Medienmitteilung

Arbeitsgruppe hintertreibt Ausschaffungsinitiative

Die SVP sieht ihre Befürchtungen bestätigt, dass eine Mehrheit der vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzten Arbeitsgruppe die von Volk und Ständen angenommene…

Die SVP sieht ihre Befürchtungen bestätigt, dass eine Mehrheit der vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzten Arbeitsgruppe die von Volk und Ständen angenommene Ausschaffungsinitiative hintertreiben und nicht im Sinne des Volksentscheides umsetzen will. Die Vertreter der SVP und des Initiativkomitees hatten bereits an der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe am 26. Januar 2011 einen ausformulierten Umsetzungsvorschlag eingebracht. Eine korrekte Umsetzung der Initiative wäre damit rasch möglich. Eine Mehrheit der Arbeitsgruppe will nun aber offenbar über die Hintertüre das untaugliche Konzept des von Volk und Ständen abgelehnten Gegenvorschlags zur Umsetzung bringen. Für die SVP kommt dies nicht in Frage. Sie kämpft für eine korrekte Umsetzung der Verfassungsbestimmung. Kriminelle Ausländer sollen endlich konsequent weggewiesen und ausgeschafft werden.

Der heute von der Arbeitsgruppe des EJPD bekanntgegebene Zwischenstand zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative bestätigt die Befürchtungen der SVP, dass eine Mehrheit der Arbeitsgruppe die Initiative nicht korrekt und im Sinne des Volksentscheides umsetzen will. Wenn die Ausschaffung z.B. von Mindeststrafen und nicht nur von klar definierten Delikten abhängig gemacht werden soll, widerspricht dies dem Volkswillen und macht die Wirkung des Verfassungsartikels weitgehend zunichte. Gerade solche Mindeststrafen sind vom Volk mit dem Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative abgelehnt worden.

Auch eine Relativierung der Initiative mit Verweis auf die derzeitige Gerichtspraxis zum nicht zwingenden Völkerrecht kommt für die SVP nicht in Frage.

Die Arbeitsgruppe des EJPD ist an ihren Auftrag zu erinnern: Der von Volk und Ständen klar angenommene Verfassungsartikel ist umzusetzen. Der Gegenvorschlag jedoch ist in sämtlichen Kantonen abgelehnt worden: Die darin enthaltenen Kriterien wie die Abstützung auf das Strafmass sind für das Ausführungsgesetz zur Initiative keine Grundlage. Die Arbeitsgruppe darf die Umsetzung nicht weiter verzögern, sondern soll rasch und im Sinne des Volksentscheides einen korrekten Umsetzungsvorschlag vorlegen.

 
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