Sicherheit, ein wesentliches Element unseres Landes!

Das Nachrichtendienstgesetz verbessert die Sicherheit der Schweiz. Die Kernaufgabe des Gesetzes ist Prävention. Leider haben die letzten Tage, Wochen und Monate gezeigt, dass Bedrohungen heute vielfältig sind. Sind die Schweiz, deren Bevölkerung oder deren kritische Infrastruktur durch eine Person oder eine Organisation bedroht, müssen die Behörden diese Person oder Organisation überwachen können, um Übergriffe zu verhindern. Dabei geht es um die Bekämpfung von Terrorismus, Spionage, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägertechnologie sowie Cyberangriffe auf kritische Informationsinfrastrukturen. Bisher war das leider nicht möglich, weil dem Schweizerischen Nachrichtendienst die meisten Überwachungsmassnahmen gar nicht erlaubt waren; die Schweiz war oft darauf angewiesen, dass sie Informationen aus dem Ausland bekommt.

Thomas Hurter
Thomas Hurter
Nationalrat Schaffhausen (SH)

Grundrechte bleiben gewahrt

Keine normale Bürgerin oder normaler Bürger muss sich vor diesem Gesetz sorgen. Mit dem neuen Gesetz möchte man unseren Behörden die Möglichkeit geben, in wenigen Fällen eine Überwachung vorzunehmen. Eine Überwachung darf nur angeordnet werden, wenn der Bundesrat, das Bundesverwaltungsgericht und der Sicherheitsausschuss des Bundesrates dies bewilligen. Somit bleiben die Grundrechte und die Freiheit der Schweizer Bürger gewahrt. Die Datenerfassung, -haltung und -vernichtung wurden ebenfalls klar geregelt. Zusätzlich wird der Nachrichtendienst vierfach überwacht: Bundesrat mit Sicherheitsausschuss des Bundesrates sowie mit dem Departementsvorsteher, Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel), Finanzdelegation mit Geschäftsprüfungskommission (GPK), sowie eine unabhängige Aufsichtsbehörde; für die Funk- und Kabelaufklärung wurde zusätzlich eine eigene Kontrollinstanz, die UKI, installiert.

Funk- und Kabelaufklärung

Wir sind weit davon entfernt, zum Fichenzeitalter zurückzukehren. Da die Tätigkeiten möglicher Täter oft über das Internet, soziale Netzwerke oder Telefon laufen, muss auch die Funk- und Kabelaufklärung zugelassen werden. Leider ist es eine Tatsache, dass im 21. Jahrhundert kriminelle Aktionen vor allem im Netz via Telefon, Handy und Internet organisiert werden. Die internationalen Fernmeldeverbindungen gehen heute zunehmend wieder auf dem Landweg und weg von Satellitenübertragungen. Deshalb ist die Kabelaufklärung eines der Kernelemente des Nachrichtendienstgesetzes.

Es geht dabei darum, dass mit Suchbegriffen potentiell nachrichtendienstlich relevante Informationen im internationalen Fernmeldeverkehr gefunden werden können. Kabelaufklärung ist nur dann möglich, wenn sich einer der Kommunikationspartner im Ausland befindet. Befinden sich Sender und Empfänger in der Schweiz, ist eine Verwendung der Signale nicht zulässig. Es geht dabei klar um die Interessen der Schweiz. Die Informationen werden danach von Analysten des Zentrums Elektronische Operationen ausgewertet. Informationen über sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge werden anschliessend an den Nachrichtendienst des Bundes weitergeleitet.

Jeder Kabelaufklärungsauftrag muss ebenfalls zuerst durch Bundesrat, Sicherheitsausschuss und Bundesverwaltungsgericht bewilligt werden. Dann ist er befristet und muss im Zusammenhang mit einer klar umrissenen Thematik (z.B. Dschihadreisen) stehen.

Fazit: Nachrichtendienstgesetz braucht es

Mit dem Nachrichtendienstgesetz ist es gelungen, auf mögliche neue Bedrohungen zu reagieren und trotzdem die Freiheit des einzelnen Bürgers hoch zu gewichten. Dank der aktiven Mitarbeit der SVP wurde es möglich, die Sicherheit weiter zu verbessern, ohne die Freiheit massiv einzuschränken. So wurden zum Beispiel im Vergleich zum damals abgelehnten Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) das Bewilligungsverfahren verbessert, die Informationsbeschaffung im Ausland und Kabelaufklärung neu geregelt, die Datenhaltung abgestuft sowie die Bekämpfung des Terrorismus mit der Aufnahme eines allgemeinen Organisationsverbotes neu gelöst.

Unverständlich ist, dass viele Menschen, die sich vorbehaltlos in den sozialen Netzwerken tummeln, dieses Gesetz verhindern wollen. Das neue Nachrichtendienstgesetz ist kein Allerheilmittel, aber es richtet seinen Fokus auf die Früherkennung und die Verhinderung von Bedrohungen. Deshalb braucht es dieses Gesetz. Stimmen Sie Ja zum Nachrichtendienstgesetz.

Thomas Hurter
Thomas Hurter
Nationalrat Schaffhausen (SH)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden