Medienmitteilung

Bundesrichterwahl ist widerrechtlich!

Bei der heutigen Ersatzwahl ins Bundesgericht haben FDP, CVP und SP in völliger Willkür das eigene Ratsreglement gebrochen, um einen ungerechtfertigten Anspruch gegen die SVP durchzusetzen. Mit…

(SVP) Bei der heutigen Ersatzwahl ins Bundesgericht haben FDP, CVP und SP in völliger Willkür das eigene Ratsreglement gebrochen, um einen ungerechtfertigten Anspruch gegen die SVP durchzusetzen. Mit Schrecken hat die SVP davon Kenntnis nehmen müssen, wie wenig das Recht in den Eidgenössischen Räten noch gilt. Es herrschen Zustände wie in einer Bananenrepublik. Für die SVP ist es nun keineswegs mehr erstaunlich, wenn willkürlich gewählte Richter willkürliche Entscheide fällen, wie kürzlich bei der Einbürgerungsfrage geschehen.

Gemäss Art. 8 Abs. 2 des Reglements der Vereinigten Bundesversammlung muss bei mehreren Vakanzen am Bundesgericht eine Listenwahl stattfinden. Den freisinnigen Nationalratspräsidenten Yves Christen kümmert dies wenig. Er hat die Ersatzwahl zweier Bundesrichter heute morgen nach eigenem Gutdünken durchgeführt und zwei separate Wahlgänge angeordnet. Die Rechtswidrigkeit der Wahl wurde dem Ratspräsidenten von SVP-Fraktionschef Caspar Baader vor Bekanntgabe des Resultats mitgeteilt. Um den groben Missbrauch seines Amtes noch auf die Spitze zu treiben, ist Christen nicht auf die Bemerkung eingegangen, sondern hat das illegale Wahlverfahren unbekümmert weitergeführt. Baader musste einen entsprechenden Ordnungsantrag einreichen, der jedoch abgelehnt wurde. Das Parlament hat sich also selber über seine Regeln hinweggesetzt.

Hintergrund dieser groben Rechtsbeugung ist die SVP-Kandidatur fürs Bundesgericht. Die SVP erhebt Anspruch auf einen Sitz, der bisher vom Freisinn besetzt war. Durch jahrzehntelange Wahlverluste ist die FDP geschwächt. Die SVP hingegen konnte ihre Position in den Wahlen stetig und massiv ausbauen. Einen Einfluss auf die Zusammensetzung des höchsten Gerichtes hatten diese Verschiebungen bisher kaum. Wie bei den Bundesratswahlen hatten es FDP, CVP und SP bisher nicht für nötig befunden, das Volk ernst zu nehmen und die Verschiebungen der Wähleranteile bei der Zusammensetzung von Bundesrat und Gerichten zu berücksichtigen. Einzig die Evangelische und Unabhängige Fraktion hielt sich ans Resultat der Wahlen 99 und unterstützte die SVP-Kandidatur. Die Haltung von FDP, CVP und SP erinnert an den Irak unter Saddam Hussein. Das Volk konnte wählen wie es wollte, es blieben immer die gleichen Kräfte an der Macht.

Es steht schlecht um die Schweizer Demokratie, wenn sich das Eidgenössische Parlament willkürlich über geschriebenes Recht hinwegsetzt. So ist es nicht erstaunlich, wenn sich das Volk enttäuscht und angewidert von der Politik abwendet. Glücklicherweise erhält es am 19. Oktober die Gelegenheit, ein erneuertes Parlament nach Bern zu wählen, das sich an die Regeln hält und das Volk ernst nimmt.

Bern, 1. Oktober 2003

 
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