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Asylpolitik
Editorial

Ihr Kinderlein, kommet!

Nach einem Urteil unseres hochwohllöblichen und unfehlbaren Bundesgerichts muss die Schweiz künftig auch Kinderrenten ins Ausland bezahlen. Dies wurde so entschieden – von Juristen, die wohl noch nie den Elfenbeinturm der Justiz zwecks Aufnahme einer anständigen Arbeit verlassen haben.

Andreas Glarner
Andreas Glarner
Nationalrat Oberwil-Lieli (AG)

Das Bundesgericht bejahte den grundsätzlichen Anspruch auf Zusatzbeiträge für Kinder, die nicht in der Schweiz leben. Konkret spricht es mit Urteil vom 21. Januar 2020 (9C_460/2018) anerkannten Flüchtlingen, die eine IV-Rente beziehen, den grundsätzlichen Anspruch auf Zusatzbeiträge für Kinder (Kinderrenten), die nicht in der Schweiz leben, zu!

Die bisherige Praxis

Artikel 1 des Bundesbeschlusses über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Staatenlosen in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verlangte bislang den Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz für jede Person, für die eine Rente ausgerichtet wird. Diese Regelung wurde seit dem Bundesbeschluss von 1962 unangefochten angewendet. Sie widerspricht gemäss Bundesgericht nun aber der von der Flüchtlingskonvention (von der Schweiz 1955 ratifiziert) garantierten Gleichbehandlung mit Einheimischen … Das Bundesgericht stellt fest, dass – auch wenn diese Praxis seit bald 60 Jahren bestehe – nicht klar zum Ausdruck komme, dass der Gesetzgeber bewusst von der völkerrechtlichen Norm habe abweichen wollen.

Korrektur wäre möglich

Die Bundesversammlung als Gesetzgeber wäre somit gefragt, diese bewusste Abweichung von der Flüchtlingskonvention in Form eines erneuten Beschlusses kundzutun. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates erkannte den Handlungsbedarf und reichte auf Antrag von Ständerat Marco Chiesa umgehend eine Parlamentarische Initiative ein. Diese verlangte die Ausarbeitung eines Erlasses «[… ] der geeignet ist, gegenüber rechtsanwendenden Behörden festzuhalten, dass der Bundesbeschluss über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Staatenlosen in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vom 4. Oktober 1962 der von der Flüchtlingskonvention garantierten Gleichbehandlung mit Einheimischen vorgeht».

FDP und CVP ermöglichen Rente ins Ausland

In der ständerätlichen Kommission kam dieser Antrag mit 6:5 Stimmen noch knapp durch. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates versenkte die Vorlage aber mit 17:7 Stimmen. Wenn man nun weiss, dass die SVP in dieser Kommission sieben Sitze hat und davon ausgeht, dass die SVP-Mitglieder alle pflichtbewusst anwesend waren und selbstverständlich sauber abgestimmt haben – ja dann kann man – ohne das Kommissionsgeheimnis zu verletzen – davon ausgehen, dass nicht nur die Sozialisten und die grünlackierten Sozialisten sondern auch die Mitglieder von FDP und CVP gegen diesen Antrag der SPK-S gestimmt und somit Tür und Tor für einen krassen Rentenmissbrauch geöffnet haben.

Bislang nicht so teuer?

Es wurde argumentiert, dass es sich um eine vergleichsweise geringe Zahl von Renten handle. Tatsächlich wurden nur gut 116 Kinderrenten für Kinder mit Wohnsitz im Ausland ausgerichtet.

Im 2018 bezogen rund 217 900 Personen IV-Renten in der Schweiz, dazu kamen 58 700 IV-Kinderrenten. Dies bedeutet, dass im Inland auf jede Rente für einen Erwachsenen noch rund einen Viertel Kinderrenten kommt. Die Summe der IV-Renten an anerkannte Flüchtlinge betrug im 2016 über 8 Millionen CHF – zusätzlich noch fast 2 Millionen CHF für Kinderrenten.

Der Dammbruch

Doch nun – nach diesem doch sehr lebensfremden Urteil – und vor allem nach dem Nein der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, werden die Dämme brechen. Wir werden also künftig für Kinder von Asylanten Renten ins Ausland bezahlen müssen. Und natürlich auch für Kinder, die gar nicht existieren. Denn es ist ja hinlänglich bekannt, dass man in gewissen Ländern für ein paar wenige Dutzend Euro eine Bescheinigung für nicht vorhandene Kinder bekommen kann.

Es ist schier unglaublich: FDP und CVP stützen diesen Missbrauch unseres Rentensystems auch noch. Während manche Schweizer Eltern kaum eine Rente für sich oder die Kinder bekommen, bezahlen wir künftig auch noch Renten für Asylantenkinder ins Ausland – gemäss Asylstatistik wohl zur Hauptsache nach Eritrea …

Andreas Glarner
Andreas Glarner
Nationalrat Oberwil-Lieli (AG)
 
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