Editorial

Pensionskassen-Bezugsverbot: Bundesrat enteignet Bürger

Der Bundesrat hat diese Woche seine Absichten zur Revision der Ergänzungsleistungen kundgetan. Dabei will er den Zugriff auf das persönlich ersparte Alterskapital der beruflichen Vorsorge (BVG) sperren.

Thomas de Courten
Thomas de Courten
Nationalrat Rünenberg (BL)

Editorial von Nationalrat Thomas de Courten, Mitglied der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, Rünenberg (BL)

Der Bundesrat hat diese Woche seine Absichten zur Revision der Ergänzungsleistungen kundgetan. Dabei will er den Zugriff auf das persönlich ersparte Alterskapital der beruflichen Vorsorge (BVG) sperren. Ein Vorbezug zur Finanzierung eines ersten selbstgenutzten Wohneigentums oder zur Gründung eines eigenen kleinen Unternehmens in Selbständigkeit wird verboten. Das kommt einer Enteignung der Bürgerinnen und Bürger gleich. Für die SVP, die für Eigenverantwortung und Freiheit eintritt, absolut inakzeptabel.

Warum geht es? Die Kosten für Ergänzungsleistungen (EL), die von den Kantonen getragen werden müssen, steigen massiv. Die Gründe dafür sind bisher unklar. Sicher spielt die zunehmende Alterung der Bevölkerung eine Rolle. Sicher auch die politisch unzureichend geregelte Pflegefinanzierung. Wissenschaftliche Erkenntnisse, das gibt selbst das zuständige Bundesamt zu, gibt es allerdings nicht. Der Bundesrat stützt seinen Richtungsentscheid also auf reine Vermutungen ab. Das ist unseriös. Eine dieser Vermutungen ist, dass wir Bürgerinnen und Bürger das Alterskapital der 2. Säule (Pensionskasse) absichtlich vorbeziehen, um es vorsätzlich zu verprassen, um schliesslich im Alter dann der öffentlichen Hand auf der Tasche zu liegen. Diese Geringschätzung der Eigenverantwortung der Bürger ist eine Zumutung. Genauso unseriös – oder eben genauso berechtigt – wäre die Behauptung, dass vor allem Ausländer, die in der Schweiz nicht genügend AHV- und IV-Beiträge eingezahlt haben, für den massiven Anstieg der EL-Kosten verantwortlich sind. Auch diese Frage ist bisher schlicht nicht geklärt.

1. und 2. Säule nicht vermischen

Die Ergänzungsleistungen helfen dort, wo AHV- und IV-Renten nicht reichen, um einen minimalen Lebensstandard zu sichern. Sie sind damit Bestandteil der ersten unserer drei Säulen zur Altersvorsorge und haben per se überhaupt nichts mit der zweiten Säule, dem Pensionskassenguthaben aus der beruflichen Vorsorge, zu tun. Diese zweite Säule dient bekanntlich der Erhaltung des gewohnten Lebensstandards und wird individuell angespart durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Dies ist somit persönliches Vermögen, über das jede Person frei verfügen können muss, auch in Zukunft.

Angriff auf den Mittelstand

Wenn der Bundesrat den Vorbezug zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sperrt, dann trifft er vor allem junge Familien, die sich den Traum eines Familiennests erfüllen wollen. Dass eigenes Wohneigentum für sich schon eine persönliche Altersvorsorge ist, ignoriert der Bundesrat einfach. Wenn der Bundesrat den Vorbezug zur Gründung eines kleinen eigenen Unternehmens zur selbständigen Erwerbstätigkeit sperrt, dann trifft er all jene jungen ambitionierten Berufsleute, die Unternehmertum und Eigenverantwortung verkörpern und mit ihren zahllosen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Gewerbe, Handel und Industrie das Fundament unserer Volkswirtschaft bilden. Dass der Bundesrat bei seinem Angriff auf den Mittelstand ausgerechnet den Vorbezug des Pensionskassengeldes für Auswanderer ausklammert, ist schon fast zynisch. Wer also sein Köfferchen packt, um an den Stränden von Thailand oder Brasilen das Leben zu geniessen, kommt ungeschoren davon – und kann dennoch jederzeit in die Schweiz zurück kehren, um Ergänzungsleistungen zu beanspruchen. Das gilt genau gleich auch für Ausländer, die nach einigen wenigen Beitragsjahren in der Schweiz in ihre Heimat zurückkehren und dann "minimale Lebensstandards" – nach Schweizer Normen und nach Schweizer Kaufkraft – nicht erreichen. Auch sie können weiter EL-Leistungen in der Schweiz beanspruchen.

Freiheit und Eigenverantwortung werden mit Füssen getreten

Fazit: Das bundesrätliche Reformvorhaben ist ein Frontalangriff auf den Schweizer Mittelstand, enteignet die Bürgerinnen und Bürger, schränkt die individuelle Freiheit ein, missachten den eidgenössischen Grundsatz der Eigenverantwortung, widerspricht der Verfassung in Bezug auf Familien-, Wohneigentums- und Wirtschaftsförderung, stopft nur die Löcher einer ausufernden Sozialversicherungs-Anspruchsmentalität und löst die echten Probleme nicht. 

Thomas de Courten
Thomas de Courten
Nationalrat Rünenberg (BL)
 
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