Medienmitteilung

Ein klares Nein zur scheinheiligen Entlassungsrente

Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer heutigen Sitzung in Muotathal (SZ) klar gegen die Einführung einer Entlassungsrente ausgesprochen. Der Bundesrat will damit der Gefährdung von Arbeitsplätzen durch die masslose Zuwanderung begegnen. Die älteren Arbeitnehmenden wollen aber Arbeit und keine Rente. Dazu braucht es die Begrenzungsinitiative, über die die Stimmbevölkerung am 17. Mai abstimmt. Es ist ein Skandal, dass der Bundesrat im Kampf gegen diese Initiative ein untaugliches, mehrere hundert Millionen Franken teures neues Sozialwerk schaffen will.

Zur Vorbereitung der Frühjahrssession hat sich die SVP-Fraktion in Muotathal (SZ) getroffen. Die SVP-Fraktion hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, nicht auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Entlassungsrente für ältere Schweizer Arbeitnehmende einzutreten. Der Bundesrat will das Geschäft in der Frühlingssession durchpeitschen, obwohl es um nichts weniger als um die folgenschwere und Hunderte von Millionen oder letztlich gar Milliarden Franken teure Schaffung eines neuen Sozialwerkes geht.

Dieses Vorgehen ist nicht nur scheinheilig und unseriös, sondern ein staatspolitischer Skandal. Denn der Bundesrat will den Sozialstaat einzig aus dem Grund ausbauen, um die Schweizerinnen und Schweizer am 17. Mai zu einem Nein zur Begrenzungsinitiative zu bewegen. Mit dieser Entlassungsrente will der Bundesrat mit Steuergeldern die massiv negativen Folgen der Personenfreizügigkeit vor allem für ältere Schweizer Arbeitnehmende dämpfen. Denn diese werden zunehmend aus dem Arbeitsmarkt gedrängt, weil sie durch junge günstige EU-Zuwanderer ersetzt werden. Nach Ansicht der SVP-Fraktion wollen diese Menschen aber Arbeit und keine Rente. Eine Entlassungsrente würde nur dazu führen, dass die Unternehmen ältere Schweizer Arbeitnehmende noch leichtfertiger entlassen könnten.

Zudem unterstützt die SVP-Fraktion in der Session die Parlamentarische Initiative Rickli, welche die Abschaffung der finanziellen Überbrückungshilfe für aus dem Parlament ausgeschiedene Mitglieder fordert. Konkret hat sich die Fraktion dafür ausgesprochen, dass freiwillig ausgeschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht in den Genuss dieser Leistung kommen sollen, die zusätzlich zu allfälligen Arbeitslosengeldern ausbezahlt werden.

Weiter wird die SVP-Fraktion den Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ ablehnen. Zum einen weil der Gegenvorschlag nichts bringt und zum anderen, weil er die Finanzierung von Gleichstellungsprojekten im Ausland vorsieht.

Hinsichtlich der Änderung des Bundesgesetzes, das der Polizei mehr Instrumente im Umgang mit terroristischen Gefährdern geben soll, hat sich die SVP-Fraktion für die schärfste Variante ausgesprochen. Demnach sollen die polizeilich-präventiven Massnahmen wie der Hausarrest jeweils verlängert werden können, sofern die terroristische Gefährdung noch besteht. Die SVP-Fraktion stimmt zudem einer Standesinitiative des Kantons St. Gallen zu, die verlangt, dass die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen von 30 Jahren auf unverjährbar angehoben wird.

 
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