Editorial

Islamdiskussion: Augenmass bewahren

Das Verhältnis zum Islam hat in den vergangenen Tagen erneut zu politischen und medialen Diskussionen geführt. So fordert der Verband Koordination der Islamischen Organisationen (Kios) muslimische…

Das Verhältnis zum Islam hat in den vergangenen Tagen erneut zu politischen und medialen Diskussionen geführt. So fordert der Verband Koordination der Islamischen Organisationen (Kios) muslimische Friedhöfe in jedem Kanton. Andererseits wurden in verschiedenen Kantonsparlamenten Vorstösse zu einem Burkaverbot eingereicht. Im Zentrum dieser Debatte stehen insbesondere das Zusammenleben der verschiedenen Religionsgemeinschaften sowie die Frage der Integration der Moslems in die Schweizerische Gesellschafts- und Rechtsordnung.
Die Position der SVP zur aktuellen Diskussion lässt sich wie folgt zusammenfassen:
  1. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet. Dazu gehört, dass auch die Moslems ihre Glaubenshandlungen und Gebete wahrnehmen können.
  2. Jede Glaubensgemeinschaft hat sich an die Schweizerische Rechtsordnung zu halten, auch wenn sich beispielsweise gemäss Koran für Moslems andere, abweichende Normen ergeben sollten.
  3. Burka-/Schleierverbot: Für Personen, die im öffentlichen Dienst stehen, d.h. an öffentlichen Schulen (für Lehrer und Schüler), Universitäten, öffentlichen Anstalten, ist während der Dienstzeiten und in Dienstgebäuden das Tragen des Schleiers und der Burka verboten.
  4. Ein Anspruch auf besondere, von der Rechtsordnung abweichende Grabesregeln in öffentlichen Friedhöfen besteht nicht. Hingegen ist nichts dagegen einzuwenden, wenn für Einzelne oder eine Gemeinschaft eigene, private Friedhöfe nach dem kantonalen und kommunalen gesetzlichen Baurecht bewilligt werden. Kosten und Unterhalt gehen auf Kosten der Privaten.
  5. Feiertagsregelung: Die für Schulen und den öffentlichen Dienst von Gesetzes wegen vorgesehenen Feiertage sind für alle gültig (für Lehrer und Schüler); insbesondere an Schulen sind keine Ausnahmen zu machen.
  6. Unterrichtsdispense: Glaubensansichten entbinden nicht von täglichen Pflichten. In diesem Sinne haben alle Schüler die obligatorischen Schulfächer zu belegen. Dazu gehören auch Sport- und Schwimmunterricht.
  7. Zwangsehen, Beschneidungen, Züchtigungen, Vielehen sind nicht durch den Islam bedingt, kommen aber in diesen Kulturen vor. Sie sind nach dem Strafgesetzbuch konsequent zu ahnden.
 
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