Editorial

SVP reicht Strafanzeige wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes ein

Im Zusammenhang mit der Datenklau-Affäre ist die SVP zutiefst beunruhigt über die Passivität der schweizerischen Behörden bei der Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf die Wahrung der…

Privat: Silvia Bär
Privat: Silvia Bär
(BE)

Im Zusammenhang mit der Datenklau-Affäre ist die SVP zutiefst beunruhigt über die Passivität der schweizerischen Behörden bei der Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf die Wahrung der Privatsphäre von Bankkunden. Geklärt werden muss insbesondere die strafrechtliche Verantwortlichkeit von ausländischen Behörden im Zusammenhang mit einem Diebstahl von Kundendaten. Hat der Täter die Daten im Hinblick auf deren Weitergabe an eine ausländische Behörde entwendet? Wenn ja, würde dies den Tatbestand des verbotenen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes erfüllen. Die Schweiz hat alles daran zu setzen, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen und diese Art wirtschaftlichen Nachrichtendienstes mit aller Deutlichkeit zu verfolgen, da es sich dabei um ein Offizialdelikt handelt. Offizialdelikte müssen von den Strafbehörden von Amtes wegen untersucht werden, die Behörden haben keine Wahl.

Die SVP reicht noch diese Woche Strafanzeige wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes bei der Bundesanwaltschaft ein. Zu prüfen hat die Bundesanwaltschaft die Strafbarkeit einer ausländischen Behörde, welche einem Bankangestellten dem Bankgeheimnis unterworfene Daten abkauft und ihn möglicherweise hierzu angestiftet oder in anderer Weise unterstützt hat.

Aus Sicht der SVP ist es klar, dass nach Art. 4 Abs. StGB dem Schweizerischen Recht unterworfen ist, wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung begeht. Somit ist es klar, dass die deutschen Behörden, welche den Täter („Datenklauer“) zum wirtschaftlichen Nachrichtendienst nach Art. 273 StGB anstiftet, ohne weiteres nach Schweizerischem Recht strafbar sind. Ausländische Behörden, welche einen Täter dazu anstiften, ihnen unter Verletzung des Bankgeheimnisses Daten zu verschaffen, machen sich in der Schweiz entweder der Anstiftung zum wirtschaftlichen Nachrichtendienst, der Gehilfenschaft dazu oder gar der Mittäterschaft schuldig. Gehilfe ist, wer zu einem Verbrechen oder Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet, sei es auch nur durch die psychische Unterstützung des Tatenschlusses des Täters, so etwa, indem er ihm durch sein Verhalten zu verstehen gibt, er werde seine Tat unterstützten, etwa dadurch, dass er ihm Geld geben wird. Da die deutsche Regierung bereits geklaute Daten aus Liechtenstein gekauft hatte, konnte der Täter davon ausgehen, dass auch er gute Chancen haben würde, die Daten zu Geld zu machen.

Des Weiteren hat die SVP heute der FINMA einen Brief geschrieben, in welchem sie wissen will, ob sie ihrer Anzeigepflicht nachgekommen ist. Gemäss Art. 38 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht benachrichtigt die FINMA die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, wenn sie Kenntnis erhält von gemeinrechtlichen Verbrechen und Vergehen sowie von Widerhandlungen gegen die Finanzmarktgesetze. Bezüglich der Verletzung des Bankkundengeheimnisses hat die FINMA somit eine Pflicht zur Strafanzeige. Gemäss Medienberichten (Radio DRS vom 10.2.2010) hat Hervé Falciani einen mehrseitigen Brief an die FINMA geschrieben, in dem er aufgezeigt habe, mit welchen Mechanismen die Schweizer Banken die Steuerhinterziehung unterstützten. Herr Falciani soll Ende 2006 oder Anfang 2007 verschlüsselte Daten von 130’000 Kunden der Bank HSBC in Genf, wo er als Informatiker angestellt war, an die Behörden von Frankreich weitergegeben haben. Aus rechtlicher Sicht ist das Verhalten von Herrn Falciani damit als Verletzung des Bankgeheimnisses, eines Finanzmarktgesetzes, zu beurteilen. Die SVP will nun wissen, ob die FINMA einen solchen Brief erhalten hat, ob sie ihre Anzeigepflicht wahrgenommen hat, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt. Wenn nein, möchte die SVP ebenfalls die Gründe dafür kennen.

Für die SVP ist es wichtig, dass die Schweiz die ihr zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel ausschöpft, um gegen den Diebstahl von Kundendaten vorzugehen. Es geht dabei nicht nur um die aktuellen Fälle, sondern auch um eine präventive Wirkung für die Zukunft. Kein Täter und auch keine Behörde, welche widerrechtlich Kundendaten erwerben, sollen ungestraft davonkommen. Es geht nicht an, dass die Schweiz in diesen Fällen wie das Kaninchen vor der Schlange erstarrt. Die Folgen solchen Verhaltens wären verheerend für die Rechtssicherheit in der Schweiz und damit für ihren Wirtschaftsstandort. Deshalb hat die Schweiz für ihr Recht zu kämpfen.

Privat: Silvia Bär
Privat: Silvia Bär
(BE)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden