Medienmitteilung

Gegen eine Aufblähung der Entwicklungshilfe

Die SVP-Fraktion hat sich heute in Bern vor dem Beginn der Sommersession der Eidgenössischen Räte zu einer Sitzung getroffen. Sie hat sich insbesondere mit den anstehenden Sessionsgeschäften…

Die SVP-Fraktion hat sich heute in Bern vor dem Beginn der Sommersession der Eidgenössischen Räte zu einer Sitzung getroffen. Sie hat sich insbesondere mit den anstehenden Sessionsgeschäften befasst. Die Aufblähung der Internationalen Zusammenarbeit (insb. Entwicklungshilfe) wird von der SVP-Fraktion abgelehnt. Ebenso stellt sich die Fraktion gegen eine Erhöhung der Entschädigungen für das Parlament.

Der Bundesrat beantragt für die Jahre 2013-2016 Rahmenkredite für die Ausland- und Entwicklungshilfe unter dem Titel „Internationale Zusammenarbeit" von nicht weniger als 11,35 Milliarden Franken. Dies bedeutet eine weitere, massive Aufblähung dieses Budgetpostens. Die Ausgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe sind in den letzten 10 Jahren um nicht weniger als 87% angewachsen! Bis 2016 sind erneut Mehrausgaben von 700 Millionen Franken geplant. Gleichzeitig wird beispielsweise im Zusammenhang mit der Landesverteidigung, die in den letzten Jahren mit immer weniger Mitteln auskommen musste, von einem Sparprogramm für die Finanzierung der notwendigen Ausgaben gesprochen. Diese Ungleichbehandlung und Privilegierung der Auslandhilfe wird von der SVP-Fraktion klar abgelehnt.

Die vorgeschlagene, höhere Entschädigung der Bundesparlamentarier würde jährliche Mehraufwendungen von 1,33 Millionen Franken bringen. Erst vor eineinhalb Jahren wurden die Entschädigungen für die Fraktionen grosszügig angehoben. Damit bewegen sich National- und Ständerat immer weiter in Richtung Berufsparlament. Die SVP-Fraktion lehnt dies ab. Sie hat deshalb bereits in der letzten Session zwei Vorstösse eingereicht, mit welchen einerseits die Höhe der Entschädigungen künftig auf Gesetzesstufe festgelegt und damit dem Referendum unterstellt werden soll und andererseits der Entscheid über eine Erhöhung vom Beginn auf das Ende der Legislatur verlegt wird. Damit entscheidet nicht das neue Parlament über seine eigenen Bezüge, sondern das alte Parlament im Hinblick auf die folgende Legislatur.

 
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