Medienmitteilung

Abstimmungsbeschwerde: Befürworter des Familienartikels inklusive Bundesrat täuschen die Stimmbürger

Der Bundesrat, die Behörden und die Befürworter des Familienartikels in der Bundesverfassung schweigen sich über die Kostenfolgen des neuen Verfassungsartikels über die Familienpolitik konsequent…

Abstimmungsbeschwerde: Befürworter des Familienartikels inklusive Bundesrat täuschen die Stimmbürger – und die Medien machen Hofberichterstattung.

Der Bundesrat, die Behörden und die Befürworter des Familienartikels in der Bundesverfassung schweigen sich über die Kostenfolgen des neuen Verfassungsartikels über die Familienpolitik konsequent aus. Dies ist unredlich und aus demokratischer Sicht mit Blick auf einen zu fällenden Volksentscheid unhaltbar. Deshalb reicht die SVP heute eine Abstimmungsbeschwerde ein. Auch die Medien nehmen ihre Aufgabe, Widersprüche und Lücken in der Argumentation der Behörden und Befürworter zu hinterfragen, bisher kaum wahr. Somit bleibt der SVP nur die direkte Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz. Die SVP hat vor diesem Hintergrund heute die zweite Ausgabe eines Extrablatts (Ausgabe Februar 2013) vorgestellt.

Die SVP wendet sich zum zweiten Mal mit einem Extrablatt, Ausgabe Februar 2013, direkt an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Das Extrablatt wird ab dem 1. Februar in allen Haushaltungen der deutschen Schweiz und ab dem 8. Februar in den französisch- und italienischsprachigen Regionen verteilt. Das Extrablatt zeigt klar auf, wie die Verstaatlichung unserer Kinder neue Formen annimmt und warum der Familienartikel unbedingt abzulehnen ist. Zu Wort kommt in dieser Ausgabe beispielsweise der St. Galler-Bildungsdirektor Stefan Kölliker. Als Gastkommentatoren konnten Markus Somm, Chefredaktor bei der Basler Zeitung und Silvia Blocher gewonnen werden. Ebenfalls widmet sich das Extrablatt der Volksschule und der damit einhergehenden Frage der Berufsbildung. Für den Praxisbezug im Positionspapier „Volksschule und Bildung“ der SVP, das den Medien in den nächsten Wochen präsentiert wird, konnten unter anderem auch die Lehrlingsverantwortlichen von Victorinox und der Stadler Bussnang AG gewonnen werden. Die SVP führt im Extrablatt daher auch eine Volksbefragung zum Thema Familie und Bildung durch. Sie will einmal mehr wissen, wo die Bevölkerung der Schuh drückt und welche Massnahmen für eine erfolgreiche Bildung zu beachten sind.

Der heutige Point de Presse hat aber auch einen zweiten Schwerpunkt. Dieser bezieht sich auf die

Lücken und Verschleierungen in der Argumentation des Bundesrates und des befürwortenden Komitees zum Verfassungsartikel über die Familienpolitik

  • Abstimmungsbüchlein:

Der Bundesrat stellt ein klares Förderungsziel in den Raum: „Dieser [der Verfassungsartikel] verpflichtet Bund und Kantone, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu fördern.“

Der Bundesrat hält in seien Abstimmungsempfehlungen zudem klar fest, dass „mehr familien- und schulergänzende Betreuungsplätze“ geschaffen werden müssen und der neue Verfassungsartikel dafür die Basis bildet. Die Ausbauziele sind deutlich deklariert: „Kantone, Gemeinden, die Wirtschaft und Private sollen ihr bisheriges Engagement verstärken. Der Bund kann mit dem neuen Verfassungsartikel gezielt dort aktiv werden, wo diese Bestrebungen nicht ausreichen.“ Damit ist klar gesagt, dass der Verfassungsartikel Massnahmen mit Kostenfolge auf verschiedenen Stufen nach sich ziehen wird. So spricht der Bundesrat dann auch explizit davon, dass er mit dem neuen Verfassungsartikel Massnahmen „finanziell unterstützen“ kann. Über die finanziellen Folgen schweigt sich der Bundesrat jedoch konsequent aus. Diese könnten „noch nicht beziffert werden“.

Der Bundesrat hätte im Abstimmungsbüchlein zumindest Grössenordnungen möglicher Massnahmen nennen müssen. Wie viel kostet eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Krippen- oder Tagesschulplätze? Er gibt sich weder die Mühe, den Bedarf zu quantifizieren noch nennt er im Abstimmungsbüchlein irgendeine Zahl, welche es den Stimmberechtigten erlauben würde, bisherige oder künftige Kosten für die „Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit“ oder für „ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- oder schulergänzenden Tagesstrukturen“ abzuschätzen. Dies ist unredlich und irreführend.

Dies ist umso unverständlicher, als beispielsweise vor dem Hintergrund der Unternehmenssteuerreform II noch immer eine Diskussion über vermeintlich nicht korrekt geschätzte Kosten in den Abstimmungsempfehlungen läuft. Im Zusammenhang mit dem Verfassungsartikel über die Familienpolitik nimmt sich der Bundesrat nicht einmal die Mühe, überhaupt eine Mengen- und Kostenschätzung vorzunehmen!

Aus diesem Grund wird die SVP heute noch eine Stimmrechtsbeschwerde einreichen. Es kann nicht sein, dass die Stimmberechtigten über das zentrale Element der möglichen Kosten bewusst im Ungewissen gelassen werden.

  • Medienkonferenz des Bundesrates vom 18. Januar 2013

Auch anlässlich der Medienkonferenz des Bundesrates vom 18. Januar 2013 weigerten sich Bundesrat Berset und die weiteren anwesenden Behördenvertreter konsequent, Angaben zu möglichen Kostenfolgen des Verfassungsartikels zu machen, selbst auf Nachfrage von Journalisten. Es wurde zwar immer wieder betont, es gäbe zu wenig Betreuungsplätze. Zu den möglichen Zahlen und Kosten wollte Bundesrat Berset partout keine Aussagen machen. Er meinte nur: „Es wäre abenteuerlich, viel präziser zu sein.“ Ein solches Vorgehen ist aus finanzpolitischer Hinsicht in der Tat als „abenteuerlich“ zu taxieren. Aus demokratischer Sicht und mit Blick auf einen zu fällenden Volksentscheid ist es zudem mehr als nur bedenklich, es ist unredlich und irreführend.

Verschiedene schlagende Widersprüchlichkeiten sind auch im abgegebenen Dokument „Fragen und Antworten“ des Bundesamtes für Sozialversicherung zu finden:

„Die Kantone haben für ein ausreichendes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen zu sorgen, zum Beispiel in Kindertagesstätten, Tagesschulen, Kinderhorten oder an Mittagstischen. Das heisst, das Angebot soll dem Bedarf an Betreuungsplätzen entsprechen.
Aus dem Verfassungsartikel ergeben sich aber keine konkreten Handlungsverpflichtungen.“

Der Verfassungsauftrag verlangt also Zielsetzungen, die sich an einem unbestimmten Bedarf orientieren. Um diese Ziele zu erreichen, braucht es aber keine Massnahmen. Solche Aussagen sind verschleiernd und irreführend.

Auch zu den Kosten und zur Kompetenzverschiebung von den Gemeinden und Kantonen zum Bund gibt es widersprüchliche Aussagen:

„Artikel 115a BV respektiert die Kompetenzen der Kantone. Die Kantone bleiben in erster Linie für die Familienpolitik zuständig und entscheiden selber, wie sie den Verfassungsauftrag umsetzen wollen. …
Nur wenn die Kantone die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu wenig fördern, … , wird der Bund gegenüber den Kantonen aktiv. In diesem Fall würde der Bund für die ganze Schweiz gültige Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit festlegen. Er könnte beispielsweise die Kantone verpflichten, eine bestimmte Anzahl Betreuungsplätze bereitzustellen.“

„Wie der Bund und die Kantone die Aufgabe erfüllen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, entscheiden sie selber. Es bleibt also ihnen überlassen, ob und wie stark sie sich finanziell engagieren. … Somit hängen die Kostenfolgen sowohl für den Bund als auch für die Kantone von der konkreten Umsetzung des neuen Verfassungsartikels ab und können heute noch nicht beziffert werden.“

Der Bundesrat macht im Dokument zwar einige Aussagen zum zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen, verliert aber kein Wort darüber, was das Füllen der von ihm georteten „Angebotslücke“ kosten würde:

„Die seit dem Jahr 2000 geschätzten Bedarfszahlen variieren von einigen zehntausend Plätzen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung bis zu über 100’000. Anhand verschiedener Indizien (v.a. der ungebrochenen Nachfrage nach Finanzhilfen des Bundes zur Schaffung neuer Plätze im Rahmen der Anstossfinanzierung sowie von Informationen über Wartelisten) geht das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) davon aus, dass nach wie vor ein grosser Bedarf bei Eltern und eine entsprechende Angebotslücke bestehen. Besonders gross sind diese bezüglich subventionierter Plätze und bezüglich Plätze für Babies. Der Verfassungsartikel sieht vor, dass die Kantone und Dritte wie Gemeinden, private Trägerschaften (z.B. Vereine) und Arbeitgeber, für ein Angebot an Betreuungsplätzen sorgen, das dem Bedarf entspricht. Diese sind lokal und regional verankert und verfügen für ihr Einzugsgebiet über genaue Kenntnisse zum Bedarf. Sie sind daher in der Lage, den familienpolitischen Auftrag des Verfassungsartikels zu erfüllen.“

  • Bedarfsschätzungen der Befürworter des Familienartikels

Die Befürworter des Familienartikels referenzieren beim Bedarf an familienergänzenden Betreuungsangeboten im Vorschulalter noch heute auf eine Studie aus dem Jahr 2005 (Bericht zum NFP 52 „Familienergänzende Kinderbetreuung in der Schweiz“). Auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates nimmt diese Studie als Basis. Gemäss dieser sollen hierzulande für mindestens 120‘000 Kinder Betreuungsangebote fehlen. Dies entspricht 50‘000 Betreuungsplätzen. Abgesehen davon, dass seit 2005 zusätzliche Angebote entstanden sind, würde dieser Bedarf allein im Bereich des Vorschulalters Vollkosten von gegen CHF 1,5 Milliarden nach sich ziehen. Nimmt man internationale Zielvorgaben, liegen die Kosten gar noch um einiges höher. Hinzu kommen die ausserschulischen Betreuungsangebote, welche sich auf eine Basis von dreimal mehr Kindern als im Vorschulalter beziehen. Weitere Forderungen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie etwa ein Eltern- oder Vaterschaftsurlaub stehen zudem im Raum (geschätzte jährliche Kosten: CHF 1,2 Mrd.).

Es ist unehrlich, die Kostenseite auszublenden, dient der neue Verfassungsartikel doch einzig dem Ziel, eine staatliche Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu verankern und das Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen auszubauen. Die grundsätzliche Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familie findet sich nämlich bereits heute in der Verfassung. Dazu braucht es keinen neuen Artikel in der BV! Die Befürworter des Verfassungsartikels über die Familienpolitik treiben hier ein falsches Spiel.

Die SVP hat hochgerechnet:

Was Detail Kosten pro Jahr
Einführung Eltern-
bzw. Vaterschaftsurlaub
Elternzeit von 24 Wochen (gemäss Antwort Bundesrat) Fr. 1.2 Milliarden
Flächendeckende Einführung von ausserschulischen Betreuungsangeboten
(5-15-jährige)
Pro Kind und Jahr rechnet man in privaten Einrichtungen mit Betreuungskosten von rund Fr. 12‘000.- im Kanton Waadt bzw. rund 24‘000.- im Kanton Bern. Die Kosten hängen stark vom zeitlichen Umfang der Betreuung und der Hilfe bei den Hausaufgaben ab. Bei 905‘000 Schülern (inkl. Kindergarten bis und mit Oberstufe) ergeben sich ohne Beteiligung der Eltern Fr. 10.8 Milliarden. Bei einer 30% Kostenbeteiligung der Eltern sind es noch Fr. 7.6 Milliarden. In dieser Berechnung sind die Investitionskosten für den Umbau der Strukturen (z.B. der Schulhäuser) noch nicht berücksichtigt. Fr. 7.6 Milliarden
Krippenplätze für
Kinder von 0-4 Jahren
Im Durchschnitt kostet ein Krippenplatz rund Fr. 30‘000.-, ob privat oder vom Staat geführt. Gemäss BFS leben rund 320‘000
0-4-jährige in der Schweiz – d.h., wenn man das hochrechnet, ergeben sich Kosten von Fr. 9.6 Milliarden – bei einem Ausbau wie in Europa allgemein angestrebt muss der Staat für 33% aller Kinder einen Platz anbieten, womit sich die Kosten auf Fr. 3.2 Milliarden belaufen.
Fr. 3.2 Milliarden
Total jährliche Kosten Für alle Steuerzahler (unabhängig, ob kinderlose Paare, Rentner oder Singles) Fr. 12 Milliarden

Jährliche staatliche Mehrausgaben von 12 Milliarden Franken würden für den Steuerzahler zum Beispiel eine Erhöhung der MwSt. von rund 4.4% bedeuten. Am meisten betroffen von höheren Steuern wären dabei ausgerechnet die Familien! Dies hätte zur Folge, dass junge Eltern aus finanziellen Gründen nicht mehr die Wahlfreiheit hätten, welches Familienmodell sie leben möchten. Sie wären gezwungen, dass beide Elternteile arbeiten gehen müssen, um ihr Leben finanzieren zu können (siehe Schweden und andere europäische Länder).

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden