Editorial

Sozialversicherungen jetzt stabilisieren und sichern!

Der Corona-Virus infiziert auch unsere Sozialversicherungen. Das wird massive Auswirkungen auf unsere Altersvorsorge und die soziale Sicherheit im Land haben. Mit Konsequenzen, die wir heute noch gar nicht abschätzen können. Millionen von Beitragsgeldern werden fehlen. Millionen von neuen Ansprüchen und Zahlungsbegehren werden auf uns zukommen. Deshalb fordert die SVP umgehend Massnahmen zur Stabilisierung und Sicherung unserer Sozialwerke. Zuallererst ein mindestens fünfjähriges Moratorium für sämtliche Zusatz-Begehrlichkeiten und Ausbauschritte.

Thomas de Courten
Thomas de Courten
Nationalrat Rünenberg (BL)

Die Massnahmen des Bundesrates zur Eindämmung der Infektionen mit dem Corona-Virus reisst die Schweizer Wirtschaft in einen Abgrund. Die volkswirtschaftlichen Folgen lassen sich noch kaum abschätzen, sie werden aber enorm sein. Innert kürzester Frist ist die Arbeitslosigkeit sprunghaft angestiegen. Bis zu 7% Arbeitslosigkeit sind kein unrealistisches Szenario mehr, gesteht selbst der Bundesrat ein. 30 Prozent der Arbeitnehmenden oder 1,5 Millionen Personen befinden sich auf unabsehbare Zeit in Kurzarbeit.

Je länger der vom Bundesrat verordnete Stillstand anhält, desto gravierender werden die Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft sein. Die wirtschaftliche Vollbremsung wird aber auch auf all unsere Sozialversicherungen voll durchschlagen. Und das gleich doppelt, weil einerseits die Einnahmen stark sinken, die Ausgaben gleichzeitig, aber stark steigen werden. Das erste und wichtigste Ziel muss nun sein, unsere Sozialwerke zu stabilisieren und zu sichern. Zusätzlich braucht es jetzt den Mut zum Notwendigen und den Verzicht auf das Wünschbare.

Der Ausbau des Sozialstaates ist zu stoppen

Alle geplanten und in Beratung befindlichen Vorlagen, auch jene, die zwar bereits beschlossenen, aber noch nicht in Kraft getretenen, die Sozialversicherungs-Ausbauschritte beinhalten, sind deshalb bis auf weiteres zu sistieren. Darunter fällt die Einführung einer neuen Überbrückungsrente, genauso wie die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung oder die Reform der Ergänzungsleistungen. Ein grosszügiger Vaterschaftsurlaub, neue Betreuungsgutschriften für Angehörige, zusätzliche Adoptionsentschädigungen – das alles hat nun hintenanzustehen. Zusätzliche Belastungen der Unternehmen mit noch mehr Lohnnebenkosten und noch höheren Sozialversicherungsbeiträgen verträgt es schlicht nicht.

Die Sozialversicherungsbeiträge sind gerade für kleine und mittlere Unternehmen monatlich sehr bedeutende Kostenblöcke. Es ist deshalb dringend sicherzustellen, dass diese auch bei Liquiditätsengpässen weiterhin bezahlt werden. Corona-Notkredite sind mit einer zweckbestimmenden Vertragsklausel abzusichern.

Nun sind die AHV- und BVG-Reformen zügig anzupacken

Erfahrungsgemäss ist auch damit zu rechnen, dass mit sinkender Wirtschaftsleistung die Anzahl der Unfälle und der IV-Versicherungsfälle stark ansteigen wird. Der Bundesrat ist deshalb gefordert auch Massnahmen zu ergreifen, damit die Risiko-Prämien der Unternehmen nicht ungebremst ansteigen. Gleichzeitig ist die IV-Schuld bei der AHV weiterhin konsequent zurückzuzahlen. Ebenso sind die anstehenden AHV- und BVG-Reformen nun zügig und vor allem unter Berücksichtigung der neuen Umstände von Bundesrat und Parlament anzupacken.

Zur Sicherung und Stabilisierung der Sozialwerke hat die SVP-Bundeshausfraktion in den vergangenen Tagen nachstehenden konkreten 10-Punkte Forderungskatalog an den Bundesrat erarbeitet:

  1. Sicherung und Stabilisierung der Schweizer Sozialwerke, das heisst ein Moratorium von mindestens 5 Jahren für alle geplanten, in Beratung befindlichen und (zwar schon) beschlossenen, aber noch nicht in Kraft getretenen Sozialversicherungs-Ausbauschritte (Adoptionsentschädigungen, Vaterschaftsurlaub, Betreuungsgutschriften für pflegende Angehörige, IV-Revision, EL-Reform, Überbrückungsrente, etc.).
  2. Im Grundsatz darf aus der Kasse einer Sozialversicherung nur an diejenigen Personen Geld ausbezahlt werden, die auch in die entsprechende Kasse Geld einbezahlt haben.
  3. ALV I: Überprüfung der Zumutbarkeits-Kriterien im Rahmen der Arbeitsvermittlung durch die RAV. Arbeitslose sind in jenen Bereichen einzusetzen, in denen ein Mangel an Arbeitskräften herrscht (z.B. als Erntehelfer in der Landwirtschaft).
  4. ALV II: Aufhebung der Stellenmeldepflicht zu Gunsten eines echten Inländervorrangs.
  5. Massnahmen zur Sicherung der Beitragsleistungen an die Sozialversicherungen AHV/IV/EO und ALV, ebenso an die Einrichtungen der 2. Säule. Missbrauch von Liquiditätskrediten präventiv bekämpfen.
  6. Verbindliche Zweckbindung der vom Bund verbürgten Liquiditätskredite für Löhne und Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer/Arbeitgeber durch entsprechende Vertragsklausel im Kreditvertrag.
  7. Stopp der Auszahlung von Entwicklungs- und Kohäsionszahlungen, die nicht der Pandemiebewältigung dienen und Umwidmung der entsprechenden Budgets zu Gunsten der Krisenbewältigung in der Schweiz.
  8. AHV/IV/EO I: Massnahmen zur Sicherung der Liquidität von Sozialversicherungskassen im Fall der Stundung oder des Ausfalls von Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Beiträgen, u.a. Limitierung möglicher Zahlungsaufschübe auf 60 Tage.
  9. AHV 21- und BVG-Reform: Umgehend und unter Berücksichtigung der Pandemie-Konsequenzen vorantreiben.
  10. IV-Anstieg: Massnahmenplanung, um den in einer Rezession stark steigenden Rentenansprüchen an die IV wirksam zu begegnen.
Thomas de Courten
Thomas de Courten
Nationalrat Rünenberg (BL)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden