen? Weiches Recht? Allgemeine Rechts­grund­sätze? Gewohnheitsrecht? Das soll das Völkerrecht sein, welches dem Schweizer Recht vorgeht? Im Klartext bedeutet dies, dass das Schweizer Volk an der Urne nichts mehr zu sagen hat  und unser Rechtsstaat völlig untergraben wird. Kleinste Politiker- und Juristengremien werden uns künftig unter Beru­fung auf solch nichtssagende Ausdrücke vorschreiben, was in der Schweiz gelten soll. Die Bundesrichter Schubarth und Seiler haben sich ebenso zutreffend wie klar geäussert: Oberster Gesetzgeber wäre nicht mehr das Schweizer Volk. Das ist ein juristischer Staatsstreich erster Klasse. (…) Die Konsequenzen sind ungeheuerlich (Schubarth). Das Völkerrecht mit Berufung auf Menschenrechte wird zum „trojanischen Pferd des demokratischen Rechts­staats“ (Seiler); das heisst, der Rechtsstaat wird von innen heraus zerstört, wenn sich Gerichts- und Expertengremien bei jedem Entscheid auf solch unbestimmte Begriffe stützen können.

Völkerrecht regelt Zuwanderungspolitik

Faktisch geht es – wie die Erfahrung mit den Gerichtsentscheiden und Lehrmeinungen der letzten Jahre gezeigt haben – immer und immer wieder um die Einwanderungspolitik. Via an­geblich über­ge­ordnetem Völkerrecht soll uns vorgeschrieben werden, wen wir in der Schweiz aufnehmen müssen und wer angeblich ein Menschenrecht besitzt, hier bleiben zu dürfen.

Die Einwanderungspolitik ist vielleicht das klarste Beispiel, wie uns via übergeordnetes „Völkerrecht“ die Handlungsfreiheit immer mehr aus den Händen geschlagen wird. Wenn wir nicht einmal mehr Schwerstkriminelle aus der Schweiz ausweisen können, bedeutet dies das Ende unserer Volksrechte. Wenn wir die Selbstbestimmung in der Einwanderungspolitik wieder umsetzen können, ist schon viel gewonnen.

 

Luzi Stamm
Luzi Stamm
Nationalrat Baden-Dättwil (AG)
 
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