Medienmitteilung

Bundesrat Cassis: Fakten zum Rahmenabkommen mit der EU auf den Tisch legen, dann entscheiden

Die Fraktion der SVP hat sich an der heutigen Fraktionssitzung in Hergiswil (NW) unter anderem dem geplanten institutionellen Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU gewidmet. Die 74-köpfige Fraktion verlangt vom Bundesrat, endlich die Fakten klar auf den Tisch zu legen. Die Vernebelungstaktik und Wortkreationen, rund um dieses für die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung unseres Landes wichtigste Dossier, sind endlich zu beenden.

Die SVP-Fraktion verlangt vom Bundesrat, im Hinblick auf seine Klausur vom nächsten Mittwoch, Klarheit zu schaffen in Bezug auf die folgenden Fragen:

  1. Für welche bestehenden bilateralen Abkommen soll das institutionelle Rahmenabkommen gelten? Gemäss dem bundesrätlichen Aussenhandelsbericht sollen fünf Abkommen betroffen sein (Personenfreizügigkeit, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen MRA, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr). Dahingehend sind im Verhandlungsmandat der EU explizit neun Abkommen aufgeführt, darunter auch das Freihandelsabkommen von 1972 oder das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen.
  2. Für welche künftigen bilateralen Abkommen soll das institutionelle Rahmenabkommen gelten? Falls nur Binnenmarktzugangsabkommen davon betroffen sind: Wer definiert, welche Regulierungsbereiche zum EU-Binnenmarkt gehören?
  3. Ist der Bundesrat der Überzeugung, dass das institutionelle Rahmenabkommen dem Landesrecht übergeordnet ist, d.h. vorgeht?
  4. Was sind die konkreten Folgen sollte sich das Parlament oder das Stimmvolk weigern, gewisse EU-Regelungen zu übernehmen? Im Faktenblatt des EDA steht, dass eine Ausgleichsmassnahme bis zur Suspendierung des entsprechenden Abkommen reichen kann. Würde das heissen, dass mit der Guillotine-Klausel automatisch alle 7 Verträge aus dem Bilaterale I-Paket suspendiert würden? Welche anderen Ausgleichs- bzw. Strafmassnahmen sieht die EU vor?
  5. Warum will der Bundesrat ausgerechnet nur das Personenfreizügigkeitsabkommen aus dem institutionelle Rahmenabkommen ausnehmen (Beibehalten der 8-Tage-Regel usw.)? Kauft er sich damit indirekt die Unterstützung der Gewerkschaften und Linken für diese Abkommen? Welche anderen „roten Linien“ sind sonst noch vorgesehen (40-Tonnen-Limite usw.)?
  6. Wie sieht der neue Streitschlichtungsmechanismus genau aus, den der Bundesrat dem Vernehmen nach der EU vorgeschlagen hat? Geht der neue Vorschlag mit der Bedingung einher, dass der EuGH als EU-Gericht keine für die Schweiz verbindlichen Entscheide fällen bzw. verbindlichen Gutachten erstellen kann?
  7. Ist das institutionelle Rahmenabkommen mit regelmässigen oder wiederkehrenden Zahlungen der Schweiz an die EU verbunden?
  8. Was sind die konkreten finanziellen und regulatorischen Auswirkungen des institutionellen Rahmenabkommens auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden? Hat sich die Schweiz den Beihilferegeln der EU zu unterwerfen? Welche konkreten staatlichen Beihilfen der Kantone und Gemeinden wären betroffen?
  9. Hat das institutionelle Rahmenabkommen Auswirkungen auf das föderale Steuersystem der Schweiz? Ist z.B. damit zu rechnen, dass die Schweiz das Maximalsatzsystem bei der Mehrwertsteuer an das Minimalsatzsystem der EU anpassen muss? Wird es zu einer weiteren Steuerharmonisierung kommen? Wenn ja, in welchen Bereichen?
  10.       Geht mit dem institutionellen Rahmenabkommen die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie oder Teilen davon einher?
  11.       Welche Auswirkungen hat das institutionelle Rahmenabkommen im Sozialversicherungsbereich? Sind Mehrkosten im Bereich der Arbeitslosenversicherung zu erwarten, etwa weil Leistungen aus der ALV an Grenzgänger über einen längeren Zeitraum als bisher ausgerichtet werden müssten? Welche Änderungen sind bei der EL, der IV, der AHV, der Sozialhilfe usw. zu erwarten?

Im Anschluss an die Fraktionssitzung nehmen Bundesrat Maurer und zahlreiche National- und Ständeräte bei einem „SVP bi dä Leyt“ in Stans beim Winkelrieddenkmal teil.

 
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