Nichts für den Strafrichter

Am 9. Februar sollen wir über eine Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes abstimmen. Diskriminierung und Hassaufrufe wegen der sexuellen Orientierung sollen verboten werden. Das ist eine unnötige, unsinnige Ausweitung des Rassismus-Artikels.

Roger Köppel
Roger Köppel
Nationalrat Küsnacht (ZH)

Während in der Schweiz eine zunehmende Anzahl von Verbrechen nicht einmal mehr geahndet wird, wollen Bundesrat und Parlament die Richter mit einem zusätzlichen Straftatbestand belasten: der Diskriminierung von Homosexuellen. Dabei haben diese zu Recht lange dagegen angekämpft, von Staats wegen als exotische Aussenseiter abgestempelt zu werden und irgendwelchen Sonderregelungen zu unterstehen. Nach und nach wurden die Schranken der wirklichen Diskriminierung aufgehoben, etwa polizeiliche Schwulenregister, die Gesetzesparagrafen gegen die gleichgeschlechtliche Liebe oder das erhöhte Schutzalter in den Bestimmungen des Sexualstrafrechts. Heute können Homosexuelle ihre Partnerschaft rechtlich absichern und dürfen möglicherweise bald auch heiraten dürfen.

Doch nun pochen ausgerechnet die Schwulen auf eine spezielle Behandlung, die gleichzeitig auf eine Diskriminierung aller sonstigen Minderheiten hinausläuft: Am 9. Februar wird das Schweizer Volk an der Urne darüber befinden, ob im Rahmen der heutigen Antirassismus-Strafnorm neu auch die sexuelle Orientierung unter ein besonderes Diskriminierungsverbot gestellt werden soll. Wer künftig Homosexuelle in der Öffentlichkeit herabwürdigt, gegen sie «hetzt» oder ihnen gewisse Leistungen vorenthält, soll bestraft werden. Als Beispiel genannt wurde etwa ein Konditor, der sich weigert, einem schwulen oder lesbischen Pärchen eine Hochzeitstorte anzufertigen. Ist dieses Recht nicht genauso wichtig wie dasjenige eines schwulen Konditors, der keine Hochzeitstorte für ein evangelikales Paar backen will, weil dieses die Homosexualität ablehnt?

Abweichende Ansichten müssen Platz haben, ohne dass der Staat gleich mit dem Kerker droht
Ich halte die geplante Strafnorm aus verschiedenen Gründen für überflüssig, ja schädlich. Homosexuelle sind heute gegen Beschimpfungen und Beleidigungen durch das Strafrecht genauso geschützt wie Heterosexuelle. Sie können sich jederzeit durch entsprechende Ehrverletzungsklagen zur Wehr setzen. Bei Gewaltdelikten kommt ohnehin das Strafrecht zum Tragen. Das heisst aber nicht, dass man sie nicht kritisieren, negativ über sie urteilen, ja, sogar auch Witze über sie reissen darf. All dies muss ich mir in einer freien Gesellschaft auch als SVP-Exponent oder «Weltwoche»-Chefredaktor gefallen lassen.

Zweitens halte ich die geplante Ausweitung der Rassismusstrafnorm für einen groben Missbrauch. Als der hoch umstrittene Paragraf seinerzeit eingeführt wurden, versicherte man den Bürgern, es gehe lediglich um die Bekämpfung von Holocaustleugnern und Hassreden von Neonazis. Eigentlich, so meine ich, könnte man selbst diese mit den besseren Argumenten problemlos widerlegen. Wenn nun aber unter dem Deckmantel des Rassismus jede Art von Minderheit vor Benachteiligungen geschützt werden soll, halte ich das für falsch. Warum sollen neben den Homosexuellen nicht auch Alte, Behinderte, Ausländer, Tierschützer oder Veganer den Rassismus-Artikel anrufen können?

Die neu geplante Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit ist aus liberaler Sicht entschieden abzulehnen. Nicht alles Unüberlegte, Unausgegorene und Dumme gehört vor den Strafrichter. Das öffentliche Denken und Sprechen ist heute schon einförmiger, eintöniger und einfältiger, als uns lieb sein kein. Auch abweichende, sogar fragwürdige Ansichten müssen Platz haben, ohne dass der Staat gleich mit dem Bussenzettel oder dem Kerker droht. Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Verkrampfung. Freunde, werdet wieder lockerer!

Roger Köppel
Roger Köppel
Nationalrat Küsnacht (ZH)
 
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