Medienmitteilung

Keine neuen Steuergelder für zu hohe Renten

Bis Ende 2004 wurden bereits 34 Mrd. Franken zur ausserordentlichen Sanierung der Pensionskassen des Bundes und seiner Regiebetriebe aufgewendet und noch immer ist die Finanzierung der Bundes- und…

(SVP) Bis Ende 2004 wurden bereits 34 Mrd. Franken zur ausserordentlichen Sanierung der Pensionskassen des Bundes und seiner Regiebetriebe aufgewendet und noch immer ist die Finanzierung der Bundes- und bundesnahen Pensionskassen nicht gesichert, teilweise bestehen Existenz gefährdende Unterdeckungen. In einem Positionspapier präsentiert die SVP eine detaillierte Rückschau auf die bisherigen Sanierungsmassnahmen, die sich stellenden Probleme und erhebt sieben Forderungen zur Lösung. Mit diesem Papier wird den Schweizern erstmals transparent aufgezeigt, dass rund ein Viertel der Bundesschulden aufgrund zu hoher Leistungen der Bundespensionskassen entstanden sind.

Der Zustand der Bundespensionskassen ist besorgniserregend. Gründe dafür gibt es viele. Einer ist sicher die Tatsache, dass generell zu früh pensioniert wird. Beispiel SBB: In der Zeitspanne zwischen 1998 und 2002 schwankte das Alter der neuen Rentner bei der SBB zwischen 57,2 und 59,5 Jahren. So etwas ist in der Privatwirtschaft kaum denkbar. Gravierende Auswirkungen auf die Pensionskassen haben auch die übermässig hohen Zahlen an IV-Fällen in der Bundesverwaltung und bei den bundesnahen Betrieben. Jeder fünfte SBB- oder Postangestellte wird während seines Arbeitslebens invalid. Bei der Pensionskasse Publica stieg die Anzahl Bezüger einer IV-Rente zwischen 2000 und 2003 um satte 33 Prozent. Das ist nicht nachvollziehbar.

Die Unterdeckungen bei den Bundespensionskassen sind erheblich. In ihrem Positionspapier zu den Pensionskassen des Bundes ergeben sich für die SVP sieben Forderungen:

  1. Es ist eine Gesamtschau über die finanziellen Verpflichtungen des Bundes der nächsten zehn Jahre für all jene Pensionskassen vorzulegen, für die der Bund per Gesetz oder aus anderen Gründen gerade stehen muss.
  2. Die Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat ist baldmöglichst umzusetzen, ohne dass gleichzeitig eine Rentnerkasse mit Staatsgarantien geschaffen wird.
  3. Wurde die Kasse bereits einmal ausfinanziert (SBB, Post), darf eine erneute Sanierungsbeteiligung des Bundes, wenn überhaupt, nur unter sehr restriktiven Bedingungen gewährt werden. In jedem Falle ist das Personal stärker an der Sanierung zu beteiligen als bei einer ordentlichen Sanierung.
  4. Eine allfällige Absenkung des technischen Zinssatzes erscheint zwar sinnvoll, doch dürfen damit keine Nachfinanzierungen zulasten der Steuerzahler einhergehen.
    Privilegien wie die Vorzugsverzinsung von Kapitalanlagen der Staats-pensionskassen beim Bund, Verbilligungen von Hypothekarkrediten und die Übernahme von Verwaltungskosten zulasten der Bundeskasse sind abzuschaffen.
  5. Das Rentenalter mit maximaler Leistung ist, wie in der Privatwirtschaft üblich, auf 65 Jahre zu erhöhen. Vorzeitige Pensionierungen sind nur noch mit den versicherungstechnisch berechneten Rentenkürzungen zuzulassen.
  6. Die Einführung einer PUK zur Abklärung diverser Verantwortlichkeiten bei staatsnahen Pensionskassen erscheint angebracht.

Auch Bund und Bundesbetriebe müssen ihre Verantwortung als Arbeitgeber wahrnehmen. Dazu gehört auch, dass keine Angestellten in die Sozialversicherungen abgeschoben oder Führungsprobleme mittels frühzeitigen Pensionierungen gelöst werden. Der Bund hat deshalb umgehend Transparenz in Bezug auf die IV-Situation in der Bundesverwaltung und in den Regiebetrieben zu schaffen und zudem einen Vergleich der Anzahl Krankheitsfälle (Abwesenheiten) und der Unfälle mit der Privatwirtschaft zu erstellen.

Das Positionspapier „Pensionskassen des Bundes“ kann im Internet www.svp.ch herunter geladen werden.

Bern, 22. September 2005

 
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