Medienmitteilung

Das Jugendstrafrecht ist überholt

(SVP) Das Strafgericht von Vevey (VD) hat heute im Mordfall von Clarens gegen vier Personen das Urteil gefällt. Der Fall, der auf das Jahr 2006 zurückgeht, zeigt auf, bis zu welchem Punkt das…

(SVP) Das Strafgericht von Vevey (VD) hat heute im Mordfall von Clarens gegen vier Personen das Urteil gefällt. Der Fall, der auf das Jahr 2006 zurückgeht, zeigt auf, bis zu welchem Punkt das Jugendstrafrecht in der heutigen Zeit von der Realität überholt ist. Der zur Tatzeit minderjährige Mörder wird im September 2010 wieder auf freien Fuss gesetzt, während seine Komplizen zu Höchststrafen verurteilt wurden.

Die SVP hat nicht auf dieses Urteil gewartet, um festzuhalten, dass das Jugendstrafrecht noch stärker als das Erwachsenenstrafrecht den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht wird. Die anderen Parteien widersetzen sich indessen im Parlament systematisch jeder Verschärfung. Bei der Jugendkriminalität ist seit mehreren Jahren eine starke Zunahme zu verzeichnen. Zwischen 2003 und 2007 ist die Zahl der Verurteilungen von Minderjährigen wegen Gewaltstraftaten wie Tötung, Körperverletzung, Tätlichkeiten und Angriff von 1675 auf 2320 gestiegen. Es waren die Ermordung eines Menschen und dieser paradoxe Fall notwendig, um den Links- und Zentrumsparteien in Erinnerung zu rufen, dass das Gesetz der Realität der heutigen Minderjährigen nicht mehr entspricht.

Die SVP fordert in Bezug auf die Jugendkriminalität folgende Änderungen im Strafrecht und hat im Parlament auch bereits entsprechende Initiativen eingereicht:$

  • Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab vollendetem 16. Altersjahr
  • Streichung des Mediationsverfahrens
  • Streichung des einfachen Verweises
  • Senkung der Altergrenze für den Freiheitsentzug bis zu 4 Jahren auf 14 Jahren
  • Information des Lehrmeisters über Straftaten eines Lehrlings

Diese Verschärfungen werden von der Realität diktiert. Es ist für Jugendliche allzu einfach, straffällig zu werden und mit leichten Strafen davonzukommen. Im Mordfall von Clarens wurde der Angeklagte des Mordes, des Diebstahls, des qualifizierten Raubs, der Freiheitsberaubung und Entführung, der Brandstiftung und der Störung des Totenfriedens für schuldig befunden. Für alle diese Straftaten wurde er für 4 Jahre in ein geschlossenes Heim eingewiesen, wo er nacherzogen und psychiatrisch behandelt wird, und kommt bereits in den Genuss einer punktuellen Ausgangsbewilligung. So etwas darf einfach nicht toleriert werden.

Zudem sind kriminelle Ausländer, wie es die diesbezügliche SVP-Initiative verlangt, auszuschaffen. Insofern als der aus dem Balkan stammende Mörder nicht eingebürgert ist, haben sich die Behörden des Kantons Waadt bereits heute zu verpflichten, ihm nach der Verbüssung der Strafe unverzüglich die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen und seine Ausschaffung sicherzustellen, was aufgrund des heutigen Gesetzes bereits möglich, wenn auch nicht vorgeschrieben ist. Es wäre in der Tat absolut unverständlich, wenn dieser Mann sich in der Schweiz wieder frei bewegen könnte. Die SVP ruft den Behörden in Erinnerung, dass ihrer Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“, die demnächst vor das Volk kommt, bei der Unterschriftensammlung ein ausserordentlicher Erfolg beschieden war.

Bern, 6. Februar 2009

 
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