Die Personenfreizügigkeit macht die Schweizerinnen und Schweizer ärmer

In einer aufwendigen Datenanalyse hat alt SVP-Nationalrat Hans Kaufmann aus Wettswil (ZH) auf fast 100 Seiten die Daten zur Einwanderung, zum Wirtschaftswachstum pro Kopf, zur Lohnentwicklung, zur Arbeitsmarktentwicklung, zur Entwicklung der Zahl ausländischer Studenten an Schweizer Hochschulen und zu anderen Wohlstandsindikatoren untersucht. Sein Fazit ist erschreckend: Die Personenfreizügigkeit macht die Schweizerinnen und Schweizer ärmer.

Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
a. Nationalrat Wettswil (ZH)

Datenanalyse: Die Personenfreizügigkeit macht die Schweizerinnen und Schweizer ärmer

Statt mehr Wohlstand, 10 Lohnprozente für arbeitslose Ausländer

Im Juli 2020 zählte man in der Schweiz 148’870 Arbeitslose, davon 67’276 bzw. 45.2% Ausländer. Dieser hohe Ausländeranteil an den Arbeitslosen ist nicht neu. Die Arbeitslosenrate der Ausländer in der Schweiz liegt schon seit vielen Jahren rund doppelt bis fast dreimal so hoch wie jene der Einheimischen. Anders ausgedrückt, seit Einführung der Personenfreizügigkeit (PFZ) war jeder 18. Ausländer arbeitslos, während in der gleichen Zeit nur jeder 45. Schweizer ohne Job war.  In vier Kantonen stellen die Ausländer bereits die Mehrheit der Arbeitslosen. Der Anteil der ausländischen Arbeitslosen ist seit 2005 von 41.1% auf 47.2% (2019) deutlich angestiegen.

Wenn die Ausländer seit Beginn der Personenfreizügigkeit im Jahre 2002 die gleiche Arbeitslosenrate verzeichnet hätten wie die Schweizer, hätte unsere Arbeitslosenkasse rund CHF 21 Mrd. weniger an Sozialleistungen an sie ausrichten müssen. Unsere Arbeitslosenkasse wurde anlässlich der Revision von 2009 bekanntlich auf 120’000 Arbeitslose ausgelegt, was etwa einer Arbeitslosenquote von 2.6% entspricht. Solange die Arbeitslosigkeit unter dieser Marke liegt, schliesst die Kasse mit einem zumindest ausgeglichenen Ergebnis ab. Liegt sie hingegen darüber, so fallen Defizite an. Seit Beginn der Personenfreizügigkeit lag die Arbeitslosenrate der Schweizer nie über der Schmerzgrenze, jene der Ausländer hingegen immer, bei durchschnittlich 5.5%. Deshalb fielen derart hohe Defizite an, dass die ALV saniert werden musste.

Der bis 2010 auf CHF 6.3 Mrd. angewachsene Schuldenberg wurde in den letzten 10 Jahren mit einem Solidaritätszuschlag von 1 Lohnprozent des besserverdienenden Mittelstandes (für mittlere und höhere Einkommen ab CHF 148’200, Einkommen nach oben unbegrenzt) abgetragen. Anfangs 2020 war die Sanierung mit einem wieder positiven Kapitalstock von CHF 1.8 Mrd. praktisch abgeschlossen, doch nun wird die Corona-Krise die Arbeitslosigkeit wohl wieder auf ein Niveau treiben, das eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages in weite Ferne rücken lässt und sogar weitere Beitragserhöhungen erfordern könnte. Fällt unsere Arbeitslosenversicherung bis Ende 2020 mit über CHF 8 Mrd. ins Minus, müssten 2021 die Lohnbeiträge gemäss Bundesrat um bis zu 0.3 Prozentpunkte erhöht werden. So sieht es ihre Schuldenbremse vor. Regierung und Parlament wollen dies jedoch vermeiden. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, zur Finanzierung der Kurzarbeitsentschädigung vorerst einmal CHF 14.1 Mrd. in die Arbeitslosenversicherung zu pumpen.

Ein Lohnprozent Solidaritätszuschlag erscheint auf den ersten Blick tragbar, aber diese Sonderbelastung unseres Mittelstandes summiert sich nun bereits auf satte 10 Lohnprozente. Viele Betroffene hätten dieses Geld wohl lieber für eine schöne Ferienreise oder andere Annehmlichkeiten statt zur Finanzierung der hohen Ausländer-Arbeitslosigkeit ausgegeben. Der Wirtschaft wurde massiv Kaufkraft entzogen. Das Wirtschaftswachstum wurde durch die Sanierungsabgaben seit 2006 um rund 0.25% pro Jahr gedrückt.

Die Schweiz hatte auch früher schon Wirtschaftskrisen mit hoher Arbeitslosigkeit zu bewältigen, beispielsweise den Einbruch der Bauwirtschaft im Zuge der ersten Erdölkrise (1973/74). Durch die Rückkehr von 144’000 Saisoniers in ihre Heimatländer wurde die damalige Rezession noch vertieft. Diese stellten damals immerhin rund 2.3% der Konsumenten dar. Mit ein Grund für die Rückkehr war die teils fehlende Arbeitslosenversicherung. Diese wurde in der Zwischenzeit regelmässig ausgebaut. Deshalb werden die heute in der Schweiz ansässigen Ausländer bei der wegen der Corona-Pandemie erwarteten Wirtschaftskrise nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren, zumal auch diese von der Pandemie betroffen sind. Die Arbeitslosigkeit wird deshalb wohl deutlich ansteigen, denn ein bedeutender Teil der heutigen Kurzarbeit wird wohl in Entlassungen enden.

Aus diesem Grund ist die Annahme der Begrenzungsinitiative so wichtig. Denn eines ist klar: sollten die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung weiter ansteigen, so ist dies vor allem auf den hohen Anteil arbeitsloser Ausländer zurückzuführen.

Masseneinwanderung auch an den Schweizer Hochschulen

Seit Beginn der Personenfreizügigkeit im Jahre 2002 hat die Zahl der ausländischen Studierenden an unseren Hoch- und Fachhochschulen um fast 30’000 auf heute 66’000 zugenommen. Umgekehrt studieren gemäss der OECD-Statistik 2017 lediglich rund 14’000 Schweizer im Ausland, davon etwa zwei Drittel in der EU. An Schweizer Hochschulen sind somit rund fünf Mal mehr Studenten aus der EU eingeschrieben als umgekehrt. Der Ausländeranteil an den Hochschulstudenten (Unis und ETHs) in der Schweiz stieg seit 2001 von 20% auf 31%, in den «teuren» Fachbereichen beträgt ihr Anteil heute sogar 44%. Etwas über 70% der Auslandstudenten stammen aus der EU. Auch wenn die genauen Statistiken dazu fehlen, so lässt sich doch überschlagsmässig berechnen, dass auch der Massenzustrom an unsere Hochschulen die Steuerzahler jährlich rund CHF 1.2 Mrd. kostet.

Die Studiengebühren decken bekanntlich nur etwas mehr als 2% der Aufwendungen unserer Hochschulen. Auf den reinen Lehrbetrieb bezogen sind es rund 7%. Somit bezahlen die Schweizer Steuerzahler 93% der Kosten für diesen hohen Bestand an ausländischen Studenten an unseren Hochschulen. Auch diese Aufwendungen summieren sich über die letzten 18 Jahre auf wohl mindestens CHF 15 Mrd. Und damit ist das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht. Der Bundesrat und die anderen Parteien wollen die Ausgaben des Bundes für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2021 bis 2024 auf über CHF 28 Mrd. erhöhen. Das sind rund CHF 2.2 Mrd. mehr als in der letzten BFI-Botschaft 2017 bis 2020. Dazu kommen die Aufwendungen der Kantone, die den Löwenanteil zur Finanzierung der Universitäten beitragen.

Eigentlich wären derart hohe Nettoaufwendungen für EU-Studenten ein gewichtiges Verhandlungsargument, wenn die Brüsseler Bürokratie wieder einmal glaubt, die Schweiz mit einer Aufkündigung der Forschungs- und Bildungszusammenarbeit erpressen zu können. Aber dazu wären Schweizer Unterhändler nötig, die unsere Interessen auch gebührend durchsetzen wollen.

Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
a. Nationalrat Wettswil (ZH)
 
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