Editorial

Die politische Aufarbeitung des Falls Hildebrand beginnt jetzt

Nationalbankpräsident Hildebrand ist gestern zurückgetreten. Dieser Schritt war richtig und letztlich unvermeidlich. Der oberste Währungshüter eines Landes darf weder private Devisengeschäfte…

Nationalbankpräsident Hildebrand ist gestern zurückgetreten. Dieser Schritt war richtig und letztlich unvermeidlich. Der oberste Währungshüter eines Landes darf weder private Devisengeschäfte tätigen, noch mit Wertschriften von Unternehmen seines Landes handeln. Denn solche Geschäfte können die geldpolitischen Entscheide dieser Personen beeinflussen, weil diese Auswirkungen auf Wechselkurse, Zinssätze und Aktienkurse haben. Darum ging es im Fall Hildebrand, der nun nicht einfach ad acta gelegt werden darf. Denn versagt haben auch die Aufsichtsbehörden über die Schweizerische Nationalbank (SNB). Eine glaubwürdige Notenbank braucht eine starke Aufsicht. Deshalb ist es unerlässlich, dass eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) die Ereignisse lückenlos aufarbeitet und in einer ausserordentlichen Session der Eidgenössischen Räte politische Vorstösse zur SNB behandelt werden können.

Der Fall Hildebrand ist bedauerlich. In verantwortungsvollen Positionen kommt es aber immer wieder zu persönlichem Versagen, nicht nur in der Schweiz. Die Fälle von Guttenberg oder Wulff lassen grüssen. Besonders problematisch wird es, wenn vorgesetzte Stellen oder Aufsichtsbehörden versuchen, Fakten nur selektiv offenzulegen, zurückzuhalten oder schönzureden. Dies ist leider auch im Fall Hildebrand geschehen. Die Nationalbank selbst hat den Fall am 23. Dezember des vergangenen Jahres in die Öffentlichkeit getragen, Fakten bruchstückhaft präsentiert und einzelne Vorgänge in bedenklicher Weise zurechtgebogen. Am 1. Januar 2012 wurden, offensichtlich ebenfalls aus dem Umfeld der Nationalbank oder des Bundesrates, über die Sonntagsmedien offensiv weitere Informationen gestreut, um neue Verteidigungslinien aufzubauen. Mit dem Heraufbeschwören des „Schreckgespenstes SVP“ sollte aus dem Fall Hildebrand ein Fall Blocher/SVP/Bankgeheimnis gemacht werden. Als Christoph Blocher und die SVP nach der Medienkonferenz von Philipp Hildebrand am vergangenen Donnerstag erstmals an die Öffentlichkeit gelangten, war die von der SNB gesteuerte PR-Kampagne bereits in sich zusammengebrochen. Zu schwer wogen die von der Nationalbank selbst bestätigten Vorgänge, zu widersprüchlich waren die aufgetischten Erklärungsversuche. Dennoch stellten sich sowohl der Bankrat als auch der Bundesrat bis zum vergangenen Wochenende reflexartig vor den Nationalbankpräsidenten, obwohl auch ihnen die Tragweite des Falles und ihre Mitverantwortung dafür längst bewusst sein mussten.

Zurück zum Wesentlichen
„Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen. Sie setzt damit grundlegende Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Wirtschaft.“ So lautet der Auftrag der Nationalbank. Die Umsetzung der Geldpolitik erfolgt über die Steuerung des Liborzinssatzes für Frankenanlagen. Die Nationalbank beeinflusst mit ihrem Handeln also direkt und indirekt Zinsen, Wechselkurse und Konjunkturverlauf. Ein Mitglied des Direktoriums der Nationalbank, welches die relevanten Entscheide fällt, muss bei der Ausübung seiner Tätigkeit frei von jeglichen Interessenkonflikten sein. Hält oder handelt es privat grössere Fremdwährungsbestände oder Aktien von in der Schweiz ansässigen Unternehmen, beeinflusst dies unweigerlich seine Entscheide. Das darf nicht sein. Dies ist eigentlich so klar und eindeutig, dass es dafür keine Gesetze oder Reglemente bräuchte.

Was ist zu tun?
Wichtig ist nun, dass das Vertrauen in die Nationalbank wieder gestärkt wird. Dies geschieht einzig durch die rasche Aufarbeitung der Ereignisse. Es darf kein Zweifel an der Integrität der Mitglieder des Direktoriums oder des Bankrates der Nationalbank zurückbleiben. Die Schlussfolgerungen aus dem Versagen der Aufsichtsbehörden – des Bankrates und des Bundesrates – sind zu ziehen. Die Aufsicht ist zu stärken. Wo nötig, sind Reglemente anzupassen und Gesetzesänderungen zu prüfen. Ein solcher Fall darf sich in Zukunft nicht wiederholen. Die richtigen Instrumente für die rasche Aufarbeitung sind eine PUK und eine ausserordentliche Session, damit politische Vorstösse behandelt werden können. Die SVP hat sich bereits im Verlauf der vergangenen Monate intensiv mit der Stärkung der SNB auseinandergesetzt und beispielsweise konkrete Vorstösse zum Tätigkeitsbereich, zur Aufsicht über die Nationalbank, zum internationalen Engagement sowie zur Einführung einer Verschuldungslimite eingereicht.

Und das Bankkundengeheimnis?
Im Zusammenhang mit dem Fall Hildebrand wird auch die mögliche Verletzung des Bankkundengeheimnisses thematisiert. Sollte das Bankkundengeheimnis tatsächlich verletzt worden sein, ist dies selbstverständlich zu verfolgen und zu ahnden. Dass nun insbesondere aus dem Bundesrat der Ruf nach einer „knallharten Untersuchung“ dieses Sachverhalts ertönt, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. War es doch gerade der Bundesrat, der in den vergangenen Jahren das Bankgeheimnis schrittweise preisgab, beispielsweise mit der Herausgabe von Kundendaten an die USA. Die SVP wird das Bankkundengeheimnis weiterhin mit Vehemenz verteidigen.

Die Schweiz braucht eine starke SNB
Die SVP ist überzeugt, dass eine starke Nationalbank eine wichtige Grundlage für eine souveräne und wirtschaftlich erfolgreiche Schweiz ist. Sie hat deshalb immer wieder Vorschläge zur Stärkung der SNB in die politische Diskussion eingebracht und wird dies auch in den kommenden Wochen und Monaten tun. Sie wird aber auch nicht zögern, Missstände und Probleme zu thematisieren. Dazu gehört unter anderem die ungenügende Aufsicht. Nur eine mutige Politik stärkt die Institutionen. Wenn Exponenten anderer Parteien nun versuchen, der SVP eine „Destabilisierung der Institutionen“ zu unterstellen, tun sie dies nur, weil sie es verpasst haben, selbst einen Beitrag zu Stabilisierung zu leisten und Missstände mit ihrem Verhalten allzu lange zugedeckt haben.

 

 
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