Medienmitteilung

Bundesrat läutet Abstimmungskampf für Rahmenabkommen ein

Mit einem über den Ständerat bestellten Propagandabericht läutet der Bundesrat heute seinen Abstimmungskampf für ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU ein.

Mit einem über den Ständerat bestellten Propagandabericht läutet der Bundesrat heute seinen Abstimmungskampf für ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU ein. Seine Verhandlungsposition mit der EU schwächt er damit in fahrlässiger Weise weiter.

Der Bundesrat stellt in seinem heute veröffentlichten Bericht ein durch und durch theoretisches Szenario dar: Der plötzliche Wegfall der bestehenden, weit über 100 bilateralen Abkommen mit der EU und den Ersatz durch ein „umfassendes Freihandelsabkommen“, von dem der Bundesrat nicht einmal weiss, wie er es definieren soll. Der Bericht ist damit reine Spiegelfechterei. Zwischen den Zeilen wird jedoch klar, dass insbesondere die Vorteile einer weitgehenden „Rechtsharmonisierung“ in den schönsten Farben ausgemalt werden sollen. Damit wird offensichtlich bereits der Teppich für ein institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU mit dynamischer und zwingender Rechtsübernahme und einer Unterstellung unter EU-Kontroll- und Gerichtsbehörden gelegt. Letztlich veranschaulicht der Bericht aber insbesondere die ideologische Verbohrtheit und den mangelnden Sinn für Pragmatismus des Bundesrates in seiner aktuellen Zusammensetzung.

Das vom Bundesrat dargestellte Szenario entbehrt nämlich jeglicher Realität und Vernunft. Niemand stellt ernsthaft alle über 100 bestehenden bilateralen Abkommen mit der EU in Frage. Niemandem käme es in den Sinn, diesen Zustand mit einem neuen Zustand zu vergleichen, für den es gemäss Bericht „keine allgemein anerkannte Definition“ gibt. Weder die Schweiz noch die EU hätte ein Interesse daran, alle bestehenden Beziehungen abzubrechen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Szenario eintritt, liegt dann auch bei null.

In der aktuellen Diskussion zwischen der Schweiz und der EU geht es genau um ein einziges Abkommen, nämlich um jenes über die Personenfreizügigkeit, das die Schweiz anpassen muss, weil es zu einer unhaltbaren Situation führt. Mögliche Konsequenzen könnte dies allenfalls noch auf maximal sechs weitere Abkommen im Bereich der sogenannten Bilateralen I haben, welche aber zumeist im gegenseitigen Interesse zwischen der Schweiz und der EU liegen.

Der Bericht bringt damit keinen praktischen Nutzen, dient jedoch offensichtlich dazu, eine möglichst weitgehende Integration der Schweiz in die EU als Idealzustand darzustellen. Genau dies beabsichtigt der Bundesrat mit seinen Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen.

In der aktuellen Situation schadet der Bundesrat mit diesem Bericht der Schweiz erneut, indem er der EU weitere Argumente auf dem Silbertablett liefert, weshalb sie mit der Schweiz nicht über eine Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens zu verhandeln braucht. Gestern hat Bundespräsidentin Sommaruga den Medien zu Protokoll gegeben, das Schwächen der eigenen Verhandlungsposition sei „das Blödeste, was man machen kann“. Somit hat der Bundesrat heute wieder einmal das Blödeste getan.

 
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