Medienmitteilung

Parlament verweigert Umsetzung der Ausschaffungsinitiative – Nun ist das Volk mit der Durchsetzungsinitiative am Ball

Der Nationalrat hat heute die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative – rund 4 ½ Jahre nach deren Annahme durch Volk und Stände – verweigert.

Der Nationalrat hat heute die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative – rund 4 ½ Jahre nach deren Annahme durch Volk und Stände – verweigert. Nachdem sich CVP und FDP von dem von ihnen in der ersten Lesung noch mitgetragenen Kompromiss verabschiedet haben, bleibt nur noch der Weg über die Durchsetzungsinitiative. Mit dieser kann das Volk nun im kommenden Jahr das Heft in die Hand nehmen und eine Umsetzung seines Entscheides von 2010 sicherstellen.

Der Nationalrat hat sich heute dem untauglichen Konzept des Ständerates angeschlossen, welches sich am von Volk und Ständen im Jahr 2010 klar abgelehnten Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative orientiert. Mit der Einführung einer sogenannten Härtefallklausel kann jede Ausschaffung verhindert werden. Damit bleibt bestenfalls der heutige, unbefriedigende Zustand bestehen. Nur gerade rund 500 kriminelle Ausländer können derzeit pro Jahr in ihre Heimat ausgewiesen werden. Volk und Stände wollten diese Missstände mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative beseitigen. Darum haben sie beschlossen, dass eine Ausschaffung bei schweren Straftaten zwingende Folge einer Verurteilung ist. Bis zu 18‘000 verurteilte ausländische Straftäter könnten so endlich ausgewiesen werden.

Bisher hatte sich der Nationalrat auf eine Kompromisslösung verständigt, die auf der von der SVP lancierten Durchsetzungsinitiative basierte. Nun sind CVP und FDP auch hier eingeknickt und stellen sich zusammen mit den linken Parteien gegen die Umsetzung des Volkswillens. Sie unterstützen damit die Verhätschelung schwer krimineller Ausländer und verhöhnen die Opfer.

Durchsetzungsinitiative kommt vors Volk

Dank der Durchsetzungsinitiative der SVP kann nun das Volk die Ausschaffung krimineller Ausländer endlich sicherstellen. Die Durchsetzungsinitiative ist sofort und direkt anwendbar:

  1. Eine Ausschaffung der Täter ist bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung usw.) zu vollziehen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht.
  2. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei Wiederholungstätern in Bezug auf Delikte, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. Bedrohung von Behörden, Entführung, Brandstiftung usw.).
 
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