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Velo-Initiative öffnet Tür und Tor für Forderungen und Mehrkosten – ohne nennenswerten Nutzen

Am 23. September 2018 stimmen Volk und Stände darüber ab, ob Velowege in der Verfassung verankert werden sollen oder nicht. Der Ursprung des Anliegens findet sich in der sogenannten Velo-Initiative, welche zugunsten eines direkten Gegenvorschlags zurückgezogen worden ist.

Manfred Bühler
Manfred Bühler
Nationalrat Cortébert (BE)

Bundesverwaltung wird aufgebläht
Der Gegenvorschlag ist von einer Mehrheit des Parlaments verabschiedet worden und soll, wie für Fuss- und Wanderwege, in Artikel 88 der Verfassung eine Bundeskompetenz begründen. Bis heute sind Velowege grundsätzlich Sache der Gemeinden und Kantone. Als ob die Bundesverwaltung nicht schon genügend Aufgaben hätte, wird sie sich künftig auch bei den Velowegen einmischen müssen.

Neu muss der Bund bei seinen Aktivitäten nämlich Rücksicht auf die Velowege nehmen, die Grundsätze der Velowege regeln und kann die Massnahmen finanziell unterstützen. Und genau da liegt ein weiteres Problem der Vorlage. Mit dem Veloartikel wird eine neue Grundlage geschaffen, welche völlig unvorhersehbare Kosten mit sich ziehen wird.

Noch mehr Geld beim Bund abholen?
Sowohl Gemeinden, wie auch Kantone, sind finanziell unter Druck und müssen ständig die Investitionen priorisieren. Mit dem neuen Artikel wird der Druck auf den Bund steigen, mit dem Ziel, dort Finanzierungen abzuholen. Dabei ist zu beachten, dass Velowege ein Vielfaches von den Kosten der Wanderwege verursachen, sowohl beim Bau, wie auch beim Unterhalt. In Zeiten, in denen die AHV saniert werden muss, die Kosten im Asyl- und Sozialwesen oder bei den wichtigen Strassen- und Bahninfrastrukturen steigen, kann sich der Bund solche neuen Ausgaben nicht leisten. Die SVP lehnt diesen neuen Verfassungsartikel deshalb ab.

Bei Velowegen sollen wie bisher Kantone und Gemeinden bestimmen
Diese Nein-Parole soll überhaupt nicht als Nein zum Velo an sich verstanden werden, sondern als Votum für eine vernünftige Kompetenzregelung. Die Gemeinden und die Kantone kennen die Bedürfnisse der Bevölkerung am besten und sind viel eher in der Lage, die richtigen Lösungen vor Ort zu erarbeiten. In der Regel sind Gemeinden auch viel haushälterischer im Umgang mit öffentlichen Geldern als der Bund, weil die Kontrolle der Stimmberechtigten viel unmittelbarer ist. So können wir die Kosten für die Velowege auch in Zukunft im Griff behalten und Lösungen finden, damit auch künftig die besten Velowege zum besten Preis gebaut werden.

Manfred Bühler
Manfred Bühler
Nationalrat Cortébert (BE)
 
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