Editorial

Selbstbestimmung als Ziel für die neue Legislatur

Die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)“ wird in der kommenden Legislatur dem Souverän zur Abstimmung unterbreitet werden. Aus Sicht der Volksrechte dürfte dies die zentralste Vorlage der kommenden vier Jahre sein und einen Wendepunkt in der Bedeutung der Bestimmungen der Schweizerischen Bundesverfassung einläuten.

Erich von Siebenthal
Erich von Siebenthal
Nationalrat Gstaad (BE)

Mit Beginn der Wintersession 2015 geht Ende November die 49. Legislatur der Bundesversammlung zu Ende. 41-mal konnte der Souverän in den vergangenen vier Jahren an der Urne über Volksinitiativen und Referendumsvorlagen befinden. Die Möglichkeit, mittels Volksinitiative Volk und Ständen eine Verfassungsänderung vorzulegen, ist in dieser Art auf der Welt einmalig. Umso wichtiger ist es, dieses Volksrecht in keiner Art und Weise einzuschränken. 

Keine Einschränkung des Initiativrechts
Die vergangene Legislatur war von verschiedenen Angriffen auf das Initiativrecht geprägt. Im Sommer 2013 gab der Bundesrat – ausgelöst durch zwei Motionen der staatspolitischen Kommissionen des National- und Ständerats – eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung. Diese sah verschiedene Massnahmen zur Eindämmung der Volksrechte vor:

  • der Initiativtext sollte einer Prüfung der Vereinbarkeit mit Bestimmungen des Völkerrechts unterzogen werden;
  • auf der Unterschriftenliste sollte ein Warnhinweis angebracht werden, welcher auf Widersprüche zum Völkerrecht aufmerksam machen soll;
  • die Bundesversammlung sollte eine Volksinitiative für ungültig erklären können, wenn der Kerngehalt eines Grundrechts verletzt wird.

Die SVP wehrt sich konsequent gegen jede Einschränkung der Volksrechte. Was Sinn und Zweck solcher Verfassungsänderungen wäre, liegt auf der Hand. Bundesbern geht es einzig und allein darum, unliebsame Volksinitiativen zu verhindern, wie z.B. die Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“, die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ oder die „Durchsetzungs-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer“ (Abstimmung im Jahr 2016). 

Umsetzung der Volksentscheide 
25 Volksinitiativen wurden während der vergangenen Legislatur dem Souverän vorgelegt. Bei jeder dieser Vorlagen setzte sich das Parlament mit der Frage auseinander, ob die Volksinitiative nicht einem internationalen Abkommen widerspricht. Gemäss geltendem Recht muss eine Volksinitiative richtigerweise auch dann Volk und Ständen vorgelegt werden, wenn dies der Fall sein sollte. Ausnahme bildet das zwingende Völkerrecht. Mit der lancierten Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)“ soll sichergestellt werden, dass nach Annahme einer Initiative deren Umsetzung nicht mit Verweis auf internationale Abkommen behindert werden kann. Die Initiative sieht vor, dass die Bundesverfassung die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist und internationalen Vereinbarungen vorgeht. Eigentlich sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein. Da Bundesbern, Richter und sog. Rechtsgelehrte diesbezüglich teilweise eine andere Rechtsauffassung haben, muss mit der Selbstbestimmungs-Initiative Klarheit geschaffen werden. Von einer Annahme würden alle politischen Lager profitieren. Die Selbstbestimmungs-Initiative setzt die Basis für die Umsetzung aller Bestimmungen in der Bundesverfassung. Den Initianten geht es hier um die Volksrechte und nicht um die Durchsetzung von Parteiinteressen. Die direkte Demokratie hat die Schweiz zu dem gemacht, was sie heute ist. Diesem System ist auch in Zukunft Sorge zu tragen.

 

Erich von Siebenthal
Erich von Siebenthal
Nationalrat Gstaad (BE)
 
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