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Medienmitteilung

Breite Allianz gegen neue Verfassungsbestimmung „Zukunft mit Komplementärmedizin“

Nachdem sich bisher vor allem die Befürworter der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 zu Wort gemeldet haben, treten heute drei profilierte Gesundheitspolitiker aus den grossen bürgerlichen Parteien vor

Nachdem sich bisher vor allem die Befürworter der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 zu Wort gemeldet haben, treten heute drei profilierte Gesundheitspolitiker aus den grossen bürgerlichen Parteien vor die Medien, um gegen den Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“ mobil zu machen und die Nachteile der Vorlage aufzuzeigen.

CVP-Nationalrätin Ruth Humbel kritisiert, dass heute Bundesrat Couchepin die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen zum Gespräch am Runden Tisch einlädt, um den bevorstehenden Prämienschub abzubremsen, währenddem diese vom Parlament gutgeheissene Verfassungsbestimmung zu einer Ausdehnung des Leistungskataloges führt und die Kosten weiter ansteigen lässt. Ausserdem ist die Verfassungsbestimmung zur Komplementärmedizin, welche die Aufnahme einzelner Leistungen in die Grundversicherung fordert, nicht verfassungswürdig. FDP-Ständerat und Präventivmediziner Felix Gutzwiller stellt in seinen Ausführungen klar, dass es bei der Abstimmung nicht um einen Gegensatz zwischen Schul- und Alternativmedizin geht. Es geht um die Frage, welches Kriterium für den Einschluss von Leistungen in eine solidarisch finanzierte Grundversicherung gelten soll. Um den Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes Rechnung zu tragen, braucht es ein klares Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitskonzept für den Einschluss von Leistungen in der Grundversicherung. Alles Andere findet in der Zusatzversicherung seinen wohlverdienten Platz. Ausserdem muss auch die offene Frage der Anerkennung von nicht-ärztlichen Heilern diskutiert werden. SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi warnt schliesslich vor den massiven Kostenfolgen im Falle einer Annahme des Verfassungsartikels. Zusätzlich zu den heute über die Zusatzversicherung abgegoltenen Kosten der Komplementärmedizin kommen die heute auf individueller Basis abgegoltenen Kosten hinzu. Ausserdem muss die Mengenausweitung im Falle einer Annahme der Vorlage sowie die Kosten der Ausbildung der Fachkräfte für Komplementärmedizin mit berücksichtigt werden. Aus diesem Grund ist bei einer Annahme des Verfassungsartikels mit Kosten von gegen einer halben Milliarde Franken zu rechnen, die wiederum von den Prämienzahlern berappt werden müssen.

Die Teilnehmer der Pressekonferenz setzen sich daher für ein Nein zur neuen Verfassungsbestimmung über die Komplementärmedizin am 17. Mai 2009 ein. Es ist nicht Sache des Gesetzgebers, einzelne Leistungen deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist, via Volksabstimmung in den Leistungskatalog aufzunehmen.

Bern, 21. April 2009

 
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