Medienmitteilung

Gegen eine weitere Aufblähung der Entwicklungshilfe

Gegen eine weitere Aufblähung der Entwicklungshilfe
Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer heutigen Sitzung mit anstehenden Geschäften der Herbstsession der Eidgenössischen Räte befasst. Sie wird…

Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer heutigen Sitzung mit anstehenden Geschäften der Herbstsession der Eidgenössischen Räte befasst. Sie wird sich auch im Ständerat gegen eine weitere massive Aufblähung der Entwicklungshilfe einsetzen und alle Anträge unterstützen, welche zu einem zurückhaltenderen Mitteleinsatz führen. Bei der Revision des Bundespersonalgesetzes verlangt die SVP-Fraktion mehr Flexibilität und eine stärkere Annährung der Arbeitsverhältnisse an die in der übrigen Wirtschaft zur Anwendung gelangenden Regelungen des Obligationenrechts. Sie fordert deshalb eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat.

Die Ausgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe sind in den letzten 10 Jahren um nicht weniger als 87% angewachsen! Bis 2016 sind erneut Mehrausgaben von 700 Millionen Franken geplant. Gleichzeitig wird beispielsweise im Zusammenhang mit der Landesverteidigung, die in den letzten Jahren mit immer weniger Mitteln auskommen musste, von einem Sparprogramm für die Finanzierung der notwendigen Ausgaben gesprochen. Diese Ungleichbehandlung und Privilegierung der in ihrer Wirkung fragwürdigen Auslandhilfe wird von der SVP-Fraktion klar abgelehnt. Die Fraktion setzt sich deshalb auch im Ständerat für eine Kürzung der überrissenen Kreditanträge des Bundesrates ein.

Bei der Revision des Bundespersonalgesetzes fordert die Fraktion eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat, mit dem Auftrag, sie im Sinne einer näheren Anlehnung an das Obligationenrecht zu überarbeiten. Zudem sollen zentrale Elemente des Arbeitsvertrags nicht in den Ausführungsbestimmungen, sondern im Gesetz geregelt werden. Dazu gehören die Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Ferien und Urlaub. Ebenso fordert die Fraktion, dass „Goldene Fallschirme“ in Form von Abgangsentschädigungen beim Bund grundsätzlich abzuschaffen und nur noch in ausserordentlichen Fällen zuzulassen sind.

 

 

 
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