Medienmitteilung

Absurdes Auskunftsobligatorium

Die Einführung eines generellen Auskunftsobligatoriums für Privatpersonen bei Umfragen der Bundesverwaltung ist eine absurde Idee. Die SVP lehnt diese Beschneidung der persönlichen Freiheit und…

(SVP) Die Einführung eines generellen Auskunftsobligatoriums für Privatpersonen bei Umfragen der Bundesverwaltung ist eine absurde Idee. Die SVP lehnt diese Beschneidung der persönlichen Freiheit und der Privatsphäre ab und fordert an der Freiwilligkeit für die Teilnahme an Telefonumfragen festzuhalten.

Immer öfter werden die Schweizer Bürger mit Telefonumfragen zu allen möglichen Themen belästigt. Diese werden von den unterschiedlichsten Stellen in Auftrag gegeben: Unternehmen, Meinungsforschungsinstitute, Organisationen oder eben auch vom Bund. Bei den Umfragen der Bundesverwaltung droht nun aber bei Nichtteilnahme sogar eine Busse.

Als ob es noch nicht reichen würde, dass die Freiheit der Bürger mit immer neuen Verboten und Regelungen eingeschränkt wird, ritzt dieser Entscheid nun auch die Privatsphäre massiv. Jedermann wird plötzlich verpflichtet, auch sensible Daten zu Arbeitsstelle und Lohn am Telefon preiszugeben. Die Drohgebärde mit zu erwartenden Bussen bei Nichtteilnahme erinnert schon fast an mittelalterliche Massnahmen: Wer den Hut nicht grüsst, der muss Konsequenzen fürchten!

Zusätzlich stossend ist, dass gerade diese Telefonumfragen meist zu Unzeiten durchgeführt werden. Wenn nun also eine Hausfrau das Mittagessen auf dem Herd stehen hat oder die Mutter bzw. der Vater sich um ein schreiendes Kleinkind kümmern wollen anstatt die Fragen der eidgenössischen Bürokraten zu beantworten, dann könnte eine finanzielle Strafe die Folge davon sein.

Die SVP lehnt einen solchen Eingriff in die Privatsphäre und die Freiheit der Schweizer Bürger vehement ab und fordert an der Freiwilligkeit der Teilnahme festzuhalten. Die entsprechende Anpassung in der Bundesverordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen ist umgehend rückgängig zu machen, zumal auch höchst fragwürdig ist, ob Artikel 6 des Bundesstatistikgesetzes eine hinreichende gesetzliche Grundlage für diesen Verordnungstext bildet. SVP-Vizepräsident Adrian Amstutz wird in der kommenden Herbstsession einen diesbezüglichen Vorstoss einreichen.

Bern, 3. September 2009

 
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