Medienmitteilung

Landesrecht stärken zur Wiederherstellung der Souveränität

Stück für Stück gibt die Schweiz ihre Souveränität in der Gesetzgebung aus der Hand und lässt sich von fremden Vögten über internationale Verträge fremdes Recht aufzwingen. Die SVP fordert deshalb…

Stück für Stück gibt die Schweiz ihre Souveränität in der Gesetzgebung aus der Hand und lässt sich von fremden Vögten über internationale Verträge fremdes Recht aufzwingen. Die SVP fordert deshalb, zur Wiederherstellung der schweizerischen Souveränität, eine klare Definition des zu berücksichtigenden „zwingenden“ Völkerrechts und den grundsätzlichen Vorrang von demokratisch legitimiertem Landesrecht.

Die Schweiz ist ein souveräner und unabhängiger Staat. Die Kompetenzhoheit zur Gesetzgebung liegt bei den verfassungsmässig dafür vorgesehenen Organen. In der Praxis jedoch hat die Häufung von Staatsverträgen dazu geführt, dass vermehrt über das Völkerrecht – das heisst von Beamten, Diplomaten und Bürokraten – festgelegt wird, was in unseren Bundesgesetzen stehen muss. Die Schweiz wird zur Übernahme von fremdem Recht und zum Erlass von Gesetzen verpflichtet. Die Kompetenzhoheit der Schweiz wird zur leeren Hülle.

Die Folgen sind Scheinabstimmungen unter dem Damoklesschwert von Kündigungsdrohungen, die Unterwanderung der direkten Demokratie bei der Gesetzgebung und sogar die „Korrektur“ von Volksentscheiden, wie sie etwa aktuell bei der Ausschaffungshaft geschehen soll.

Das Völkerrecht schaltet den schweizerischen Gesetz- und Verfassungsgeber immer häufiger aus. Der autonome Nachvollzug von EU-Recht sowie die Übernahme von sogenannten völkerrechtlichen Normen hebelt die Gewaltentrennung aus und beschneidet die Souveränität unseres Landes.

Aus Sicht der SVP ist diese Entwicklung umgehend zu korrigieren. Zur Wiederherstellung der staatlichen Souveränität und zur Stärkung der direkten Demokratie in der Schweiz stellt sie unter anderem folgende Forderungen und wird entsprechende Vorstösse einreichen:

  • Unser demokratisch legitimiertes Landesrecht muss Vorrang vor dem sogenannten Völkerrecht (mit Ausnahme der zwingenden Normen) haben.
  • Der Begriff des zu beachtenden zwingenden Völkerrechts muss klar definiert und in die Bundesverfassung aufgenommen werden.
  • Zur Wahrung der Interessen der Schweiz im internationalen Umfeld und damit unser Land nicht von fremden Richtern oder Gesetzen dominiert wird, ist das Prinzip der doppelten Strafbarkeit bei Rechts- und Amtshilfe ebenfalls in die Verfassung aufzunehmen.

Der generelle Vorrang von Bundesgesetzen gegenüber völkerrechtlichen Verträgen hat zudem zur Folge, dass bei Annahme einer Volksinitiative die einem völkerrechtlichen Abkommen widerspricht, die betreffenden verfassungswidrigen Abkommen sistiert, respektive gekündigt werden müssen.

Bern, 10. Februar 2009

 
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