Medienmitteilung

Kriminelle Ausländer sind konsequent auszuweisen

Für die SVP ist es selbstverständlich, dass schwer kriminelle Ausländer, Sozialhilfebetrüger und notorische Wiederholungstäter das Land zu verlassen haben. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dies bereits 2010 so beschlossen.

Für die SVP ist es selbstverständlich, dass schwer kriminelle Ausländer, Sozialhilfebetrüger und notorische Wiederholungstäter das Land zu verlassen haben. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dies bereits 2010 so beschlossen. Dass der Bundesrat und viele Parlamentarier weiterhin die Umsetzung des klaren Volkswillens verweigern, ist unverständlich. Die Argumente, welche der Bundesrat heute gegen die Durchsetzungs-Initiative auftischt, sind fast auf Punkt und Komma die gleichen wie 2010 gegen die Ausschaffungsinitiative. Ein Blick ins Abstimmungsbüchlein von damals genügt. Das Volk hat aber im Wissen um diese Argumente bereits einmal entschieden.

Das Volk hat zudem 2010 einen Gegenentwurf mit einer Härtefall- bzw. Verhältnismässigkeitsklausel abgelehnt. Auch hier bringen Bundesrat und Parlament quasi eine Neuauflage als Umsetzungsgesetzgebung. Mit der Durchsetzungs-Initiative haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Gelegenheit, die konsequente Ausschaffung krimineller Ausländer endlich sicherzustellen und den Volkswillen durchzusetzen. Erstaunlich ist die Argumentation des Bundesrates, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU plötzlich insbesondere dafür da sein soll, um kriminelle Ausländer vor einer Ausweisung zu schützen.

Mehr Sicherheit für alle

Die Durchsetzungsinitiative schafft mehr Sicherheit für alle. 2014 waren 57,5% aller verurteilten Erwachsenen Ausländer. 57,7% der Tötungsdelikte, 61,3% der Vergewaltigungen und 73% der Einbruchdiebstähle gehen auf das Konto von ausländischen Straftätern. Die Folge davon: Im Jahr 2014 waren 73% der Insassen in Haftanstalten Ausländer. Aus diesem Grund haben Volk und Stände am 28. November 2010 an der Urne der Ausschaffung krimineller Ausländer zugestimmt und damit die Interessen der Opfer von Straftaten über jene der Täter gestellt.

Volkswillen endlich durchsetzen

Bundesrat und Parlament haben sich geweigert, den Volkswillen umzusetzen. Nach fünf Jahren ist noch immer kein wirksames Gesetz in Kraft. Vorgesehen ist ein zahnloser Papiertiger mit einer sogenannten „Härtefallklausel“, mit welcher fast jede Ausweisung verhindert werden kann. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten mit der Durchsetzungs-Initiative die Möglichkeit, die Ausschaffung krimineller Ausländer direkt anwendbar in die Verfassung zu schreiben. Direkt anwendbare Volksinitiativen oder Initiativen mit Anpassung der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung sind im Übrigen nichts Aussergewöhnliches (Minarett-Initiative, Atomkraft-Moratoriums-Initiative, Rothenturm-Initiative, UNO-Beitritts-Initiative usw.).

Rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt

Der Bundesrat will ganz offensichtlich nicht wahr haben, dass eine Änderung der Verfassung eine Praxisänderung bewirken soll. Das Verhältnismässigkeitsprinzip bleibt mit der Durchsetzungs-Initiative übrigens gewahrt. Nur wer bestimmte, klar definierte Delikte begeht, wird ausgewiesen. Zudem wird anhand der Schwere des Delikts zwischen einem Ersttäter und einem Mehrfachtäter unterschieden. Es handelt sich damit um eine konsequente Lösung mit Augenmass:

  1. Eine Ausschaffung der Täter ist bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung usw.) zu vollziehen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht.
  2. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei Wiederholungstätern in Bezug auf Delikte, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. einfache Körperverletzung, Bedrohung von Behörden usw.).

Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, am 28. Februar 2016 endlich für mehr Sicherheit zu sorgen.

 
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