Medienmitteilung

Missbräuche im Bereich der Zuwanderung viel konsequenter angehen

Die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Vermeidung von Missbräuchen im Bereich der Personenfreizügigkeit hätten längstens ergriffen werden müssen.

Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Massnahmen zur Vermeidung von Missbräuchen im Bereich der Personenfreizügigkeit hätten längstens ergriffen werden müssen. Ihre Wirkung ist jedoch äusserst beschränkt. Weitere Gesetzesanpassungen sind nun auf der Basis der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ zwingend umzusetzen. Zuwanderer mit weniger als 12 Monaten Erwerbstätigkeit in der Schweiz sollten von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Zudem braucht es für den Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und AHV- bzw. IV-Renten in der Schweiz erbrachte Mindestleistungen. Die SVP hat in der vergangenen Session entsprechende parlamentarische Vorstösse eingereicht.

Der Bundesrat hat heute Massnahmen konkretisiert, welche er kurz vor der Abstimmung über die Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ überstürzt ankündigte. Zur Vermeidung von Missbräuchen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit sollen Europäische Staatsangehörige, die einzig zum Zweck der Stellensuche in die Schweiz einreisen, ausdrücklich von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Ebenso werden die Modalitäten zum Verlust des Aufenthaltsrechts bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit festgelegt. Der Bundesrat hätte diese Massnahmen auf der Basis des Freizügigkeitsabkommens längst ergreifen können und müssen. Sie reichen jedoch in keiner Art und Weise aus, um Missbräuche wirkungsvoll zu bekämpfen.

Mit dem neuen Verfassungsartikel zur Steuerung der Zuwanderung hat der Bundesrat nun die Basis und die Möglichkeit, effektiv wirkungsvolle Massnahmen zur Beschränkung des Anspruchs auf Sozialleistungen umzusetzen. Die SVP hat diesbezüglich in ihrem Konzept zur Umsetzung der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ konkrete Vorschläge gemacht. In der vergangenen Sommersession hat sie entsprechende Vorstösse eingereicht:

  • Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhält nur, wer innerhalb der dafür vorgesehenen Rahmenfrist während mindestens 24 Monaten in der Schweiz eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat. > Link
  • Anspruch auf eine ordentliche Alters- oder Hinterlassenenrente haben nur noch jene rentenberechtigten Personen, denen für mindestens zwei volle Jahre Einkommen, Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften in der Schweiz angerechnet werden können. > Link
  • Ausländische Staatsangehörige sind für den IV-Rentenbezug nur anspruchsberechtigt, solange sie ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben und sofern sie bei Eintritt der Invalidität während mindestens zwei vollen Jahren in der Schweiz Beiträge geleistet oder sich ununterbrochen während zehn Jahren in der Schweiz aufgehalten haben. Für im Ausland wohnhafte Angehörige dieser Personen werden keine Leistungen gewährt. > Link
  • Anpassungen im Bereich der Berechtigung für Ergänzungsleistungen. > Link
  • Empfehlungen an die Kantone (kantonale Sozialhilfegesetze), Zuwanderer mit weniger als 12 Monaten Erwerbstätigkeit in der Schweiz, die keine dauernde Beschäftigung haben, von der Sozialhilfe auszuschliessen. > Link

Der Bundesrat muss nun rasch entsprechende Massnahmen ergreifen, um wirkungsvoll gegen Missbräuche vorzugehen. Ebenso ist der Familiennachzug zu beschränken, da dieser ebenfalls grosses Missbrauchspotential beinhaltet. Zudem ist dafür zu sorgen, dass Personen bei Verlust der Erwerbstätigkeit das Land schneller verlassen müssen.

 

 
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