Medienmitteilung

Die SVP fordert die Kantone auf, das EU-Rahmenabkommen abzulehnen

Morgen wird die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ihre Stellungnahme zum Entwurf des institutionellen Abkommens mit der EU (InstA) verabschieden. Die SVP fordert die Plenarversammlung der KdK auf, das Abkommen abzulehnen. Das im InstA verlangte Verbot der staatlichen Beihilfen betrifft das gesamte staatliche Handeln der Kantone, der Gemeinden und des Bundes und würde unseren Föderalismus sowie die Kantons- und Gemeindeautonomie vollständig untergraben.

Bei einem Ja zum institutionellen Abkommen (InstA) mit der EU muss die Schweiz automatisch EU-Recht übernehmen. Damit würde das EU-Verbot von staatlichen Beihilfen auch für die Schweiz gelten. Dies besagt Artikel 8A des InstA der die Grundnorm des EU-Beihilferechts abbildet, konkret Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Ein Ja zum InstA ist indirekt auch ein Ja zum gemäss AEUV geltenden Soft Law.

Dass Soft Law alles andere als harmlos ist, ist spätestens seit der Debatte zum UNO-Migrationspakt klar: Der Pakt hat weitreichende Folgen für die Länder, die ihm zustimmen, führt er doch zu einer weltweiten Personenfreizügigkeit. Dies würde der Zuwanderung von Armuts- und Wirtschaftsmigranten in unser bereits heute stark belastetes Sozialsystem Tür und Tor öffnen.

Für die Kantone und Gemeinden geht es um alles
Das Soft Law zum Beihilfen-Verbot umfasst eine Reihe von erläuternden Mitteilungen, welche die Europäische Kommission für viele Bereiche erlassen hat, etwa im Energie- und Umweltbereich. Analysiert man den Entwurf des InstA, dessen Anhänge sowie verschiedene Gutachten wird klar, dass es sich bei diesen Mitteilungen zu den staatlichen Beihilfen zwar um Soft Law handelt, dass deren Relevanz für die Praxis, insbesondere auch für die Gerichtspraxis des EuGH, jedoch von grosser Bedeutung ist.

Damit geht es für die Kantone und Gemeinden beim InstA um alles. Denn das Verbot der staatlichen Beihilfen betrifft das gesamte staatliche Handeln der Kantone, der Gemeinden und des Bundes und würde unseren Föderalismus sowie die Kantons- und Gemeindeautonomie vollständig untergraben. Insbesondere kantonale und kommunale Instrumente wie Wirtschaftsförderung, Investitionen in die Wasserkraft, Wohnbaufördermassnahmen oder Staatsgarantien für Kantonalbanken wären betroffen. Gefährdet wäre zudem unser demokratisch legitimiertes Steuerrecht auf allen Stufen.

Auch Philipp Zurkinden, Professor für EU-Wettbewerbsrecht an der Universität Basel, kommt zum Schluss, dass bei einem Ja zum InstA viele staatliche Beihilfen, wie sie in den Kantonen alltäglich sind unter Druck gerieten. Beispielsweise im gesamten Warenhandel zwischen der Schweiz und der EU. Dies hält er in einem Gutachten zum InstA fest, das er unlängst für die Wirtschaftskommission des Nationalrates erstellt hat. Nicht mehr möglich wären wohl auch Tourismusförderungsmassnahmen wie der geplante Ausbau der Jungfraubahnen, weil solche finanziellen Vergünstigungen aus Sicht der EU den Wettbewerb beeinträchtigen könnten.

EU baut Einflussbereich schleichend aus
Doch damit nicht genug. Die EU hat gemäss dem EU-Wettbewerbsrechtsexperten Philipp Zurkinden seit 1972 den Begriff der Beihilfe immer weiter ausgedehnt. Insbesondere habe sie steuerliche Vergünstigungen an Unternehmen als Beihilfe qualifiziert. Diese sind aber für einige Schweizer Regionen deshalb wichtig, weil sie dazu dienen, Standortnachteile auszugleichen. Bei einem Ja zum InstA wäre dies nicht mehr möglich. Gefährdet wären zudem auch staatliche Beiträge und Subventionen an gewisse Bereiche der Landwirtschaft, an Kantonsspitäler, kulturelle Einrichtungen, Sportvereine, Schwimmbäder und an viele andere Bereiche mehr.

Weil das InstA nicht nur die bestehenden bilateralen Abkommen umfasst, sondern auch auf alle künftigen Verträge anzuzwenden wäre, würde die EU ihre Einflussnahme zudem schleichend erweitern. Dies auch auf Kosten der kantonalen und kommunalen Autonomie. Hierzulande könnte man sich nicht einmal damit trösten, dass Brüssel weit weg ist. Denn in Artikel 8B des InstA wird die Schaffung einer „unabhängigen Überwachungsbehörde“ postuliert, zwecks „vollständiger und uneingeschränkter Anwendung der [EU-]Bestimmungen“ über die staatlichen Beihilfen. Die EU fordert dabei, dass diese Überwachungsbehörde die neueste EU-Praxis zu Artikel 107 AEUV anwendet – inklusive aktuell gültigem Soft Law. Das heisst, ein Ja zum InstA würde eine umfassende Überwachung der EU darüber beinhalten, wie Bund, Kantone und Gemeinden mit staatlichen Beihilfen umgehen.

Viele Gründe für ein Nein
Nur schon aus diesen Gründen kann die Konferenz der Kantonsregierungen nur zum Schluss kommen, dass das InstA abzulehnen ist. Das Abkommen höhlt die direkte Demokratie aus, missachtet die schweizerische Unabhängigkeit, die Neutralität und den Föderalismus und gefährdet die Schweizer Wohlfahrt. Deshalb ist der Bundesrat aufzufordern, diesen Vertragsentwurf zurückzuweisen und der EU freundlich und unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz an guten bilateralen Beziehungen auf Augenhöhe interessiert ist, aber keinen Vertrag unterschreiben kann, der gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung verstösst, welcher die Unabhängigkeit des Landes und die Rechte des Volkes garantiert.

 
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