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Sozialwerke

Nur die SVP kämpft gegen die Abschiebung von älteren Arbeitnehmenden in die Sozialwerke

Dass die Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) den vom Bundesrat vorgeschlagenen Überbrückungsleistungen (ÜL) zustimmt, ist unverständlich. Zumal diese den älteren Arbeitnehmenden, die durch junge, billige ausländische Arbeitskräfte ersetzt werden, erwiesenermassen schaden. Statt die Probleme zu lösen, indem er die Zuwanderung endlich eigenständig steuert, will der Bundesart lieber ein neues, teures Sozialwerk ins Leben rufen und noch mehr ältere Menschen in die Sozialwerke abschieben.

Die Personenfreizügigkeit sorgt dafür, dass ältere Arbeitnehmende zunehmend durch junge, billige ausländische Arbeitskräfte ersetzt werden. Dem würde die Begrenzungsinitiative ein Ende bereiten, weil sie verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder eigenständig steuert. Aus Furcht vor einer Annahme der Begrenzungsinitiative will der Bundesrat für ältere Arbeitnehmende, die die Stelle verlieren, eine neue Rente einführen. Sie sollen bis zur ordentlichen Pensionierung Überbrückungsleistungen (ÜL) statt Sozialhilfe bekommen. Dies notabene in einer Zeit in der unsere Sozialwerke wie AHV und IV langfristig nicht finanziert sind und die Sozialkosten explodieren.

Hinterhältiges Spiel
Für die SVP Schweiz ist es deshalb nicht nachvollziehbar, dass die Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) den Überbrückungsleistungen zustimmt. Damit unterstützt die Kommission das hinterhältige Spiel des Bundesrates, der mit hunderten Millionen Franken an Steuergeldern die Begrenzungsinitiative bekämpfen und die Zustimmung der Gewerkschaften zum EU-Rahmenabkommen erkaufen will. Die Forderung der SGK-S, wonach der Bundesrat nach acht Jahren über die Wirksamkeit der Überbrückungsleistungen Bericht erstatten und dem Parlament Antrag für das weitere Vorgehen stellen muss, spricht Bände: Damit hält man sich scheinheilig die Hintertüre offen, die neue Rente abzuschaffen, sobald die Begrenzungsinitiative gebodigt und der EU-Rahmenvertrag unterzeichnet ist.

Betroffene sind mit Rente deutlich schlechter gestellt
Dabei schaden Überbrückungsleistungen erwiesenermassen jenen, denen sie zu helfen vorgeben: Den Menschen, die jahrzehntelang hart gearbeitet, für sich selbst vorgesorgt und allein aufgrund ihres Alters und dank der Personenfreizügigkeit durch junge, billige ausländische Arbeitskräfte ersetzt werden. Zudem würde ein Betroffener mit der Überbrückungsrente nur einen Bruchteil seines vorgängigen Lohnes erhalten – dies ohne Beiträge in die Pensionskasse, was zu einer Schmälerung der Altersrente führt. Damit wären die Betroffenen trotz Überbrückungsleistungen finanziell deutlich schlechter gestellt, als wenn sie arbeiten könnten! Zudem benachteiligt der neue Ansatz Bezüger von Ergänzungsleistungen im Pensionsalter, deren Lebenshaltungskosten tiefer angesetzt sind als neu für die Personen vor der Pensionierung.

Deshalb bekämpft die SVP als einzige Bundeshausfraktion entschieden die neue Rente – sowohl in den Sozialkommissionen als auch später im Parlament.

 
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