Teure Scheinlösung

Ausgerechnet mit teuren Überbrückungsleistungen steigt der Bundesrat in den Kampf gegen die Begrenzungsinitiative. Der Plan ist für den Schweizer Steuerzahler das reinste Horrorszenario: Mit gegen 240 Millionen Franken jährlich würden die Kosten bis 2030 förmlich explodieren. Und sollte das Zugangskriterium „20 Jahre AHV-versichert“ europarechtlich nicht mehr gelten, droht gar ein unkontrollierbarer Zustrom ausländischer Arbeiter.

Alex Kuprecht
Alex Kuprecht
Ständerat Pfäffikon (SZ)

Der Bundesrat hat den Kampf gegen die Begrenzungsinitiative aufgenommen und präsentiert für die Abstimmung eine teure Scheinlösung. In Windeseile wurde die bisher durch die Gemeinden ausgerichtete Sozialhilfe für ausgesteuerte Arbeitslose ab dem 60. Lebensjahr auf Stufe Bund angehoben.

Überbrückungsleistung heisst diese neue Bundesfürsorgeunterstützung und soll jenen Sicherheit gewährleisten, die ab dem 58. Lebensjahr nach erfolgter Aussteuerung Mühe bekunden, eine neue Stelle zu finden. Im Jahr 2030 werden dafür Ausgaben von gegen 240 Millionen Franken prognostiziert. Die durch den Bund geplanten Leistungen wären dabei wesentlich höher als die Sozialhilfe, welche die Gemeinden entrichten. So wird eine neue gebundene Ausgabe ohne Kürzungsmöglichkeit bei einer schlechter verlaufenden Bundesrechnung geschaffen!

Beiträge höher als mancher Monatslohn!
Im Zentrum der vom Bundesrat geplanten Überbrückungsleistungen stehen pro Jahr rund 24’300 Franken für Alleinstehende oder 36’500 Franken für Ehepaare als Grundleistung. Dazu kommen regional unterschiedlich hohe Mietzinszuschüsse von 15’900 bis 16’400 Franken, Zusatzbeiträge für Mehrpersonenhaushalte, Krankenkassenbeiträge je nach Region, Gebäudeunterhaltskosten und Hypothekarzinsen bis zur Höhe des Bruttoertrages der Liegenschaft sowie Beiträge an die Sozialversicherungen des Bundes, einschliesslich Beiträge an die berufliche Vorsorge. Dazu gehören auch Sparbeiträge, wenn sie während der Arbeitslosigkeit freiwillig aus dem vorhandenen Vermögen bezahlt wurden.

Insgesamt können die Beiträge für Alleinstehende bis zu 58’350 respektive für Ehepaare bis zu 87’525 Franken betragen, wenn alle vorgesehenen Beiträge zur Auszahlung gelangen würden. Umgerechnet wären dies bis zu 4’862 beziehungsweise 7’293 Franken pro Monat. Vorgesehen war sogar die Steuerbefreiung dieser neuen Staatseinkommen, die oft sogar höher ausfallen, als gestandene Berufsleute durch ihre tägliche Arbeit verdienen.

Der Bundesrat schlägt den Sack und meint den Esel
Die vorberatende Kommission des Ständerates korrigierte diese Steuerbefreiung mindestens teilweise und verlangte zusätzlich den jährlichen Nachweis der Bemühungen um die Stellensuche. Im Rahmen der Beratung im Parlament wurden dann die Beiträge massiv gekürzt und an die Ergänzungsleis-tungen angepasst.

Im Grundsatz ändert dies jedoch nichts an der Tatsache, dass diese geplante Bundesfürsorgeleistung eine neue, teure und nicht notwendige Sozialleistung darstellt. In Wahrheit dient sie als Zugpferd, um die Begrenzungsinitiative zu bekämpfen und so den Boden für das institutionelle Rahmenabkommen vorzubereiten. Man schlägt den Sack und meint den Esel. Beim Jassen würde man dieses Vorgehen einen Unterzug nennen.

Ausgaben drohen zur Makulatur zu werden
Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat zumindest dies erkennen und nicht vom Entscheid des Ständerates abweichen wird. Zudem gilt es zu klären, ob bei dieser Fürsorgeleistung für ausgesteuerte Arbeitslose das zentrale Zugangskriterium (mindestens 20 Jahre AHV-versichert) europarechtlich aufrechterhalten werden kann. Wenn nicht, dann wird der Zustrom ausländischer Arbeitskräfte mit geringer Arbeitsdauer in der Schweiz unkontrollierbar gross und die prognostizierten Ausgaben zur reinen Makulatur – wie wir das bei den damaligen Aussagen bezüglich der Heiratsstrafe gesehen haben.

Alex Kuprecht
Alex Kuprecht
Ständerat Pfäffikon (SZ)
 
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