Medienmitteilung

Hoch problematische Revision des Steuerstrafrechts

Trotz massiver Kritik im Vernehmlassungsverfahren, will der Bundesrat an einer hoch problematischen Revision des Steuerstrafverfahrens festhalten.

Trotz massiver Kritik im Vernehmlassungsverfahren, will der Bundesrat an einer hoch problematischen Revision des Steuerstrafverfahrens festhalten. Die Bedenken zahlreicher Vernehmlassungsteilnehmer wurden mit den heutigen Beschlüssen des Bundesrates in keiner Weise ausgeräumt. Die Steuerverwaltungen können sich in Zukunft mit strafprozessualen Zwangsmassnahmen (z.B. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Beweismitteln usw.) bei jeglichem Verdacht auf Steuerhinterziehung über die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger hinwegsetzen. Dies öffnet staatlicher Willkür Tür und Tor.

Die heute vom Bundesrat im Grundsatz beschlossene Revision des Steuerstrafrechts untergräbt das nach dem Handlungsprinzip von „Treu und Glauben“ geleitete Verhältnis zwischen Bürger und Staat in der Schweiz weiter. Die bisherigen Regelungen basierten darauf, dass der Bürger bereit ist, dem Staat die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um seine Aufgaben zu erfüllen, der Staat dem Bürger aber im Gegenzug mit der Selbstdeklaration und dem Verzicht auf übermässige Bevormundung und Überwachung ebenfalls das nötige Vertrauen entgegenbringt. Dieses für die Schweiz prägende Verständnis wird vom Bundesrat Schritt um Schritt beseitigt.

Die mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates weiterverfolgte Steuerstrafrechtsrevision soll dem Fiskus nun auch das Instrumentarium liefern, um bei Steuerhinterziehung umfassende Zwangsmassnahmen anwenden zu können. Die Anwendung von strafprozessualen Zwangsmassnahmen durch die kantonalen Steuerverwaltungen wird von der SVP entschieden abgelehnt. Die Vernehmlassungsvorlage sah vor, dass Steuerbehörden bei blossem Verdacht auf Steuerhinterziehung Zwangsmassnahmen im Sinne von strafprozessualen Mitteln (wie z.B. Haft, Hausdurchsuchungen oder Einvernahme von Zeugen) anwenden können. Damit stünde einer willkürlichen Anwendung – allein aufgrund von Verdachtsmomenten – von Zwangsmassnahmen durch die Steuerbehörde Tür und Tor offen. Es deutet nichts darauf hin, dass der Bundesrat mit seinem heutigen Entscheid von dieser problematischen Linie abzuweichen gedenkt. Die vorgesehenen Schutzmechanismen sind unklar und schwammig.

Einmal mehr ist darauf hinzuweisen, dass die Steuerhinterziehung in der Schweiz durchaus konsequent und hart verfolgt wird. Die angedrohten Bussen sind hoch. Die Folgen für den Zuwiderhandelnden schwerwiegend. Diesbezüglich verfolgt die Schweiz gegenüber dem Ausland keinesfalls ein „weicheres“ Regime. Vielmehr ist faktisch das Gegenteil der Fall.

 
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