Medienmitteilung

Neutralität erfordert Truppenabzug

Die Fronten in der Kosovofrage haben sich seit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung vom letzten Sonntag weiter verhärtet. Sowohl innerhalb der EU als auch zwischen den Grossmächten USA und…

(SVP) Die Fronten in der Kosovofrage haben sich seit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung vom letzten Sonntag weiter verhärtet. Sowohl innerhalb der EU als auch zwischen den Grossmächten USA und Russland gehen die Meinungen, ob der Kosovo als eigenständiger Staat anzuerkennen ist, auseinander. Auf dem Balkan bahnt sich ein neuer möglicher Ost-West-Konflikt an. Trotzdem sind weiterhin Schweizer Soldaten in diesem Gebiet im Auslandseinsatz. Diese Situation ist neutralitäts- und rechtswidrig. Die SVP fordert den Bundesrat auf, alle Schweizer Truppen unverzüglich aus diesem Gebiet abzuziehen.

In den letzten Tagen wurden verschiedentlich Stimmen laut, welche die Anerkennung des Kosovo durch die Schweiz forderten. Auch die Aussenpolitischen Kommissionen der beiden Kammern haben sich – gegen den Widerstand der SVP – dafür ausgesprochen. Damit hat die Schweiz wohl bereits die Chance vertan, ihre guten Dienste anbieten zu können. Die SVP fordert den Bundesrat nochmals zu strikter Neutralität auf. Bei der Frage der Anerkennung steht die Schweiz unter keinerlei Zeitdruck.

Die SVP erinnert den Bundesrat daran, dass alle Auslandseinsätze von Schweizer Soldaten eine Grundlage in Form eines OSZE- oder UNO-Mandates erfordern. Für den aktuellen Einsatz im Kosovo lag eine entsprechende UNO-Resolution vor, welche den Kosovo als Teil Serbiens bezeichnet. Durch die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo verliert dieser Einsatz seine Legitimation, da juristisch gesehen die Resolution nicht mehr gilt und die Schweizer Soldaten sich somit seit dem 17. Februar 2008 in einem anderen Land im Einsatz befinden, als es aufgrund der Ausgangslage geplant war.

Sämtliche Einheiten der Schweizer Armee sind deshalb sofort aus dem Balkan abzuziehen. Der Bundesrat muss auf diese Situation unverzüglich reagieren, um die rechtswidrige Situation, welche mit der Schweizer Neutralität unvereinbar ist und auch in Widerspruch zu den gesetzlichen Grundlagen für Schweizer Auslandeinsätze steht, zu bereinigen.

Ermatingen (TG), 23. Februar 2008

 
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