Medienmitteilung

Fakt ist: Familieninitiative entlastet in der Zukunft alle Steuerzahler massiv!

An der heutigen Pressekonferenz in Bern hat die SVP klargestellt, dass die ideologisch ausgerichteten Gegner der Familieninitiative nur ein Ziel haben: Eine mit viel Steuergeld geförderte Kinder-Betreuungsindustrie soll wie im übrigen Europa aufgebaut und staatlich gefördert werden – koste es was es wolle – im Klartext rund 15‘000 Franken für den Steuerzahler pro Kind, pro Jahr, das die familienexterne Betreuung beansprucht. Die berechtigten Steuerabzüge für die selbstbetreuenden Familien seien im Gegensatz zu den Steuerabzügen für die Fremdbetreuung unbezahlbar und nur für die Reichen – eine Lüge sondergleichen. Denn wenn schon trifft dies für die kürzlich eingeführten Fremdbetreuungsabzüge noch in viel grösserem Ausmass zu, denn Doppelverdiener haben im Durschnitt ein höheres Haushaltseinkommen. Gleichzeitig bringen sie damit aber auch eine Geringschätzung gegenüber denjenigen Familien zum Ausdruck, die ihre Kinder selber betreuen. Sie bringen aber auch eine Geringschätzung der Tugenden zum Ausdruck, die unsere Schweiz stark gemacht haben: Eigenverantwortung und Freiheit. Die SVP verweist auch auf den volkswirtschaftlichen und insbesondere gesellschaftlichen Nutzen der freiwilligen Arbeit, die ebenfalls von vielen Müttern und Väter, die teilweise auf eine bezahlte Erwerbstätigkeit verzichten, leisten.

Pressekonferenz mit Fraktionspräsident Adrian Amstutz, Sigriswil (BE), Staatsrat Oskar Freysinger, Savièse (VS), Ingeborg Schmid, Gemeindepräsidentin in Bühler (AR)

An der heutigen Pressekonferenz in Bern hat die SVP klargestellt, dass die ideologisch ausgerichteten Gegner der Familieninitiative nur ein Ziel haben: Eine mit viel Steuergeld geförderte Kinder-Betreuungsindustrie soll wie im übrigen Europa aufgebaut und staatlich gefördert werden – koste es was es wolle – im Klartext rund 15‘000 Franken für den Steuerzahler pro Kind, pro Jahr, das die familienexterne Betreuung beansprucht. Die berechtigten Steuerabzüge für die selbstbetreuenden Familien seien im Gegensatz zu den Steuerabzügen für die Fremdbetreuung unbezahlbar und nur für die Reichen – eine Lüge sondergleichen. Denn wenn schon trifft dies für die kürzlich eingeführten Fremdbetreuungsabzüge noch in viel grösserem Ausmass zu, denn Doppelverdiener haben im Durschnitt ein höheres Haushaltseinkommen. Gleichzeitig bringen sie damit aber auch eine Geringschätzung gegenüber denjenigen Familien zum Ausdruck, die ihre Kinder selber betreuen. Sie bringen aber auch eine Geringschätzung der Tugenden zum Ausdruck, die unsere Schweiz stark gemacht haben: Eigenverantwortung und Freiheit. Die SVP verweist auch auf den volkswirtschaftlichen und insbesondere gesellschaftlichen Nutzen der freiwilligen Arbeit, die ebenfalls von vielen Müttern und Väter, die teilweise auf eine bezahlte Erwerbstätigkeit verzichten, leisten.

Die Familieninitiative setzt sich für die Werte Eigenverantwortung und Freiheit ein. Es ist ein urliberales Anliegen, dass der Staat sich nicht in die Wahl des Familienmodelles einmischen soll, d.h. keine Lenkungsprämien in Bezug auf das Verhalten der Familien ausgerichtet werden sollen. In den letzten dreissig Jahren hat ein unglaublicher Wandel des Wertes der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stattgefunden, aber die Kosten werden ausgeblendet. Dies kommt exemplarisch im Vorstoss der damaligen Nationalrätin Vreni Spoerry (FDP, ZH) „Kinderbetreuungskosten als Gewinnungskosten" von 1994 zum Ausdruck und vor allem auch in der interessanten Argumentation des Bundesrates zur Ablehnung des Vorstosses (http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=19943037)

Fraktionspräsident Adrian Amstutz erinnert die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger: „Die höchsten Steuereintreiberinnen in diesem Land interessieren sich weder für das Wohl der Familie, noch für dasjenige der Kinder. Sondern einzig und alleine darum, dass ihnen möglichst viel Steuergelder zufliesst, dass sie dann in ihrer ideologischen Ziele entsprechend in alle Richtungen weiterverteilen können – von der Verhätschelung Krimineller bis zur Entwicklungshilfeindustrie oder zur einseitigen staatlichen Förderung der familienexternen Betreuung."

Staatsrat Oskar Freysinger: „Eine Annahme der Familieninitiative würde der staatlich gelenkten externe Betreuungsindustrie endlich ein ausgleichendes Gegengewicht gegenüberstellen. Das ist dringend notwendig, denn die meisten Ausgaben in diesem Bereich wurden nie von den Stimmbürgern und damit Steuerzahlern in diesem Umfang beschlossen, sondern durch kantonale Parlamente oder Exekutiven von Gemeinden."

Familieninitiative bringt tiefere Steuern, Gebühren und Abgaben für alle
Es ist bezeichnend, dass von den Gegnern der Familieninitiative nur die Wichtigkeit der berufstätigen Mutter in den Vordergrund gestellt wird und wie wichtig es sei, dass die Fortschritte, die im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erzielt worden seien, nicht torpediert werden. Vergebens wartet man auf den Hinweis auf die immensen Lenkungskosten der damit verbundenen externen Betreuung und der damit einhergehenden Umverteilung von allen Steuerzahlenden hin zu jenen Familien, die staatlich subventionierte Betreuungsangebote nutzen. Die Gegner der Familieninitiative kritisieren, dass der Selbstbetreuungsabzug bei der direkten Bundessteuer nur den Reichen zugutekomme. Vergessen geht, dass dieser Umstand heute beim Fremdbetreuungsabzug mit Doppelverdienern noch viel stärker zum Ausdruck kommt als bei einer mittelständischen Ein-Verdiener Familie. Gleichzeitig wird auch die Eigenverantwortung unterminiert und der Staat massiv aufgebläht. Die SVP verlangt nun vom Bundesrat einen Bericht, der sämtliche Kosten der externen Betreuung auf Bundes- und Kantons- und Gemeindeebene inklusive Neu- und Umbauten von Schulhäusern auflistet.

In der neusten Ausgabe der Weltwoche schätzt Florian Schwab, dass sich die heutigen Kosten für die externe Kinderbetreuung der 0-4-jährigen in der Schweiz auf jährlich rund 600 Millionen Franken belaufen. Dabei sind die Ziele für die gesamtschweizerische Einführung von Tagesschulen inklusive Mittagstische nicht eingerechnet. Die Kosten für die externen Betreuungsangebote könnten sich bei dieser rasanten Entwicklung – die von der gleichen Gegnerschaft wie bei der Familieninitiative vorangetrieben wird – schon in wenigen Jahren auf Milliardensummen belaufen. Bezahlen werden dies alle Steuerzahlenden, ob Rentner, kinderlose Paare, Alleinerziehende oder Singles. Genau eine solche Politik des unbegrenzten und nicht finanzierbaren Sozialausbaus hat in einigen Eurostaaten direkt in den Bankrott geführt und beispielsweise in den nordischen Staat und in Deutschland bereits ein Umdenken in Bezug auf die Finanzierbarkeit der externen Kinderbetreuung ausgelöst (Einführung Kinderbetreuungsgeld in Deutschland auf den 1. August 2014). Die SVP anerkennt das gestiegene Bedürfnis nach familienexternen Betreuungsstrukturen – verlangt aber, dass auch hier Mass gehalten wird und nun nach Jahren einseitiger Unterstützung der familienexternen Betreuung endlich auch einmal ein Zeichen der Anerkennung gesetzt wird für jene Familien, die sich selber organisieren und so dem Staat keine Kosten verursachen.

Übersicht über die Kosten eines weiteren Ausbaus der externen Betreuung

Was Detail Kosten pro Jahr
Einführung Eltern- bzw. Vaterschaftsurlaub Elternzeit von 24 Wochen Fr. 1.2 Milliarden
Flächendeckende Einführung von ausserschulischen Betreuungsangeboten (5-15-jährige) Pro Kind rechnet man in privaten Einrichtungen mit Betreuungskosten von rund Fr. 12‘000.- im Kanton Waadt bzw. rund 24‘000.- im Kanton Bern. Kosten hängen stark vom zeitlichen Umfang der Betreuung und Hilfe bei den Hausaufgaben ab. Bei 905‘000 Schülern (inkl. Kindergarten bis und mit Oberstufe) ergibt sich ohne Beteiligung der Eltern Fr. 10.8 Milliarden. Bei einer 30% Kostenbeteiligung der Eltern sind es noch Fr. 7.6 Milliarden. In dieser Berechnung sind die Investitionskosten für den Umbau der Strukturen (z.B. der Schulhäuser) noch nicht berücksichtigt. Wenn es für jedes Dritte Kind in der Schweiz aufgebaut wird, dann sprechen wir von Kosten in Umfang von 1/3 der 7.6 Milliarden = 2.53 Milliarden Fr. 2.53 Milliarden
Krippenplätze für Kinder von 0-4 Jahren Im Durchschnitt kostet ein Krippenplatz rund Fr. 30‘000.-, ob privat oder vom Staat geführt. Gemäss BFS leben rund 320‘000 0-4-jährige in der Schweiz – d.h. wenn man das hochrechnet ergeben sich Kosten von Fr. 9.6 Milliarden – bei einem Ausbau wie in Europa allgemein angestrebt, muss der Staat für 33% aller Kinder einen Platz anbieten, dann sind dies Fr. 3.2 Milliarden. Wenn die Eltern sich noch mit im Durchschnitt 50% der Kosten beteiligen sind wir bei 1.6 Milliarden. Fr. 1.6 Milliarden
Sind jährliche Kosten im zweistelligen Milliardenbereich schon bald die Realität? Dies sind tatsächlich anfallende Kosten für den Staat. Es bezahlen alle Steuerzahler (unabhängig, ob kinderlose Paare, Rentner, oder Singles) Fr. 5.33 Milliarden

 

Im Kanton Waadt rechnet man künftig für den Ausbau und Betrieb der externen Betreuungsplätze für Vorschul- und Schulkinder sowie für den dazu notwendigen Aus- und Umbau der Infrastruktur (z.B. zentrale Grossschulhäuser mit Kantinen) mit Kosten von über einer Milliarde Franken pro Jahr. Mit einer Hochrechnung anhand der Bevölkerungszahl ergäben sich für die ganze Schweiz Kosten von rund 11,5 Milliarden Franken. So einfach ist die Rechnung am Schluss natürlich nicht, aber es zeigt die Tendenz der tatsächlichen Ausgabenentwicklung, über welche in den letzten Wochen praktisch nicht gesprochen wurde.

Selbstverständlich werden mit einem JA zur Familieninitiative nicht einfach mehrere Milliarden Franken weniger ausgegeben. Aber pro Kind, das solche Angebote nicht in Anspruch nimmt, spart der Steuerzahler im Durchschnitt mindestens Fr. 15‘000.- jährlich. Das muss einmal mit aller Deutlichkeit gesagt werden. Wertschätzung und gesellschaftliche Anerkennung sind sog. Softfaktoren, die aber oft die wichtigsten Entscheidungskriterien sind für Eltern, wenn es um die Wahl des Familienmodelles geht. Wenn sich Frauen nicht diskriminierende und verletzend anhören müssen, dass sie nur „Mütterchen am Herd" und als „nichtarbeitende" Mütter Steuerprofiteurinnen seien, und für die Schweizer Volkswirtschaft unsinnig, dann ist schon viel gewonnen.

Ideologie hinter staatlicher externer Betreuung: Rechtsanspruch auf externe Kinderbetreuung
Wer die europäische Politik der letzten zwanzig Jahre und die linken Forderungen inklusive jene der Projektgruppe „Frühkindliche Bildung in der Schweiz" verfolgt, sieht, dass es um eine grundsätzliche Umkehr der Verantwortung für die Erziehung geht. Die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung soll vollständig vom Staat geregelt werden. Integration und Gleichheit soll durch staatliche Massnahmen und möglichst frühe staatliche Bildung und Erziehung sichergestellt werden (siehe auch Diskussion in der Stadt Bern). Jetzt soll noch einmal jemand sagen, dass es sich bei diesen Forderungen nicht um ein bestimmtes Familienmodell handelt, dass der Staat nun einseitig, aber vielseitig unterstützt.

Diverse Initiativen fordern deshalb – wie es in vielen europäischen Ländern Alltag ist – einen uneingeschränkter Rechtsanspruch für Eltern oder Erziehungsberechtigte auf einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) für ihre Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten oder in die Basisstufe. Danach soll eine flächendeckende Einführung von Tagesschulen die externe Betreuung entsprechend sicherstellen. Viele Kommunen in Deutschland sind unter der Last der zusätzlichen Kosten der familienexternen Betreuung fast zusammengebrochen – von der Qualität der Betreuungsstätten sprechen wir hier gar nicht. Nun wurde mit einer Rechtsgrundlage für Betreuungsgeld für Eltern die Trendwende eingeleitet. Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen erhalten ab August 2014 150 Euro monatlich. Die grosse Kritik auch in Deutschland – das Betreuungsgeld halte Kinder vom Bildungsangebot der Kindertagesstätten fern und verfestige überholte Rollenvorstellungen über die Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit.

Und dann wird von praktisch allen Parteien in der Schweiz heuchlerisch davon gesprochen, dass es sich beim Fremdbetreuungsabzug und massiven Auf- und Ausbau von familienexternen Betreuungsstätten nicht um eine einseitige Förderung eines Familienmodelles handelt. Das ist unehrlich und heuchlerisch.

Wofür Bund und Kantone sonst noch viel Geld ausgeben
Der Bund und die Kantone können ohne Probleme noch an vielen Orten Geld einsparen, um gewisse Steuererleichterungen für selbstbetreuende Familien zu kompensieren. Hier seien exemplarisch nur ein paar wenige Beispiele aufgezeigt:

  • Der Personalaufwand des Bundes steigt Jahr für Jahr, von 2007 bis 2014 (gemäss Voranschlag) von 4,5 auf 5,5 Milliarden Franken. Rund die Hälfte dieses Wachstums (+ 520 Millionen) geht auf neu geschaffene Stellen oder auf Funktionswechsel zurück. 1 Milliarde Mehrausgaben. Es stellt sich schon die Frage? Ist für die Menschen in diesem Land ein Mehrnutzen feststellbar?
  • Die Ausgaben für die Entwicklungshilfe für 4 Jahre beim Bund alleine: 11,35 Milliarden Franken – d.h. pro Jahr 2.8 Milliarden – d.h. 4.4% des Budgets. Dazu kommen, die auf allen Stufen explodierenden Kosten für die aus dem Ruder laufende Asylpolitik.
  • Das App „Frauenmenschenrechte" des EDA hat 145‘000 Franken gekostet (http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20131070)
  • Gescheiterte Informatikprojekte, beispielsweise INSIEME: 102,4 Millionen in den Sand gesetzt. Für die Untersuchung des Falls mussten nochmals 1,5 Millionen Franken budgetiert werden.
  • Für Massnahmen in Italien betreffend des Schienengüterverkehrs (Gleisumbauten, Tunnelhöhe, Stationenumbauten wegen Güterzügen etc.) im Zusammenhang mit der Botschaft zum 4 Meter Korridor sollen 280 Mio. Franken zu Lasten der Schweizer Steuerzahler bezahlt werden. Wo bleiben da die diesbezüglichen Versprechungen von Italien im Zusammenhang mit den hochgelobten bilateralen Verträgen?
  • Kanton Fribourg: Trotz Struktur- und Sparmassnahmenprogramm ist für das Budget 2014 eine Zunahme von 97 Vollzeitstellen vorgesehen, jährliches Einsparpotenzial ca. 12 Mio. Franken.
  • Kanton Bern: Steuerzahler sollen erneut für die Sanierung der öffentlichen Pensionskassen bezahlen – dieses Mal 3,5 Milliarden Franken.
  • Kanton Bern, exemplarisch gilt für viele Kantone in ähnlicher Form: Seit dem 1. August 2010 sind die Gemeinden verpflichtet, ein Tagesschulangebot zu führen, wenn dafür eine Nachfrage von mindestens 10 Kindern besteht. Sie erhalten dafür Beiträge aus dem kantonalen Lastenausgleich „Lehrergehälter". Die Eltern bezahlen einen Teil der Betreuungskosten und kostendeckende Beiträge für die Mahlzeiten. Die Standortgemeinde trägt die Infrastruktur- und deren Betriebskosten, sowie die Kosten für Umbauten in den Schulhäusern inklusive Ausbau Fahrdienste (in vielen Gemeinden gibt es mehrere Schulhäuser).Total leisteten die Tagesschulen bereits ein Jahr nach der Einführung im Schuljahr 2011/12 3‘415‘111 Betreuungsstunden. Das heisst, dass im Schnitt alle Kinder von 5-15 Jahre (rund 96‘000 Kinder im Kanton Bern) 35 Stunden im Jahr betreut waren, d.h. knapp eine Stunde pro Schulwoche. Pro Betreuungsstunde bezahlen die Eltern zwischen 65 Rappen (Minimaltarif) und 11.20 Franken (Maximaltarif), Im Durchschnitt über alle Gemeinden bezahlen die Eltern für 29% der Betreuungsstunden den Minimaltarif. Nur gerade für 7% der Stunden wird der Maximaltarif erhoben. Die Tagesschule kostet den im Jahr 2011/2012 – ohne Infrastrukturkosten und Umbauten und ohne Wissen über die effektive Subventionierung auch auf Gemeindeebene – für den Steuerzahler rund 30 Millionen Franken oder Fr. 8.80 pro Betreuungsstunde. Wenn es jetzt das offensichtlich Ziel sein sollte, dass in 5-10 Jahren 1/3 aller Kinder 20 Stunden betreut werden sollen, dann ergeben sich Ausgaben für den Kanton Bern und seine Gemeinden von 225 Millionen Franken jährlich plus Unterhalts- und Umbaukosten der Infrastrukturen etc. etc.
  • Kanton Zürich: Fachstelle für Integrationsfragen im Kanton Zürich für jährlich über 2 Millionen Franken.
  • Alleine der Kanton Aargau hat seine Ausgaben von 2009 bis 2013 von 4‘660 auf 4‘977 Millionen (+ 6%) gesteigert und den Stellenbestand in der Verwaltung von 3‘746 auf 4‘454 (+18%) erhöhen. In der gleichen Zeit wuchsen die Steuerreinnahmen von 2‘055 auf 2‘243 Millionen (+9%) an, bei einer Teuerung in derselben Zeit von gesamthaft 0.4%. Die zeigt, dass es kein Einnahmenproblem, sondern ganz eindeutig ein Ausgabenproblem gibt.

Steuersystematik: reines Juristenfutter
Die Gegner der Familieninitiative führen gerne steuertechnische Argumente gegen die Familieninitiative ins Feld. Ein Eigenbetreuungsabzug sei systemfremd, argumentieren sie, da bei der Eigenbetreuung keine effektiven Kosten entstünden, die in Abzug gebracht werden könnten. Ebenso gut könnte man aber auch den Fremdbetreuungsabzug als steuersystematisch falsch ansehen, was übrigens auch über Jahrzehnte so gestützt wurde. Die klare Abgrenzung der Gewinnungskosten von den Lebenshaltungskosten wurde mit der Einführung eines Abzuges für Kinderbetreuung grundsätzlich in Frage gestellt.

Ebenfalls ist es praxisfremd, wenn die Rechnung gemacht wird im Sinne der sog. Steuerexperten und nicht im Sinne der Praxis. Wenn eine Familie sich entscheidet, dass die Frau oder der Mann ganz oder teilweise auf ein Einkommen verzichtet, dann muss diese Familie auf einmal mit Fr. 30‘000 – 60‘000 weniger Einnahmen zurechtkommen. Sie verfügt neu vielleicht nur noch über ein Einkommen von Fr. 70‘000 statt Fr. 130‘000.–. Das ist zu berücksichtigen, wenn man die Modelle vergleicht und nicht die Familie, die Fr. 130‘000 verdient unabhängig, ob beide arbeiten oder nicht. Diese bewusste Irreführung der Steuervögte ist inakzeptabel.

In den Kantonen Zug und Wallis ist die Forderung der Familieninitiative übrigens bereits heute problemlos und unbürokratisch umgesetzt. Im Wallis ist eine identische Initiative von der CVP im Parlament durchgebracht worden, nachdem das Parlament eine solche von der SVP zuerst abgelehnt hatte. Selbst in der Botschaft des Bundesrates zur Familieninitiative wird auf das Modell Kanton Zug verwiesen, das einen Abzug für alle Familien zulässt – einmal als Sozialabzug für die eigenbetreuenden Familien und einmal als Gewinnungskosten. Das sollte sich Bundesrätin Widmer-Schlumpf noch einmal vor Augen führen, wenn sie behauptet, es werde dann ein Vollzugsproblem geben, wer alles profitieren könne, obwohl der Wille der Initianten ganz klar ist und auch so aufgeführt wird in der Botschaft des Bundesrates. Aber bei den berechneten Steuerausfällen wusste man offensichtlich genau, welche Familien gemeint sind – sonst könnte man diese ja auch nicht so genau berechnen. Zudem gibt es vergleichbare Steuerabzüge für die Pflege von pflegebedürftigen Personen zuhause, bei denen ebenfalls kein Nachweis über tatsächliche Auslagen verlangt wird, z.B. in den Kantonen Basel-Landschaft und Nidwalden. Aber wenn die von der Familieninitiative geforderte Verfassungsgrundlage nicht eingeführt wird, dann ist der Anspruch auf Abzug bei Eigenbetreuung aufgrund gewisser bundesgerichtliche Rechtsprechung leider nicht gesichert.

Fazit:

Eltern, die heute ihre Kinder selber betreuen oder teilweise selber betreuen sind gleich dreifach bestraft:

  1. Selbstbetreuende Eltern verzichten zu Gunsten ihrer Kinder vollständig oder teilweise auf ein zweites Einkommen und müssen den Gürtel enger schnallen.
  2. Selbstbetreuende Eltern bezahlen mit ihren Steuern heute an die staatliche Quersubventionierung der externen Familienbetreuung.
  3. Selbstbetreuende Familien werden heute vom Staat um 1,4 Milliarden Franken (Steuerausfall gem. Gegnerschaft) zu viel abgezockt.
  4. Doppelverdiener können einen Fremdbetreuungsabzug machen und profitieren wegen der Steuerprogression selbst bei den direkten Bundessteuern stärker von effektiven Steuereinsparungen.

Mit einem JA kann Gegensteuer gegeben werden und den Steuerzahlern in der Schweiz viel Geld gespart werden. Deshalb bitten wir die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Schallmaienklängen der Steuereintreiberinnen nicht zu folgen.

 
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