Medienmitteilung

Integration ist Aufgabe der eingewanderten Person

Das Volk hat mit der Ablehnung des Gegenentwurfs zur Ausschaffungsinitiative den „Integrationsartikel" in die Bundesverfassung abgelehnt. Dieser hätte festlegt, dass Bund, Kantone und Gemeinden…

Das Volk hat mit der Ablehnung des Gegenentwurfs zur Ausschaffungsinitiative den „Integrationsartikel“ in die Bundesverfassung abgelehnt. Dieser hätte festlegt, dass Bund, Kantone und Gemeinden „bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration“ zu berücksichtigen hätten. Heute legt der Bundesrat eine Vernehmlassung vor, die den Bund und Arbeitgeber auf Gesetzesstufe verstärkt in die Pflicht nimmt. Die Kostenfolgen inklusive Aus- und Aufbau einer zusätzlichen Integrationsbürokratie werden enorm sein.

Der Föderalismus und damit die Autonomie der Kantone und insbesondere der Gemeinden und Städte soll einmal mehr durch Bundesgelder und neue Gesetze ausgehebelt werden. Die Kostenfolgen und die Einschränkung der Autonomie werden für die Gemeinden und Kantone enorm sein. Bereits heute kosten Begehrlichkeiten wie die Subventionierung staatlicher Integrationsprogramme die Kantone, Gemeinden und Städte grosse Summen. Es gilt im Auge zu behalten, dass Integration primär die Aufgabe derjenigen Personen ist, die in unser Land einwandern. In Gemeinden und Städten können gezielte, auf die konkrete Situation und auf eine gewisse Zeit beschränkte Einzelmassnahmen Sinn machen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass es ohne den Integrationswillen der Ausländer zu keiner Integration kommen kann. Zusätzliche finanzielle Mittel und Vorschriften wecken zusätzliche Begehrlichkeiten und die Verantwortung für Integration wird vertauscht. Es gilt: wer einwandert, hat sich zu integrieren.

Bern, 23. November 2011

 

 
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