Medienmitteilung

Chance zur Stärkung der Volksrechte verpasst

Die Ablehnung der Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates" durch den Ständerat ist eine verpasste Chance zu einem sinnvollen Ausbau der Volksrechte und zur Stärkung der direkten Demokratie. Die…

Die Ablehnung der Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“ durch den Ständerat ist eine verpasste Chance zu einem sinnvollen Ausbau der Volksrechte und zur Stärkung der direkten Demokratie. Die Initiative fordert, dass neu das Volk und nicht mehr das Parlament den Bundesrat wählen kann. Dieses System entspricht dem bewährten Wahlprozedere für die Regierungen in allen Kantonen. Die SVP zählt nun im Nationalrat auf die Unterstützung jener Kreise, die sich auch in der Vergangenheit für eine Volkswahl eingesetzt haben.

Die SVP kämpft für die Stärkung der Volksrechte und der direkten Demokratie. Die Mitspracherechte der Bürgerinnen und Bürger sind auszubauen und nicht einzuschränken, wie dies verschiedene aktuelle Projekte von Bundesrat und Parlament zum Ziel haben (Ausweitung der Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen, materielle Vorprüfung mit Warnhinweisen auf den Unterschriftenbogen, institutionelle Anbindung an die EU usw.). Für die Schweiz waren die direkte Demokratie und die gut ausgebauten Volksrechte stets ein Garant für Wohlstand, Sicherheit und Stabilität. Die Volkswahl des Bundesrates komplettiert die Mitsprachemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger. Die SVP fordert nun jene Kreise, welche sich bereits früher für eine Volkswahl des Bundesrates eingesetzt haben, auf, das Anliegen ebenfalls tatkräftig zu unterstützen.

Das will die Initiative:

  • Wahlgremium für den Bundesrat bildet neu das Schweizer Volk und nicht mehr das Parlament. Dies entspricht dem bewährten Modell der Regierungsratswahlen in den Kantonen. Die Volkswahl bringt eine Stärkung der direkten Demokratie und eine bessere Kontrolle der Macht. Ebenso wird der Bundesrat gestärkt, da er direkt durch das Volk legitimiert wird.
  • Die Volkswahl des Bundesrates findet alle vier Jahre gleichzeitig mit den Nationalratswahlen statt. Damit braucht es keine zusätzlichen, teuren Kampagnen für die Bundesratswahlen.
  • Der lateinischen Schweiz werden mindestens zwei Sitze garantiert. Dank dem geometrischen Mittel ist dafür gesorgt, dass sie ihre Kandidaten überdurchschnittlich gewichten kann und nicht einfach durch die Deutschschweiz überstimmt wird. Damit wird der Schutz der lateinischen Schweiz, im Bundesrat angemessen vertreten zu sein, explizit in der Verfassung garantiert. Dies ist im Gegensatz zu heute eine Verbesserung.
  • Das Wahlsystem richtet sich nach dem Majorz. Und zwar gemäss demjenigen System, bei dem zur Ermittlung des absoluten Mehrs alle gültigen Kandidatenstimmen (ohne leere Stimmen) durch die Anzahl der zu wählenden Bundesräte geteilt werden und das Resultat anschliessend geteilt wird durch zwei plus eine Stimme. Dieses Majorzverfahren – welches in den meisten Kantonen angewendet wird – kommt dem Proporzverfahren sehr nahe, weil das absolute Mehr nicht ungebührlich hoch angesetzt ist und es damit nicht zwingend zu einem zweiten Wahlgang kommt.
 
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