Medienmitteilung

EU-Verhandlungsmandat: Bundesrat hat Beschlüsse der aussenpolitischen Kommission umzusetzen

Die SVP-Fraktion hat sich heute mit den Geschäften der laufenden Frühjahrssession befasst. Sie lehnt dabei die Volksinitiative für eine Einheitskrankenkasse, welche im Ständerat behandelt wird, einstimmig ab. Zudem hat sich die Fraktion mit den geplanten Verhandlungen zu einem institutionellen Abkommen mit der EU auseinandergesetzt, welche von der SVP abgelehnt werden. Sie verlangt, dass sich der Bundesrat in seinem Mandat an die Beschlüsse der aussenpolitischen Kommission des Nationalrates hält.

Die aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrates hat im Rahmen der Konsultation durch den Bundesrat im Oktober dieses Jahres verschiedene Beschlüsse bezüglich des geplanten Verhandlungsmandates zu den institutionellen Fragen mit der EU gefasst. So hat der Bundesrat gemäss den Beschlüssen der APK vor den Verhandlungen der EU unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz der EU nicht beitreten wolle und auch nicht die Absicht hege, Mitglied des europäischen Binnenmarktes zu werden. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat der EU auch mitzuteilen, dass die Schweiz das EU-Beitrittsgesuch von 1992 als gegenstandslos betrachtet. Ebenso darf die Schweiz keine Verträge abschliessen, die ihre Souveränität einschränken. Sie darf sich nicht verpflichten, EU-Recht automatisch zu übernehmen und darf sich weder der EU- noch der EWR-Gerichtsbarkeit unterstellen. Die SVP-Fraktion will vom Bundesrat im Rahmen der Fragestunden während der laufenden Session nun wissen, ob er sich in seinem Verhandlungsmandat an die Beschlüsse der aussenpolitischen Kommission hält. Fallen seine Antworten nicht befriedigend aus, wird die SVP mit einer Motion nachstossen und ihn von Seiten des Parlaments verpflichten, die entsprechenden Beschlüsse zu berücksichtigen.

Einstimmig abgelehnt wird von der Fraktion die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse", welche im Ständerat behandelt wird. Sie ist völlig kontraproduktiv und schaltet ein weiteres der immer spärlicher vorhandenen Wettbewerbselemente im Gesundheitswesen aus. Dies führt langfristig nicht zu tieferen, sondern zu höheren Kosten und Prämien. Die Wahlfreiheit und die Selbstbestimmung der Versicherten werden beseitigt. Und letztlich wird mit einem neu geschaffenen Monopol die Qualität der Gesundheitsversorgung sinken.

 
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