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Asylpolitik
Medienmitteilung

Bundesrat will Flüchtlingen Reisen in Herkunftsland erlauben

Bundesrätin Sommaruga weitet einmal mehr durch die Hintertür das Asylrecht aus. Sie will die Schweiz für falsche Asylbewerber erneut ausbauen. Bestes Beispiel: Die Erweiterung der Zielgruppe für finanzielle Rückkehrhilfe und die faktische Aufhebung des Reiseverbots.

Haben Sie nach einem gratis Hotelaufenthalt schon einmal Geld dafür erhalten, damit sie endlich gehen? Der Bundesrat macht genau das. Er will, dass vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Leute aus dem Asyl- oder Ausländerbereich, welche also nicht einmal einen Asylgrund erfüllen) neu ebenfalls finanzielle Rückkehrhilfe erhalten sollen. Selbst dann, wenn sie unser Land nach Aufhebung der vorläufigen Aufnahme ohnehin verlassen müssen, will man ihnen trotzdem noch Geld mitgeben.

Die Rückkehrhilfe ist nach Ansicht der SVP der falsche Ansatz, um den Ausländeranteil zu senken oder die Asylmisere zu bekämpfen. Sie schafft bloss zusätzliche Anreize, um überhaupt erst in die Schweiz zu kommen. Vorläufig Aufgenommene wissen, dass sie irgendwann in ihr Heimatland zurückkehren müssen. Mit der vorgeschlagenen Ausdehnung der Rückkehrhilfe auf neue Anspruchsgruppen werden zusätzlich zu mehreren Milliarden offensichtlich wirkungsloser Entwicklungshilfe weitere Unsummen an Steuergeldern ins Ausland abfliessen. Das ist verantwortungslos und abzulehnen.

 Sommaruga hintergeht Verbot von Reisen von Asylbewerbern ins Herkunftsland
Asylbewerber, welche sich in einem laufenden Asylverfahren in der Schweiz befinden, dürfen auf gar keinen Fall in ihr Heimatland reisen. Wer es trotzdem tut, beweist, dass er dort nicht wirklich an Leib und Leben bedroht ist. Eine Abreise aus der Schweiz ins Heimatland (auch über Umwege) muss automatisch zur sofortigen Einstellung des Asylverfahrens führen, ohne Chance auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Reisen von anerkannten Flüchtlingen in den Herkunftsstaat sind ohne Wenn und Aber zu verbieten. Der Bundesrat hat nun beschlossen, dass bereits eine Vermutung zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft führen soll, höhlt dies jedoch sofort mit einer «Gummi-Regelung» im Gesetz wieder aus. Wörtlich: „Die Flüchtlingseigenschaft soll einzig dann nicht aberkannt werden, wenn die betroffene Person die entsprechende Vermutung widerlegen kann. Die Vermutung gilt dann als widerlegt, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass die Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat nicht freiwillig erfolgt ist, dass sie nicht die Absicht hatte, sich wieder unter den Schutz dieses Staates zu stellen oder dass dieser Staat ihr keinen Schutz gewährt hat.“ Der Asylsuchende muss also nur angeben, er habe sich nicht unter den Schutz des Heimatlandes stellen wollen – und schon gilt die Heimreise als genehmigt…. Dies ist eine völlige Umkehr dessen, was der Nationalrat als Erstrat bei der Annahme der beiden entsprechenden Motionen von SVP und FDP wollte. Frau Sommaruga kümmert das anscheinend wenig – sie dehnt die Rechte der angeblich schutzsuchenden Wirtschaftsmigranten laufend aus – der Wille des Parlaments ist ihr völlig egal.

Es stellt sich aber auch die Frage, wie dieser lebensfremde, den Willen des Parlaments derart mit Füssen tretende Entscheid des Bunderates zustande kam. Immerhin stammen die beiden Vorstösse von SVP und FDP – und diese beiden Parteien stellen zusammen 4 von 7 Bundesräten, womit sie doch eine Mehrheit hätten.

 
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