Medienmitteilung

Die Schweiz darf keine afghanischen Illegalen, Islamisten und Straftäter aufnehmen

Im Hinblick auf die Herbstsession hat sich die Bundeshausfraktion der SVP zu ihrer Sitzung in Wetzikon (ZH) getroffen und folgende Beschlüsse gefasst:

-angesichts der Tausenden von Afghanen, die die NATO-Staaten derzeit in Deutschland und insbesondere in den Balkanstaaten «parkieren», steigt die Gefahr der unkontrollierten Weiterwanderung von Straftätern und Islamisten. Die SVP-Fraktion fordert deshalb eine dringliche Debatte zur drohenden Fluchtwelle von Afghanen in die Schweiz.

-die SVP-Fraktion fordert, dass Asylbewerber den Asylentscheid – analog zum dänischen Modell – künftig in einem sicheren Drittland möglichst in der Nähe ihres Herkunftslandes abwarten müssen. Zudem sollen Asylbewerber in der Schweiz nur noch für die erste Verfahrensstufe das Recht auf einen Gratisanwalt erhalten.

-den UNO-Migrationspakt lehnt die SVP-Fraktion nach wie vor entschieden ab. Sie unterstützt jedoch den ständerätlichen Sistierungsantrag, der auf die Ergebnisse der Subkommission «Soft Law» warten will.

-im Umgang mit der Corona-Pandemie erneuert die SVP-Fraktion ihre Forderung, dass der Bundesrat nun endlich die besondere Lage aufheben muss. 

Die NATO-Länder haben Zehntausende Afghanen im deutschen Ramstein sowie in den Balkan-Ländern Kosovo, Nordmazedonien und Albanien untergebracht. Dort sollen sie ein Überprüfungsverfahren durchlaufen, bevor sie in die USA einreisen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass viele dieser Afghanen auf eigene Faust in ihr gewünschtes Zielland weiterreisen. Damit besteht die Gefahr, dass zahlreiche Islamisten, Gewalttäter und andere Straftäter in unser Land einreisen. Um die Sicherheit der Menschen in der Schweiz zu gewährleisten, ist dies zu verhindern. Die Bundeshausfraktion der SVP Schweiz fordert deshalb in der Herbstsession eine dringliche Debatte zur drohenden Fluchtwelle von Afghanen in die Schweiz.

Die Aufnahme von sogenannten Kontingentsflüchtlingen, wie sie von Links-Grün gefordert wird, lehnt die SVP entschieden ab.

Asylbewerber sollen Verfahren in sicheren Drittländern abwarten

Weiter hat sich die SVP-Fraktion einstimmig dafür ausgesprochen, dass Asylbewerber künftig den Ausgang ihres Verfahrens in einem sicheren Drittland möglichst nahe ihren Herkunftsländern abwarten müssen – so wie dies auch Dänemark plant. Für jene Asylbewerber, die bereits in der Schweiz sind, soll neu gelten, dass sie nur noch für das erste Verfahren inklusive einer Einsprache ein Recht auf einen Gratisanwalt haben. Für weitere Verfahren und Einsprachen müssen sie die Kosten in jedem Fall selber tragen.

Dabei geht es nicht darum, am Prinzip der gesetzlichen Vertretung zu rütteln, welches die Stimmbevölkerung an der Urne angenommen hat. Aus Sicht der SVP ist diese Regelung allerdings anzupassen. Sie ist in der Anfangsphase eines Asylverfahrens zwar nachvollziehbar, nicht aber nach monatelangen Verfahren oder in eindeutigen Fällen. Es ist deshalb nicht mehr gerechtfertigt, den Asylbewerbern ein günstigeres Recht einzuräumen als dem Rest der Bevölkerung.

Vorstösse:

Gratisanwälte – Das Recht auf einen Gratisanwalt gilt nur für das erste Asylverfahren und eine Einsprache

Gewährleistung des Schutzes von Asylbewerbern in einem sicheren Land

Im Anschluss nach der Sitzung traf sich die SVP-Fraktion bei strahlendem Sommerwetter in Hinwil und Pfäffikon mit der örtlichen Bevölkerung zu einem SVP bi de Lüt.

 
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