Medienmitteilung

Die links-grüne Basler Regierung foutiert sich um den Rechtsstaat

Arrogantes Gutmenschentum stellt sich in Basel über den Rechtsstaat: Die links-grüne Mehrheit der Kantonsregierung verweigert die Ausschaffung eines Afghanen und setzt sich damit über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hinweg.

Es ist ein Skandal, was sich die links-grüne Regierungsmehrheit des Kantons Baselstadt im Falle eines abgelehnten afghanischen Asylbewerbers leistet. Die Basler Exekutive missachtet Bundesrecht, setzt sich über ein Urteil des höchsten Schweizer Verwaltungsgerichtes hinweg und stellt, wie in einer Bananenrepublik, eigene Regeln auf.

Konkret geht es um einen Afghanen, der wie die Basler Zeitung berichtet, 2018 in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht hat, nachdem sein erstes Gesuch in Österreich abgelehnt worden war. Er gab an, minderjährig zu sein, obwohl ihn die österreichischen Behörden bereits als volljährig registriert hatten. Eine Handknochen-Analyse in der Schweiz kam ebenfalls zum Schluss, dass er volljährig ist. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte das Gesuch ab und ordnete seine Rückschaffung nach Österreich an, weil dieser Staat gemäss Schengen-Dublin für den Afghanen zuständig ist. Das Bundesverwaltungsgericht stützte den Entscheid.

Der Bund muss in Basel durchgreifen
Doch die links-grüne Basler Regierung hält offensichtlich nichts vom Rechtsstaat und seinen Verfahren. Sie foutiert sich um geltendes Asylrecht und Gerichtsurteile und folgt lieber einer nicht bindenden Petition des Grossen Rates indem sie die Ausschaffung des Afghanen verweigert. Angesichts dieses skandalösen und einer Regierung unwürdigen Rechtsverständnisses ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis es auch im Umweltbereich zu solch selbstherrlichen Entscheiden kommt und gesetzeswidrige «Klima-Notmassnahmen» im Sinne der Klimahysteriker durchgepeitscht werden.

Die SVP fordert daher den Bund auf, den Basler Alleingang nicht zu dulden und den Kanton mit verfassungsrechtlichen Mitteln dazu zu zwingen, die Ausschaffung des Afghanen zu vollziehen. Dies wäre auch ein wichtiges Signal an Kantone wie Neuenburg, Waadt und Genf, die sich schon seit geraumer Zeit und unter dem Deckmantel angeblicher humanitärer Kompetenz gegen Ausschaffungen wehren.

 
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