Fraktion lehnt Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative ab

Die Initianten der extremen „Konzernverantwortungsinitiative“ wollen unseren Unternehmen weltweit einzigartige Fesseln anlegen. Sämtliche grossen wie auch mittleren und kleinen Unternehmen müssten für angebliche Verletzungen von Menschenrechten und Umweltbestimmungen weltweit haften. Die SVP-Fraktion lehnt sowohl die extreme Initiative, als auch den vorliegenden Gegenvorschlag einstimmig ab. Des Weiteren hat die Fraktion einige Vorstösse beschlossen. Dem Bundesrat soll beispielsweise die Kompetenz zur eigenmächtigen Festlegung von Flüchtlingskontingenten entzogen werden.

Eine solche Haftung von Unternehmen ohne Verschulden und überdies auch noch für Verfehlungen von abhängigen Zulieferern oder Tochtergesellschaften im Ausland wäre weltweit einzigartig und fatal für unsere Wirtschaft. Unternehmen mit Sitz in der Schweiz müssten jederzeit beweisen können, dass sie «alle gebotene Sorgfalt» angewendet haben, ansonsten sie schadenersatzpflichtig würden. Ein solches Konstrukt und die damit einhergehende Beweislastumkehr sind für die im globalen Wettbewerb stehenden Schweizer Firmen schlicht untragbar. Die Rechtskommission des Ständerates hat einen indirekten Gegenentwurf zur extremen Konzernverantwortungsinitiative verfasst. Aber auch dieser sieht eine zwingende Sorgfaltsprüfung, sowie eine Haftung für eine Vielzahl von in der Schweiz ansässigen Unternehmen für allfällige Menschenrechtsverletzungen im Ausland vor. Deshalb hat sich die SVP-Fraktion an ihrer heutigen Sitzung mit diesem Gegenentwurf befasst und ihn einstimmig abgelehnt. Das Geschäft wird am kommenden Montag, 11.12.2017, in der Rechtskommission des Nationalrates beraten.

Des Weiteren hat die Fraktion diverse Fraktionsvorstösse im Asylbereich beschlossen. So soll mit einer Parlamentarischen Initiative der Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen befristet gestoppt werden. Mit einem weiteren Vorstoss sollen künftig Mehrfachauszahlungen von Rückkehrhilfen an abgelehnte Asylbewerber verboten werden. Neu soll zudem dem Bundesrat die Kompetenz entzogen werden, eigenmächtig grössere Flüchtlingsgruppen in die Schweiz zu holen. Neu sollen der National- und Ständerat für einen solchen Entscheid zuständig sein und nicht mehr der Bundesrat alleine.

Immer wieder kommt es vor, dass Scheininvalide Leistungen aus der Invaliden- oder Unfallversicherung erschleichen. Deshalb haben diverse Gemeinden mit Erfolg die Überwachung von Versicherten angeordnet. Der europäische Menschenrechtsgerichtshof hat angeordnet, dass die Schweiz eine gesetzliche detaillierte Grundlage brauche, um solche Observationen auch in Zukunft durchführen zu dürfen. Die SVP-Fraktion hat heute daher einstimmig eine parlamentarische Initiative unterstützt, welche die gesetzliche Grundlage für eine Überwachung von Personen legt, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Versicherungsleistungen missbräuchlich beziehen.

 
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