Medienmitteilung

JA zum Schutz des Bankkundengeheimnisses in der Schweiz

Die SVP-Fraktion hat anlässlich ihrer heutigen Sitzung in Bern einstimmig die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» unterstützt. Diese verlangt, dass die finanzielle Privatsphäre von Bankkunden auf der Verfassungsstufe geschützt werden soll. Die SVP-Fraktion sprach sich einmal mehr für die Stärkung des Grenzschutzes und bei Bedarf für den sofortigen Einsatz der Armee an der Grenze aus.

Der Schutz der Privatsphäre des Bankkunden ist ein wichtiges Gut. Entgegen den offiziellen Verlautbarungen treiben der Bundesrat und die Bundesverwaltung die Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit den Steuerbehörden im Inland im Stillen konsequent voran. Resultat wäre der gläserne Bürger ohne finanzielle Privatsphäre. Das widerspricht unserer freiheitlichen Tradition und unserem Verständnis der Stellung des Bürgers gegenüber dem Staat. Für die SVP-Fraktion ist der Schutz der finanziellen Privatsphäre auf der Verfassungsstufe deshalb zwingend notwendig. So beschloss sie einstimmig, die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» sowie den direkten Gegenvorschlag anzunehmen. Dabei ist der Gegenentwurf in der Stichfrage als zwingende Rechtsfolge vorzuziehen. Der direkte Gegenentwurf enthält wie die Initiative den Grundsatz, dass Auskünfte an die Behörden in Steuersachen ohne Einwilligung der Betroffenen nur bei begründetem Verdacht auf Steuerbetrug oder schwere Steuerhinterziehung möglich sein sollen.

Zusätzlich sprach sich die SVP-Fraktion einmal mehr für die Stärkung des Grenzschutzes und bei Bedarf für den sofortigen Einsatz der Armee an der Grenze aus. Die SVP-Fraktion hält am Beschluss fest, die Schein-Aufstockung des Grenzwachtkorps für das Jahr 2017 abzulehnen. Dies weil es unrealistisch ist, bereits im Laufe des nächsten Jahres neue Grenzwächter zu rekrutieren, auszubilden und bereits einzusetzen. Zu Kreditresten und einer reinen Symbolpolitik sagt die SVP Nein. Gleichzeitig beantragt sie aber, im Globalbudget der Eidgenössischen Zollverwaltung 2018 bis Mitte 2022 das Grenzwachtkorps (GWK) um 36 Vollzeitstellen zu erhöhen. So erhält das GWK die benötigte Zeit für die erforderliche Rekrutierung und Ausbildung des zusätzlichen Personals. Das entspricht einem seriösen Vorgehen, um einen echten Mehrwert für die Sicherheit an unseren Grenzen zu schaffen.

 
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