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Gesundheit

Nein zur Organentnahme ohne Einwilligung – eine Spende muss eine Spende bleiben!

Am 15.Mai 2022 wird über einen tiefgreifenden Systemwechsel abgestimmt. Wer sich künftig nicht explizit zur Organspende geäussert hat, steht am Lebensende grundsätzlich für Organentnahmen zur Verfügung. Wissenschaftlich ist nicht erhärtet, dass die Massnahme dem Organmangel abhelfen wird.

Verena Herzog
Verena Herzog
Nationalrätin Frauenfeld (TG)

Bei der heutigen Zustimmungslösung wird davon ausgegangen, dass nur bei vorgängiger Zustimmung Organe entnommen werden. Eine Organspende ist edel! – Eine staatlich autorisierte Organentnahme ohne Zustimmung, wie es eine Mitte-Linksmehrheit des Parlaments will, ist einem Rechtsstaat unwürdig!

Bei der Widerspruchsregelung bedeutet Schweigen plötzlich Zustimmung!

Neu muss ich dem Staat widersprechen, damit mein Körper bei meinem Tod unversehrt bleibt und nicht als Ersatzteillager missbraucht werden kann. Das ist ethisch äusserst bedenklich! Der eigene Körper ist ureigenster Teil des Menschen. Daher verlangt die medizinische Ethik für jede medizinische Handlung, selbst für eine Blutentnahme oder Impfung, eine ausdrückliche Zustimmung vom Patienten. Bei grösseren Eingriffen braucht es sogar seine Unterschrift. Und das will jetzt – beim grössten aller Eingriffe, bei Organentnahmen – aufgehoben werden?!

Menschenrechte müssen uneingeschränkt gelten
Die Widerspruchsregelung ist auch verfassungswidrig. Mit ihr gilt das in Art. 10 Abs. 2 garantierte Menschenrecht auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit des Körpers nicht mehr vorbehaltlos. Dieses Recht muss neu speziell eingefordert werden. Dies ist ein Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung. Es wird immer Personen geben, die nicht erfahren haben, dass sie ihren Widerspruch gegen eine Organentnahme hätten einlegen müssen. Diesen können gegen ihren Willen Organe entnommen werden. Angehörige, die in diesem hochemotionalen Moment entscheiden müssen, kommen zusätzlich unter Druck!

Mehr Organspenden sind kaum auf die Widerspruchsregelung zurückzuführen!
Das Hauptargument der Befürworter ist, dass mit der Widerspruchregelung mehr Organe zur Verfügung stehen würden und damit mehr Menschenleben gerettet werden könnten. Dies würden Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen. – Mehr Organspenden möchten wir selbstverständlich alle! Doch die Widerspruchregelung ist der falsche Weg und die Behauptung ist schlicht falsch! Wie wissenschaftliche Arbeiten zeigen, entsteht durch die Widerspruchsregelung nicht der erhoffte Effekt. Auch die Nationale Ethikkommission hat 2019 festgehalten, dass sich kein wissenschaftlich erhärteter Nachweis erbringen lässt, wonach die Widerspruchsregelung zu mehr Organspenden führt. In einigen Ländern ist die Spenderate sogar gesunken.

Eine Erhöhung der Spenderzahl ist erwünscht. Eine sachliche, gut verständliche und ergebnisoffene Informationskampagne zur Organspende ist überfällig! Sie schafft Vertrauen und bringt die Menschen dazu, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen. Nicht aber die Widerspruchsregelung. Mit ihr würde der Körper beim Tod zum Allgemeingut! Deshalb NEIN zur Widerspruchsregelung. Eine Spende muss eine Spende bleiben!

Verena Herzog
Verena Herzog
Nationalrätin Frauenfeld (TG)
 
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