Medienmitteilung

MWST-Erhöhung: Schlingerkurs findet Fortsetzung

(SVP) Nachdem der Bundesrat den klaren Auftrag der eidgenössischen Räte missachtete, indem er die Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung verschob, präsentierte die SVP in der Kommission für…

Nachdem der Bundesrat den klaren Auftrag der eidgenössischen Räte missachtete, indem er die Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung ver-schob, präsentierte die SVP in der Kommission für soziale Sicherheit und Ge-sundheit (SGK) ihr Konzept zur Sanierung der IV ohne höhere Steuern. Dieses Konzept wurde von FDP, CVP und Linken mit Verweis auf die „Notwendigkeit der Steuererhöhung“ abgelehnt.

Nachdem der Bundesrat am 28. Januar dieses Jahres in einem staatspolitisch hoch be-denklichen Akt Arbeitsverweigerung betrieb, indem er entgegen dem klaren Auftrag des Parlamentes die Abstimmung über die IV-Steuererhöhung nicht durchführen wollte, reichte er die heisse IV-Kartoffel ans Parlament weiter, da er offensichtlich eine zu gerin-ge Unterstützung befürchtete. Aus diesem Grund wurden die zuständigen Parlaments-kommissionen angehalten, erneut über die IV-Finanzierung zu diskutieren. Offensichtlich bestanden vor allem bei CVP und FDP sowie bei economiesuisse erhebliche Zweifel über die Richtigkeit der Vorlage – ansonsten wäre es wohl kaum zu einem solch staatspolitisch bedenklichen Akt gekommen. Doch nun scheinen alle Bedenken auf einmal nie da gewe-sen zu sein. Sämtliche anderen Parteien unterstützen die Mehrwertsteuererhöhung – trotz Rezession! Nur so ist es zu erklären, dass das von der SVP präsentierte Sanierungs-konzept zur IV nicht einmal ernsthaft diskutiert wurde. Die SVP beantragte folgendes: Die beiden bestehenden Beschlüsse sind aufzuheben und auf eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie auf eine Anhebung der Lohnprozente ist zu verzichten. Statt-dessen ist eine neue Vorlage auszuarbeiten, welche sich an folgenden Eckwerten orien-tiert:

  1.  
    1. Es sind drei selbständige Fonds (AHV, IV und EO) zu schaffen.
    2. Der IV-Fonds wird durch ein Darlehen des Bundes im Umfang von
      5 Milliarden Franken geäufnet.
    3. Die Schuld der IV gegenüber dem AHV-Fonds wird real verzinst. Der Bund übernimmt die Zinsen.
    4. Während einer Übergangszeit von 5 Jahren werden befristet 600 – 800 Millionen Franken pro Jahr aus dem Bundeshaushalt in den IV-Fonds transferiert.
    5. Diese Vorlage tritt per 1. Januar 2010 in Kraft. 
    6. Die Botschaft zur ausgabenseitigen 6. IV-Revision wird bis zum
      30. Juni 2010 verabschiedet, um die IV strukturell zu sanieren.
    7. Der Bund verabschiedet bis 31. Dezember 2009 eine Botschaft für ein Entlastungsprogramm für den Bundeshaushalt in der Höhe der aus diesem Beschluss entstehenden Verpflichtungen.
    8. Die Schuldenbremse ist vollumfänglich anwendbar.

Mit dem Sanierungskonzept der SVP für die Invalidenversicherung ist es möglich, die IV zu sanieren, ohne Steuern oder Lohnabgaben zu erhöhen, ohne die AHV zu belasten und ohne neue Schulden des Bundes. Aber eben, für FDP, CVP und Linke scheint jeweils nach den Wahlen nicht mehr das Gleiche zu gelten wie vor den Wahlen. Die SVP jedenfalls wird die Mehrwertsteuererhöhung für die IV am 27. September 2009 entschieden be-kämpfen.

Bern, 13. Februar 2009

 
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